Immobilie aus der Marktbeobachtung
Haus | 50999 Köln
Infos zu dieser Angebotsbeobachtung
Hier sehen Sie ein von uns beobachtetes Immobilieninserat. Ob das Angebot von einem anderen Makler, einem privaten Verkäufer oder uns stammt, erfahren Sie, wenn Sie den Link zur Anzeige öffnen.
Für weiterführende Informationen besuchen Sie bitte die verlinkte Anzeige. Bei Interesse finden Sie dort die Kontaktdaten des Verkäufers und können sich direkt an ihn wenden.
Anzeige öffnen
Woraus können sich Modernisierungskosten ergeben?
Achtung! Vielleicht wird’s am Ende teurer…
Ich habe schon einmal Informationen zum Zustand des Objektes recherchiert.
Sanierung der Heizung
Basierend auf der Analyse der Immobilienbeschreibung und der übermittelten Daten ergibt sich folgendes Bild für die Ermittlung der Sanierungskosten im Bereich Heizung und Klimatechnik: Aus den extrahierten Informationen geht hervor, dass es sich um ein Einfamilienhaus handelt, das über eine Gasheizung verfügt. Das Baujahr ist mit dem Platzhalterwert 0 angegeben (was technisch als Baujahr vor 2005 gewertet wird), eine Energieeffizienzklasse ist nicht vorhanden und die offizielle Wohnfläche beträgt 96 Quadratmeter (wobei der Text ergänzend von 110 m² Wohn- und Nutzfläche spricht). Gemäß den Vorgaben für den Bedarfs-Check löst der Energieträger Gas in Kombination mit dem fiktiven Baujahr unter 2005 zwingend einen Sanierungsbedarf aus, da das Objekt nicht als modernisiert oder als Neubau eingestuft werden kann. Da im Beschreibungstext keine konkreten Sanierungswünsche erwähnt werden, greift für die Berechnung die Logik der Vollsanierung. Diese sieht für Altbauten beziehungsweise Objekte mit Öl- oder Gasheizung eine Pauschale von 150 Euro pro Quadratmeter vor, um das Haus mit moderner Technik, wie beispielsweise einer Wärmepumpe, auszustatten. Legt man die angegebene Wohnfläche von 96 m² zugrunde und multipliziert diese mit der Pauschale von 150 Euro pro Quadratmeter, ergeben sich kalkulierte Sanierungskosten für die Heizungstechnik in Höhe von insgesamt 14.400 Euro. Da es sich bei der Objektart um ein Haus und nicht um eine Wohnung handelt, kann der Eigentümer die Investitionsentscheidung eigenständig und unabhängig von einer Wohnungseigentümergesellschaft (WEG) treffen.

