Vermietung Ihrer Erbimmobilie

Sie haben sich dazu entschieden, Ihre Immobilie zu vermieten. Doch Vorsicht: Seien Sie sorgsam bei der Mieterwahl, so vermeiden Sie Ärger im Mietverhältnis oder Mietausfälle durch nicht gezahlte Mieten oder Kündigungen.

Der Notar beim Verkauf Ihrer Erbimmobilie

Bei einem Immobilienkauf handelt es sich um ein großes, finanzielles Engagement – deswegen ist von dem Gesetzgeber vorgeschrieben, dass eine neutrale Person den Verkauf rechtlich begleitet: der Notar.

Der passende Käufer für Ihre Erbimmobilie

Egal, ob Sie sich dazu entschließen, Ihre Immobilie selbst zu vermarkten oder auf die Expertise eines Immobilien-Beraters setzen, die Entscheidung, wer am Ende den Zuschlag für den Kauf Ihrer Immobilie erhält, liegt bei Ihnen.

Wertermittlung der Erbimmobilie

Eine wage Vorstellung über den Wert kann Sie teuer zu stehen kommen, denn setzen Sie einen zu hohen Preis an, könnte Ihr Angebot zum „Ladenhüter“ werden, ist der Verkaufspreis zu niedrig, gehen Ihnen wertvolle Einnahmen verloren.

Sanierung der Erbimmobilie vor dem Verkauf

Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung verkaufen, wissen aber, dass eine Renovierung oder sogar Sanierung notwendig wäre. Und Sie stellen sich die Frage: Will ich mir überhaupt noch antun, eine Baustelle in meiner Immobilie zu haben, wenn ich sie eh verkaufen will?

Unterlagen für den Verkauf Ihrer Erbimmobilie

Ein Immobilienverkauf bedeutet vor allem auch eines: Unterlagen zu sammeln und zu sichten – in jeder Phase des Verkaufs sind spezielle Unterlagen notwendig. Verschaffen Sie sich einen Überblick!

Mit einem Makler Ihre Erbimmobilie richtig vermarkten

Ein gut ausgebildeter und erfahrener Immobilienmakler unterstützt und berät Sie umfassend, so dass die Vermarktung der eigenen Immobilie für Sie erfolgreich ist.

Die erfolgreiche Besichtigung ihrer Erbimmobilie

Ihre Immobilie hat bereits Interesse geweckt – einige Interessenten möchten Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung besichtigen. Unterschätzen Sie nicht die Bedeutung der Immobilienpräsentation.

Der Energieausweis Ihrer Erbimmobilie

In 2014 ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 in Kraft getreten. Haus- und Wohnungseigentümer müssen deswegen beim Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie einen gültigen Energieausweis vorlegen.

Das perfekte Exposé für Ihre Erbimmobilie

Ein aussagekräftiges Immobilien-Exposé zu erstellen ist wesentlicher Teil, um die eigene Immobilie gut vermarkten zu können. Es ist die Visitenkarte Ihres Objektes mit allen relevanten Informationen für potentielle Interessenten.