Immobilie aus der Marktbeobachtung

Wohnung | 50996 Köln

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Penthouse
Objekttyp
205,00 m²
Wohnfläche
1979
Baujahr
6
Zimmer
261,00
Im Angebot seit (in Tagen):
1.350.000 €
Aktueller Angebotspreis

Infos zu dieser Angebotsbeobachtung

Hier sehen Sie ein von uns beobachtetes Immobilieninserat. Ob das Angebot von einem anderen Makler, einem privaten Verkäufer oder uns stammt, erfahren Sie, wenn Sie den Link zur Anzeige öffnen.

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Was ich über das Objekt denke!

Willi Werft KI-Hinweis

Was für ein Objekt!
Ich habe schon einmal das Wichtigste für Sie zusammengefasst.

Exklusives Wohnen mit unverbaubarem Rheinblick: Ihre neue Penthouse-Maisonette-Wohnung

Wir präsentieren Ihnen eine eindrucksvolle Penthouse-Maisonette-Wohnung, die im Jahr 1979 erbaut wurde. Mit einer großzügigen Gesamtfläche von etwa 205 m² bietet diese Immobilie ein vielseitiges Potenzial, um Ihre ganz individuellen Wohnträume zu verwirklichen.

Großzügiges Raumkonzept auf zwei Ebenen

Die Wohnfläche dieser besonderen Einheit verteilt sich auf zwei Ebenen, was Ihnen äußerst großzügige Gestaltungsmöglichkeiten für Ihr neues Zuhause zulässt. Ein besonderes Merkmal der Wohnung ist der Wintergarten, der den idealen Rahmen bietet, um entspannte Abende zu genießen.

Einmalige Lage direkt am Wasser

Die Immobilie besticht durch ihre herausragende Positionierung direkt am Rheinufer. Durch diese direkte Wasserlage profitieren Sie von einem herrlichen und vor allem unverbaubaren Rheinblick, der das Wohnen an diesem Ort einzigartig macht.

Mein Investitionsplaner

Woraus können sich Modernisierungskosten ergeben?

Willi Werft KI-Hinweis

Achtung! Vielleicht wird’s am Ende teurer…
Ich habe schon einmal Informationen zum Zustand des Objektes recherchiert.

Sanierung der Heizung

Basierend auf der Analyse der übermittelten Immobilienbeschreibung lassen sich für die Penthouse-Maisonette-Wohnung folgende relevante Daten extrahiert: Das Baujahr der Immobilie ist 1979 und die Wohnfläche umfasst großzügige 205 m². Angaben zur Energieeffizienzklasse sowie zum aktuellen Energieträger fehlen in der Beschreibung. Bei der Überprüfung des Sanierungsbedarfs fällt auf, dass das Baujahr deutlich vor 2005 liegt, weshalb gemäß den Vorgaben von einem entsprechenden Modernisierungsbedarf im Bereich der Heizungs- und Klimatechnik auszugehen ist. Da der Beschreibungstext keine konkreten Sanierungswünsche enthält, greift für die Kalkulation die Fallback-Logik. Für einen Altbau dieses Baujahrs wird eine Vollsanierung angesetzt, um moderne Technik wie etwa eine Wärmepumpe zu integrieren. Bei einem Pauschalwert von 150 € pro Quadratmeter ergibt sich für die Wohnfläche von 205 m² eine kalkulierte Sanierungssumme von insgesamt 30.750 €. Da es sich bei dem Objekt um eine Eigentumswohnung handelt, muss jedoch zwingend beachtet werden, dass die Entscheidung zur Investition in eine neue zentrale Heizungsanlage oder weitreichende klimatechnische Veränderungen am Gebäude letztendlich bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) liegt.

Renovierung der Böden und Malerarbeiten

Bei der Analyse der übermittelten Daten zu der angebotenen Penthouse-Maisonette-Wohnung am Rheinufer lassen sich folgende Kerndaten extrahieren: Das Baujahr der Immobilie datiert auf das Jahr 1979, und die großzügige Wohnfläche umfasst 205 Quadratmeter. Eine explizite Zustandsbeschreibung liegt im Text nicht vor; es wird lediglich von einem “vielseitigen Potenzial für individuelle Wohnträume” und “großzügigen Gestaltungsmöglichkeiten” gesprochen. Da konkrete Angaben zum Renovierungsbedarf fehlen, das Baujahr jedoch deutlich vor 1990 liegt und keine zurückliegenden Sanierungen erwähnt werden, ist logisch von einem entsprechend hohen Renovierungs- und Modernisierungsbedarf auszugehen. Um diesen finanziell greifbar zu machen, habe ich die grundlegenden Kosten für anstehende Boden- und Malerarbeiten kalkuliert. Unter Anwendung der vorgesehenen Pauschale von 50 Euro pro Quadratmeter ergeben sich bei der vorhandenen Wohnfläche von 205 Quadratmetern geschätzte Gesamtkosten in Höhe von 10.250 Euro, die bei der Budgetplanung für diese Immobilie einkalkuliert werden sollten.

Was ist in der Küche los?

Ich habe keine Informationen zum Zustand der Küche gefunden. Ich empfehle Ihnen, sich genau zu informieren, inwiefern eine Einbauküche bereits vorhanden ist, um möglicherweise anfallende Anschaffungskosten in die Budgetplanung einkalkulieren zu können.

Nasszelle oder Spa?

Basierend auf der übermittelten Immobilienbeschreibung der Penthouse-Maisonette-Wohnung habe ich die Renovierungskosten für die sanitären Anlagen analysiert. Da in den Daten keine genaue Anzahl der Badezimmer und WCs genannt wird, lege ich der Kalkulation den definierten Standard von einem Vollbad und einem separaten Gäste-WC zugrunde. Das Baujahr der Immobilie datiert auf das Jahr 1979. Da dieses Baujahr deutlich vor 2005 liegt und der Text keine Hinweise auf den Begriff “modernisiert” oder ähnliche Zustandsverbesserungen enthält, ist gemäß der Vorgaben von einer Vollsanierung auszugehen. Nach der Kalkulations-Logik ergeben sich für die Vollsanierung des Badezimmers Kosten in Höhe von 15.000 € sowie für das Gäste-WC in Höhe von 4.000 €. Die kalkulierten Gesamtkosten für die Renovierung von Badezimmer und WC belaufen sich somit auf 19.000 €.

Fenster und Türen

Bei der vorliegenden Immobilie handelt es sich um eine Penthouse-Maisonette-Wohnung, weshalb das Objekt als Eigentumswohnung (ETW) eingestuft wird. Da die genaue Anzahl der Fenster nicht im Inserat genannt ist, wird sie anhand der großzügigen Wohnfläche von 205 m² geschätzt: Bei einem Fenster pro 10 m² Wohnfläche ergeben sich aufgerundet 21 Fenster. Das Baujahr des Gebäudes ist 1979 und liegt damit deutlich vor 2005. Da im Text keine Hinweise auf bereits erfolgte energetische Sanierungen, 3-fach-Verglasungen oder Ähnliches zu finden sind, ist gemäß den Vorgaben ein kompletter Austausch der Fenster erforderlich. Terrassenelemente oder Schiebetüren (beispielsweise zum erwähnten Wintergarten) werden im Text nicht explizit als solche benannt und fließen daher über die allgemeine Fenster-Wohnflächen-Pauschale in die Berechnung ein. Für die 21 Standardfenster kalkulieren wir 1.200 € pro Stück inklusive Montage und Entsorgung, was einen Betrag von 25.200 € ergibt. Da es sich um eine Eigentumswohnung handelt, wird im Zweifelsfall auch die Wohnungseingangstür zum Treppenhaus erneuert, wofür ein Betrag von 1.500 € angesetzt wird. Die finale Summe für den empfohlenen Austausch der Fenster und der Wohnungseingangstür beläuft sich somit auf 26.700 €.

Alles nur Fassade?

Bei dem vorliegenden Objekt handelt es sich um eine Eigentumswohnung (Penthouse-Maisonette). Da die Gebäudehülle und somit die Fassade zwingend zum Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft gehört, werden eventuelle Sanierungsarbeiten regulär aus der Instandhaltungsrücklage finanziert. Da im Text weder eine explizit beschlossene Fassadensanierung noch eine anstehende Sonderumlage erwähnt wird, fallen für Sie als Käufer keine direkten, individuellen Sanierungskosten für die Fassade an. Die finale Summe lautet daher 0.

Rohbau und Baumaßnahmen

Basierend auf den übermittelten Daten habe ich die Immobilie hinsichtlich der zu erwartenden Kosten für den Rohbau und strukturelle Baumaßnahmen analysiert. Bei dem Objekt handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) in Form einer Penthouse-Maisonette mit einer Wohnfläche von 205 m². Die Beschreibung enthält keine direkten Hinweise auf akute Bauschäden wie einen feuchten Keller oder Risse. Allerdings deuten Phrasen wie „vielseitiges Potenzial für individuelle Wohnträume“ und „großzügige Gestaltungsmöglichkeiten“ darauf hin, dass leichte strukturelle Baumaßnahmen oder Grundrissoptimierungen im Raum stehen könnten. Ausschlaggebend für den Bedarfs-Check ist jedoch das Baujahr 1979. Da die Immobilie vor 1980 errichtet wurde, ist kalkulatorisch von einem erheblichen Sanierungsbedarf beziehungsweise einer Kernsanierung im strukturellen Bereich auszugehen, um das Objekt in den Rohbaustrukturen auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen. Da es sich bei der Immobilie um eine Eigentumswohnung handelt, greift für die Kalkulation eine spezielle Sonderlogik: Bei einem vorhandenen Sanierungsbedarf wird ein voraussichtlicher Eigenanteil von 1.000 € pro Quadratmeter Wohnfläche für strukturelle und rohbaurelevante Maßnahmen angesetzt. Bei einer Wohnfläche von 205 m² ergibt sich daraus die entsprechende Summe. Ich möchte Sie an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Entscheidung zur Durchführung von Sanierungen an der Gebäudesubstanz (wie etwa Eingriffe in die Statik, das Dach oder die Außenwände) nicht vom einzelnen Eigentümer allein getroffen werden kann, sondern zwingend bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) liegt. Die finale Summe für die einkalkulierten Sanierungskosten beträgt somit 205.000 €.

Dach über dem Kopf

Basierend auf den übermittelten Daten handelt es sich bei dem Objekt um eine Penthouse-Maisonette-Wohnung aus dem Baujahr 1979. Aufgrund des Baujahres deutlich vor 1995 und da dem Text keine Hinweise auf bereits erfolgte Modernisierungsmaßnahmen am Dach zu entnehmen sind, ist grundsätzlich von einem Sanierungsbedarf hinsichtlich der Dacheindeckung und der Dachdämmung auszugehen. Da es sich bei der vorliegenden Objektart jedoch um eine Wohnung handelt, setze ich die anteiligen Sanierungskosten für Sie hier pauschal mit 5.000 € an. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Entscheidung zu einer anstehenden Dachsanierung stets bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) liegt. Es sollte daher unbedingt im Vorfeld über die Hausverwaltung geprüft werden, inwiefern bereits Beschlüsse hierzu vorliegen und ob für derartige Maßnahmen ausreichend Instandhaltungsrücklagen gebildet wurden.

Wasser Marsch!

Bei der Bestandsaufnahme des vorliegenden Objekts handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW / Penthouse-Maisonette) mit einer Wohneinheit. Das Gebäude wurde im Jahr 1979 errichtet. Konkrete Hinweise auf das verbaute Rohrmaterial (wie etwa Bleileitungen, verzinkte Stahlrohre oder Kupfer) sind im Beschreibungstext nicht enthalten. Im Rahmen des Bedarfs-Checks fällt auf, dass das Baujahr 1979 deutlich vor 1985 liegt. Dementsprechend befinden sich die Wasser- und Abwasserinstallationen mit hoher Wahrscheinlichkeit im Originalzustand und haben ihre technische Lebensdauer überschritten, weshalb gebäudeseitig grundsätzlich von der Notwendigkeit einer Vollsanierung auszugehen ist. Da es sich hierbei jedoch um eine Eigentumswohnung (ETW) handelt, greift die entsprechende Sonderlogik: Die zentralen Steige- und Fallleitungen sowie die Grundleitungen gehören zwingend zum Gemeinschaftseigentum. Eine anstehende Strangsanierung wird in der Regel durch die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) aus der Instandhaltungsrücklage finanziert. Da in der Beschreibung weder eine anstehende Sonderumlage für eine beschlossene Leitungssanierung erwähnt wird, noch explizit darauf hingewiesen wird, dass die Leitungen im Sondereigentum (innerhalb der Wohnung selbst) veraltet sind, fallen für Sie als Käufer in dieser Kalkulation keine direkten Kosten an. Die finale Summe beträgt somit 0 €.

Angebotshistorie

Wann
Wo
Wer
Preis
05.09.2025
CB Wolf Immobilien
1.350.000 €
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