Immobilie aus der Marktbeobachtung
Grundstück | 50996 Köln
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Was ich über das Objekt denke!
Was für ein Objekt!
Ich habe schon einmal das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
Raum für Visionen: Exklusives Baugrundstück mit Entwicklungspotenzial im Kölner Süden
Dieses rund 490 Quadratmeter große und voll erschlossene Grundstück bietet Projektentwicklern und Investoren eine außergewöhnliche Gelegenheit zur Verwirklichung eines zukunftsorientierten Bauprojekts. In einem gewachsenen, urbanen Umfeld gelegen, ermöglicht das Areal die Realisierung eines modernen und funktional durchmischten Konzepts, das Wohnen und Arbeiten auf zeitgemäße Weise perfekt miteinander vereint. Es ist mehr als nur eine Investitionsmöglichkeit, sondern ein Ort architektonischer Möglichkeiten, an dem sich Visionen formen und Werte nachhaltig gestalten lassen.
Bebauungspotenzial und Nutzungskonzepte
Das Grundstück ist gemäß Bebauungsplan Nummer 69392/04 aus dem Jahr 1998 nach BauNVO 1990 und BauO NRW 2018 bebaubar. Es bietet Raum für eine geschlossene Bauweise mit vier Vollgeschossen, einem Staffelgeschoss sowie einem Untergeschoss. Mit einer Grundflächenzahl von 0,8 und einer Geschossflächenzahl von 2,0 lässt sich eine Bruttogeschossfläche von circa 980 Quadratmetern realisieren, was ein klares Bekenntnis zu urbaner Dichte und architektonischer Präsenz darstellt. Die bauliche Nutzung sieht ein funktional durchmischtes Konzept vor: Ab dem zweiten Obergeschoss ist eine Wohnnutzung zulässig, während sich die unteren Etagen ideal für die Einrichtung von Gewerbe-, Büro- oder Praxisflächen eignen.
Urbanes Flair und hervorragende Anbindung
Das Areal befindet sich in einer äußerst begehrten Lage im Kölner Süden und ist harmonisch in das gewachsene Viertel eingebettet. Der Standort besticht durch seine hohe Lebensqualität und vereint urbanes Flair mit einer ruhigen Wohnatmosphäre. Zukünftige Bewohner und Gewerbetreibende profitieren hier von kurzen Wegen und einer hervorragenden infrastrukturellen Anbindung, die dieses städtebauliche Projekt ideal abrunden.
Sanierung der Heizung
Basierend auf der Analyse der Immobilienbeschreibung und der übermittelten Daten handelt es sich bei dem vorliegenden Objekt um ein unbebautes Grundstück zur Projektentwicklung und nicht um eine Bestandsimmobilie. Aus diesem Grund können keine relevanten Daten wie ein reales Baujahr, eine Energieeffizienzklasse oder ein bestehender Energieträger extrahiert werden. Da es sich um ein reines Grundstück handelt, auf dem erst noch ein Gebäude errichtet werden muss, ist die Angabe zur Wohnfläche in den Datenpunkten leer beziehungsweise nicht auffindbar. Gemäß den vorgegebenen Kalkulationsregeln belaufen sich die ermittelten Sanierungskosten für Heizung und Klimatechnik somit auf 0 Euro, da mangels existierender Wohnfläche keine Berechnungsgrundlage für eine Modernisierung oder Sanierung im Bestand gegeben ist. Etwaige Kosten für Heiz- und Klimatechnik fallen hier ausschließlich im Rahmen der zukünftigen Neubauplanung für die potenzielle Bruttogeschossfläche an.
Renovierung der Böden und Malerarbeiten
Bei der Analyse der übermittelten Daten und der Immobilienbeschreibung fällt zunächst auf, dass das Baujahr mit 0 angegeben ist und keine direkte Wohnfläche ausgewiesen wird, da es sich um ein unbebautes, aber voll erschlossenes Grundstück mit einer Fläche von 490 m² handelt. Der Zustand der Immobilie ist folglich als reines Projektentwicklungsareal zu beschreiben, auf dem ein funktional durchmischter Neubau erst noch entstehen soll. Aus dem Baujahr 0 und dem Fehlen eines Bestandsgebäudes lässt sich logisch ableiten, dass hier kein klassischer Renovierungs- oder Sanierungsbedarf im Sinne eines Altbaus vorliegt, sondern vielmehr ein kompletter Neubau ansteht, der einen vollumfänglichen Erstausstattungsbedarf mit sich bringt. Da die Vorgabe verlangt, in jedem Fall einen Wert auf Basis der vorhandenen Flächenangaben zu berechnen, ziehe ich die im Text genannte und potenziell realisierbare Bruttogeschossfläche von ca. 980 m² heran. Unter Anwendung der Standardpauschale von 50 Euro pro Quadratmeter für Boden- und Malerarbeiten ergeben sich für diese neu zu schaffenden Flächen kalkulatorische Kosten in Höhe von 49.000 Euro, welche Sie bei der Projektierung und dem späteren Innenausbau dieses urbanen Konzepts entsprechend einkalkulieren sollten.
Was ist in der Küche los?
Ich habe keine Informationen zum Zustand der Küche gefunden. Ich empfehle Ihnen, sich genau zu informieren, inwiefern eine Einbauküche bereits vorhanden ist, um möglicherweise anfallende Anschaffungskosten in die Budgetplanung einkalkulieren zu können. *(Hinweis: Bei der beschriebenen Immobilie handelt es sich um ein unbebautes Grundstück. Daher ist naturgemäß keine Küche vorhanden und eine Berechnung der Kosten für eine Einbauküche anhand der Grundstücks- oder Bruttogeschossfläche (980 m² für ein vierstöckiges Wohn- und Geschäftshaus) ist nicht sinnvoll möglich, da noch nicht feststeht, wie viele Wohneinheiten und Küchen dort überhaupt entstehen sollen.)*
Nasszelle oder Spa?
Basierend auf der Analyse der übermittelten Daten und der Immobilienbeschreibung lässt sich feststellen, dass es sich bei dem Objekt um ein zu bebauendes Grundstück („Grundstück mit urbanem Entwicklungspotenzial“) und somit um ein reines Projektentwicklungs- bzw. Neubauvorhaben handelt. Ein bestehendes Gebäude, das einer Renovierung bedarf, ist nicht vorhanden, weshalb in der Beschreibung auch keinerlei Angaben zu bestehenden Vollbädern oder separaten Gäste-WCs gemacht werden. Gemäß den festgelegten Kalkulationsregeln fallen bei fehlenden Angaben beziehungsweise bei einem Neubau keine Sanierungskosten für Bestandsbäder an. Daher lautet das Ergebnis der Kalkulation: Geschätzte Renovierungskosten Bad/WC: 0 €.
Fenster und Türen
Da es sich bei dem beschriebenen Objekt um ein unbebautes Grundstück zur Projektentwicklung und nicht um ein Bestandsgebäude (wie ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung) handelt, sind weder eine Wohnfläche noch auszutauschende Bauelemente vorhanden. Ein Sanierungsbedarf für Fenster oder Türen entfällt somit komplett. Daher belaufen sich die kalkulierten Kosten für diese Maßnahme auf 0 €.
Alles nur Fassade?
Bei dem vorliegenden Objekt handelt es sich laut den Daten und der Beschreibung um ein unbebautes Grundstück, das für eine zukünftige Projektentwicklung (Neubau) vorgesehen ist. Da kein Bestandsgebäude und somit auch keine zu sanierende Gebäudehülle existiert, an der Putz-, Anstrich- oder Dämmarbeiten durchgeführt werden könnten, entfällt jeglicher Sanierungsbedarf. Die ermittelten Sanierungskosten für die Fassade belaufen sich somit auf 0 €.
Rohbau und Baumaßnahmen
Bei der Analyse der übermittelten Daten und der Immobilienbeschreibung fällt im Rahmen der Bestandsaufnahme sofort auf, dass keine Wohnfläche angegeben ist und das Baujahr mit 0 beziffert wird. Aus dem Text geht eindeutig hervor, dass es sich um ein reines Baugrundstück mit urbanem Entwicklungspotenzial handelt, auf dem ein neues Bauprojekt erst noch realisiert werden soll. Da somit keine bestehende Bausubstanz vorhanden ist, gibt es naturgemäß auch keine Hinweise auf feuchte Keller, Risse oder nicht mehr zeitgemäße Grundrisse, die im Bestand behoben werden müssten. Entsprechend dem Bedarfs-Check greift hier die Regel für Neubauprojekte beziehungsweise nicht vorhandene Bestandsdaten. Da es kein Gebäude gibt, das entkernt, trockengelegt oder strukturell optimiert werden könnte, entfällt die ansonsten übliche grundflächenbasierte Kalkulationslogik für Rohbausanierungen oder leichte Baumaßnahmen. Die Sanierungskosten für den Rohbau und strukturelle Baumaßnahmen belaufen sich für dieses Objekt daher auf 0 €.
Dach über dem Kopf
Da es sich laut Objektart und der übermittelten Beschreibung um ein unbebautes Grundstück handelt, das für einen Neubau bzw. eine Projektentwicklung vorgesehen ist, gibt es keine bestehende Dachkonstruktion, Eindeckung oder Dämmung, die saniert werden könnte. Gemäß den festgelegten Kalkulationsregeln für Neubauten und fehlende Bestandsgebäude lauten die ermittelten Sanierungskosten für das Dach somit: 0.
Wasser Marsch!
Bei dem vorliegenden Objekt handelt es sich laut Bestandsaufnahme um ein unbebautes Grundstück zur Projektentwicklung und nicht um ein bestehendes Einfamilienhaus (EFH) oder eine Eigentumswohnung (ETW). Da kein Gebäude und somit auch kein Baujahr (angegeben mit 0) oder bestehendes Rohrleitungssystem vorhanden ist, entfällt ein Sanierungsbedarf für Bestandsleitungen komplett. Es müssen demnach keine alten Trinkwasser- oder Abwasserrohre erneuert werden. Die finale Summe beträgt 0.

