Immobilie aus der Marktbeobachtung

Wohnung | 50999 Köln

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Etagenwohnung
Objekttyp
48,00 m²
Wohnfläche
1966
Baujahr
2
Zimmer
9,00
Im Angebot seit (in Tagen):
219.000 €
Aktueller Angebotspreis

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Was ich über das Objekt denke!

Willi Werft KI-Hinweis

Was für ein Objekt!
Ich habe schon einmal das Wichtigste für Sie zusammengefasst.

Wohnen mit Wohlfühlfaktor: Ihr neues Zuhause im Kölner Süden

Diese charmante 2-Zimmer-Eigentumswohnung im beliebten Kölner Süden bietet auf rund 48 m² Wohnfläche eine ideale Kombination aus Wohnkomfort und Funktionalität. Mit ihrer hellen, freundlichen Atmosphäre und der sofortigen Verfügbarkeit stellt die Immobilie eine seltene Gelegenheit dar – sei es zur Eigennutzung oder als wertbeständige Kapitalanlage mit attraktivem Vermietungspotenzial.

Durchdachtes Raumkonzept und gepflegte Ausstattung

Die Wohnung überzeugt durch eine durchdachte Aufteilung, die sich ideal für Singles, Paare oder Berufspendler eignet. Zum Bestand gehören ein großzügiger Wohnbereich, ein komfortables Schlafzimmer sowie eine bereits vorhandene Einbauküche. Ein besonderes Highlight ist der geräumige Balkon, der einen schönen Blick ins Grüne bietet und als privater Rückzugsort dient. Die gepflegte Gesamtausstattung und die ruhige Eigentümergemeinschaft unterstreichen die hohe Qualität dieser Immobilie.

Lebensqualität in gefragter Lage

Die Wohnung befindet sich in einer langfristig stabilen Wohnlage im Kölner Süden. Die Kombination aus der ruhigen Umgebung und der hohen Alltagstauglichkeit macht den Standort besonders attraktiv für Interessenten, die Wert auf eine nachhaltige und wertbeständige Investition in einer beliebten Wohngegend legen.

Mein Investitionsplaner

Woraus können sich Modernisierungskosten ergeben?

Willi Werft KI-Hinweis

Achtung! Vielleicht wird’s am Ende teurer…
Ich habe schon einmal Informationen zum Zustand des Objektes recherchiert.

Hinweis für Eigentumswohnungen:

Die im KI-Investitionsplaner ausgewiesenen Modernisierungs- und Sanierungskosten dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und Transparenz. Bei Eigentumswohnungen können Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Dach, Fassade, Fenster, Heizung oder Aufzug) grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und entsprechender Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) umgesetzt werden. Ob und wann Investitionen tatsächlich erfolgen, welche Maßnahmen beschlossen werden und in welcher Höhe Kosten auf einzelne Eigentümer entfallen, hängt insbesondere von den Entscheidungen der WEG, dem Zustand der Instandhaltungsrücklage sowie möglichen Sonderumlagen ab. Die dargestellten Kosten stellen daher keine verbindliche Prognose oder Zusage dar und ersetzen keine Prüfung der Teilungserklärung, der Protokolle der Eigentümerversammlungen, des Wirtschaftsplans sowie der vorhandenen Rücklagen.

Sanierung der Heizung

Basierend auf den übermittelten Objektdaten ergibt sich folgende Analyse zur energetischen Sanierung der Heizungs- und Klimatechnik: Die Immobilie wurde im Jahr 1966 erbaut und weist die Energieeffizienzklasse E auf. Da das Gebäude vor 2005 errichtet wurde und die Effizienzklasse unter A/A+ liegt, besteht ein Sanierungsbedarf. Da in der Beschreibung keine spezifischen Sanierungswünsche aufgeführt sind, wird für die Kalkulation die Pauschale für eine Vollsanierung (Altbau) in Höhe von 150 € pro Quadratmeter angewendet. Bei einer Wohnfläche von 48 m² ergeben sich somit kalkulatorische Sanierungskosten in Höhe von 7.200 €.

Renovierung der Böden und Malerarbeiten

Basierend auf den vorliegenden Daten lässt sich folgende Analyse erstellen: Die Eigentumswohnung wurde im Jahr 1966 errichtet und umfasst eine Wohnfläche von 48 m². Da im Text keine spezifischen Angaben zu einer durchgeführten Kernsanierung gemacht werden und das Gebäude aus den 1960er Jahren stammt, ist von einem erhöhten Renovierungsbedarf auszugehen, um den heutigen energetischen und modernen Standards zu entsprechen. Unter Anwendung der kalkulatorischen Pauschale von 50 € pro m² für Boden- und Malerarbeiten ergeben sich für die 48 m² große Wohnfläche geschätzte Gesamtkosten in Höhe von 2.400 €. Diese Kalkulation deckt die grundlegenden Renovierungsmaßnahmen ab und dient als erste Orientierung für Ihre Investitionsplanung.

Was ist in der Küche los?

In dem von Ihnen übermittelten Text wird explizit erwähnt, dass eine Einbauküche vorhanden ist (“…sowie die vorhandene Einbauküche bieten beste Voraussetzungen…”). Da somit bereits eine Einbauküche Teil der Immobilie ist, fallen keine zusätzlichen Investitionskosten für eine Neuanschaffung an.

Nasszelle oder Spa?

Da keine Angaben zum Baujahr oder zur Sanierungshistorie vorliegen, jedoch die Beschreibung von einer „gepflegten Ausstattung“ und einem „modernen“ Wohngefühl spricht, ohne Hinweise auf Renovierungsbedarf oder einen „baujahrestypischen“ Zustand, ist die Immobilie als zeitgemäß und in gutem Zustand einzustufen. Da die Beschreibung zudem keine Anzeichen für eine notwendige Erneuerung liefert, werden für das eine vorhandene Badezimmer sowie das nach Standard angenommene Gäste-WC keine Renovierungskosten veranschlagt. Analyseergebnis: 0 €

Fenster und Türen

Da es sich bei dem Objekt um eine Eigentumswohnung mit Baujahr 1966 handelt und keine Informationen über eine energetische Sanierung der Fenster vorliegen, besteht hier ein Sanierungsbedarf. Bei einer Wohnfläche von 48 m² ergibt sich gemäß der Berechnungsformel ein Bedarf von ca. 5 Fenstern (48 m² / 10 m² = 4,8, gerundet auf 5). Da die Fenster als „gepflegt“ beschrieben werden, aber das Baujahr des Gebäudes deutlich über 15 Jahre zurückliegt, ist ein Austausch der Fenster notwendig. Für eine Eigentumswohnung kalkulieren wir die 5 Fenster zu je 1.200 € und setzen für die Wohnungseingangstür die Gemeinschaftseigentums-Pauschale von 1.500 € an. Die finale Summe für den Austausch beträgt somit 7.500 €.

Alles nur Fassade?

Da es sich bei dem Objekt um eine Eigentumswohnung (ETW) handelt, ist die Fassade zwingend Gemeinschaftseigentum und wird über die Instandhaltungsrücklage der Eigentümergemeinschaft finanziert. Da im Text keine Hinweise auf eine beschlossene Fassadensanierung oder eine anstehende Sonderumlage enthalten sind, belaufen sich die individuellen Sanierungskosten für die Gebäudehülle auf 0.

Rohbau und Baumaßnahmen

Bei der Analyse dieser Immobilie handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) mit einer Wohnfläche von 48 m². Basierend auf dem Baujahr 1966 und der Beschreibung als “gepflegte Ausstattung” ohne explizite Hinweise auf einen akuten Sanierungsstau oder strukturelle Mängel (wie Risse, Feuchtigkeit oder notwendige Grundrissänderungen), liegt nach den definierten Regeln für den Bereich Rohbau und strukturelle Maßnahmen kein unmittelbarer Handlungsbedarf vor. Da die Beschreibung keine Anzeichen für eine notwendige Entkernung oder statische Eingriffe enthält und der Zustand als funktional beschrieben wird, belaufen sich die kalkulatorischen Kosten für strukturelle Baumaßnahmen auf 0 €. Bitte beachten Sie bei Eigentumswohnungen grundsätzlich, dass sämtliche Maßnahmen, die das Gemeinschaftseigentum (tragende Wände, Fundament, Außenabdichtung) betreffen, immer der Beschlussfassung durch die Eigentümergemeinschaft (WEG) unterliegen. Sollten im Rahmen zukünftiger Eigentümerversammlungen strukturelle Sanierungen am Gebäude beschlossen werden, würde für Sie als Sondereigentümer anteilig ein Investitionsaufwand entstehen; für den aktuellen Ist-Zustand ist jedoch kein spezifischer Rohbau-Sanierungsbedarf zu veranschlagen. **Finale Summe: 0 €**

Dach über dem Kopf

Da es sich bei der Immobilie um eine Eigentumswohnung handelt, ist die Entscheidung über Sanierungsmaßnahmen am Dach nicht durch den einzelnen Eigentümer zu treffen, sondern obliegt der Eigentümergemeinschaft (WEG). Aufgrund des Baujahres 1966 sollte hier bei einer anstehenden oder notwendigen Dachsanierung pauschal mit Kosten in Höhe von 5.000 € kalkuliert werden. Es sollte in jedem Fall geprüft werden, ob innerhalb der Instandhaltungsrücklagen der WEG ausreichend Mittel für entsprechende Maßnahmen vorhanden sind oder ob Sonderumlagen zu erwarten sind.

Wasser Marsch!

Bei der vorliegenden Immobilie handelt es sich um eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus aus dem Baujahr 1966. Da es sich bei Steigleitungen und Grundleitungen in einem Mehrfamilienhaus grundsätzlich um Gemeinschaftseigentum handelt, trägt die Eigentümergemeinschaft (WEG) die Kosten für deren Instandsetzung über die Instandhaltungsrücklage. Da in der Objektbeschreibung keine Hinweise auf einen bereits beschlossenen Sanierungsbedarf oder einen defekten Zustand der Leitungen innerhalb des Sondereigentums (innerhalb der Wohnung) vorliegen, ist aus Sicht des Käufers zum jetzigen Zeitpunkt kein direkter finanzieller Aufwand für die Erneuerung der Trinkwasser- und Abwasserleitungen zu veranschlagen. Die finale Summe beträgt somit 0.

Angebotshistorie

Wann
Wo
Wer
Preis
25.06.2026
ImmoBiehler e.K.
219.000 €
25.06.2026
ImmoBiehler e.K.
219.000 €
25.06.2026
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219.000 €
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24.06.2026
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219.000 €
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