Immobilie aus der Marktbeobachtung

Wohnung | 50999 Köln

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Etagenwohnung
Objekttyp
79,00 m²
Wohnfläche
1973
Baujahr
3
Zimmer
2,00
Im Angebot seit (in Tagen):
280.000 €
Aktueller Angebotspreis

Infos zu dieser Angebotsbeobachtung

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Was ich über das Objekt denke!

Willi Werft KI-Hinweis

Was für ein Objekt!
Ich habe schon einmal das Wichtigste für Sie zusammengefasst.

Wohnkomfort in bester Lage von Köln-Weiß

Diese attraktive und gepflegte 3-Zimmer-Wohnung in Köln-Weiß präsentiert sich in einem einzugsbereiten Zustand. Mit ihrer durchdachten Raumaufteilung und der ruhigen, dennoch zentralen Ausrichtung bietet sie die ideale Wohnlösung für anspruchsvolle Interessenten, die Wert auf Qualität und Funktionalität legen. Als besonderes Highlight ist die Garage bereits im Kaufpreis inbegriffen.

Durchdachtes Raumkonzept und hochwertige Ausstattung

Die Wohnung empfängt Sie mit einem großzügigen Flur, der in das helle und weitläufige Wohnzimmer übergeht. Von hier aus genießen Sie Zugang zu einem sonnigen Balkon, der zum Entspannen einlädt. Ein besonderes Merkmal ist das sehr große Schlafzimmer, welches durch eine Trennwand funktional in einen Schlafbereich und einen separaten Bürobereich unterteilt wurde – ideal für modernes Homeoffice. Die Ausstattung wird durch ein geräumiges Badezimmer sowie ein praktisches separates Gäste-WC ideal abgerundet.

Attraktives Wohnumfeld in Köln-Weiß

Die Immobilie befindet sich in einer begehrten Lage im Kölner Stadtteil Weiß. Die Kombination aus der gepflegten Wohnqualität und der vorteilhaften Infrastruktur des Standorts macht diese Wohnung zu einer wertstabilen Investition in einem gefragten Wohnumfeld.

Mein Investitionsplaner

Woraus können sich Modernisierungskosten ergeben?

Willi Werft KI-Hinweis

Achtung! Vielleicht wird’s am Ende teurer…
Ich habe schon einmal Informationen zum Zustand des Objektes recherchiert.

Hinweis für Eigentumswohnungen:

Die im KI-Investitionsplaner ausgewiesenen Modernisierungs- und Sanierungskosten dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und Transparenz. Bei Eigentumswohnungen können Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Dach, Fassade, Fenster, Heizung oder Aufzug) grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und entsprechender Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) umgesetzt werden. Ob und wann Investitionen tatsächlich erfolgen, welche Maßnahmen beschlossen werden und in welcher Höhe Kosten auf einzelne Eigentümer entfallen, hängt insbesondere von den Entscheidungen der WEG, dem Zustand der Instandhaltungsrücklage sowie möglichen Sonderumlagen ab. Die dargestellten Kosten stellen daher keine verbindliche Prognose oder Zusage dar und ersetzen keine Prüfung der Teilungserklärung, der Protokolle der Eigentümerversammlungen, des Wirtschaftsplans sowie der vorhandenen Rücklagen.

Sanierung der Heizung

Die Analyse der bereitgestellten Immobiliendaten ergibt folgendes Ergebnis: Das Objekt wurde im Jahr 1973 errichtet und weist die Energieeffizienzklasse C auf. Da das Baujahr vor 2005 liegt und das Gebäude weder als Neubau (nach 2015) klassifiziert ist noch die Effizienzklasse A/A+ erreicht, besteht gemäß Ihrer Vorgabe ein Sanierungsbedarf für die Heizungs- und Klimatechnik. Da keine spezifischen Sanierungswünsche im Text aufgeführt sind, wird für die Kalkulation die Pauschale für eine Vollsanierung in Höhe von 150 € pro Quadratmeter angesetzt, um den Einbau moderner Technik (z. B. Wärmepumpe) zu berücksichtigen. Bei einer Wohnfläche von 79 m² ergeben sich daraus kalkulierte Sanierungskosten in Höhe von 11.850 €.

Renovierung der Böden und Malerarbeiten

Die von Ihnen beschriebene 3-Zimmer-Wohnung in Köln-Weiß wurde im Jahr 1973 erbaut und weist eine Wohnfläche von 79 m² auf. Der Objektbeschreibung zufolge befindet sich die Wohnung in einem gepflegten und einzugsbereiten Zustand. Da das Gebäude jedoch aus dem Jahr 1973 stammt und keine expliziten Angaben zu einer energetischen Sanierung oder Modernisierung der technischen Anlagen vorliegen, ist bei einem Objekt dieses Alters grundsätzlich von einem gewissen Instandhaltungsbedarf auszugehen, um den aktuellen Standard zu erhalten. Basierend auf der Wohnfläche von 79 m² und der von Ihnen vorgegebenen Pauschale von 50 € pro m² für Boden- und Malerarbeiten, ergeben sich für eine Auffrischung der Wohnräume kalkulatorische Kosten in Höhe von insgesamt 3.950 €. Diese Summe dient als Orientierungswert für die optische Instandsetzung der Oberflächen, um den Einzugsbereit-Status langfristig zu sichern oder den persönlichen Wohnstandard individuell anzupassen.

Was ist in der Küche los?

Ich habe keine Informationen zum Zustand der Küche gefunden. Ich empfehle Ihnen, sich genau zu informieren, inwiefern eine Einbauküche bereits vorhanden ist, um möglicherweise anfallende Anschaffungskosten in die Budgetplanung einkalkulieren zu können.

Nasszelle oder Spa?

Basierend auf der vorliegenden Objektbeschreibung ist die Wohnung als „gepflegt“ eingestuft. Da keine konkreten Angaben zum Baujahr oder Anzeichen für einen hohen Sanierungsbedarf vorliegen, deuten Formulierungen wie „gepflegt“ und „einzugsbereit“ auf einen optisch veralteten, aber funktionsfähigen Zustand hin, bei dem eine Teilsanierung (z. B. Fliesen oder Armaturen) angemessen ist. Bei einem Vollbad und einem separaten Gäste-WC ergeben sich hierfür folgende Kosten: Für das Vollbad werden 7.500 € und für das Gäste-WC 2.000 € veranschlagt, woraus sich Gesamtkosten in Höhe von 9.500 € für die Teilsanierung ergeben.

Fenster und Türen

Basierend auf der Analyse der vorliegenden Daten für die Eigentumswohnung (79 m²) ergibt sich folgendes Ergebnis: 1. **Bestandsaufnahme:** Bei einer Wohnfläche von 79 m² ergibt dies nach der Berechnungsformel einen Bedarf von 8 Fenstern. Da es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) handelt, ist die Haustür (Wohnungseingangstür) hier als Position zu berücksichtigen. 2. **Bedarfs-Check:** Da das Baujahr 1973 ist und die Fenster als “gepflegt” beschrieben werden, aber über 15 Jahre alt sind, besteht hier ein Bedarf an einer Teilsanierung bzw. einem Austausch. 3. **Kalkulation:** 8 Fenster zu je 1.200 € ergeben 9.600 €. Für die Wohnungseingangstür werden 1.500 € angesetzt. Die finale Summe für den Austausch bzw. die Instandsetzung der Bauelemente beträgt 11.100 €.

Alles nur Fassade?

Die geschätzten Kosten für die Fassadensanierung liegen bei 0 €, da es sich bei dem Objekt um eine Eigentumswohnung handelt. Die Fassade ist Gemeinschaftseigentum und es liegen keine Informationen über eine beschlossene Sanierung oder eine anstehende Sonderumlage vor.

Rohbau und Baumaßnahmen

Basierend auf der Analyse der Immobilienbeschreibung ergibt sich folgendes Ergebnis für die strukturellen Sanierungskosten: Die Immobilie ist eine Eigentumswohnung (ETW) mit einer Wohnfläche von 79 m². Da das Baujahr 1973 liegt und die Beschreibung zwar einen „gepflegten Gesamtzustand“ attestiert, aber bereits eine erfolgte Grundrissänderung („Trennwand entfernt“) erwähnt, liegt im Sinne einer langfristigen Werterhaltung und bei Betrachtung des Alters ein allgemeines Modernisierungspotenzial vor. Da es sich um eine Eigentumswohnung handelt, greift die Sonderlogik für WEG-Immobilien: Für eine Wohnung in diesem Alter, bei der gegebenenfalls gemeinschaftliches Eigentum (Dach, Fassade, Leitungen) sanierungsrelevant werden könnte, wird ein kalkulatorischer Eigenanteil von 1.000 € pro m² Wohnfläche für anstehende strukturelle Maßnahmen oder Instandhaltungsrücklagen angesetzt. Es ist jedoch zwingend zu beachten, dass bei einer Eigentumswohnung alle strukturellen Eingriffe, die das Gemeinschaftseigentum betreffen (z. B. Außenwände, tragende Wände, Kellerabdichtung), von der Entscheidung der Eigentümergemeinschaft (WEG) abhängen und nicht in Eigenregie durchgeführt werden können. **Finale Summe: 79.000 €**

Dach über dem Kopf

Da es sich bei dem angebotenen Objekt um eine Wohnung handelt, liegt die Zuständigkeit für das Dach nicht beim einzelnen Eigentümer, sondern in der Verantwortung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Die geschätzten Kosten für einen potenziellen Sanierungsanteil an der Dachkonstruktion, Eindeckung und Dämmung belaufen sich in diesem Fall pauschal auf 5.000 €. Es sollte im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung zwingend geprüft werden, ob die WEG über ausreichend Instandhaltungsrücklagen verfügt, um anstehende Dachsanierungen zu decken, oder ob Sonderumlagen für die Eigentümer zu erwarten sind.

Wasser Marsch!

Da es sich bei dem Objekt um eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus (Baujahr 1973) handelt, sind die Steigleitungen für Trinkwasser und Abwasser rechtlich als Gemeinschaftseigentum zu betrachten. In der Regel werden Sanierungen dieser Leitungen durch die Eigentümergemeinschaft (WEG) aus der Instandhaltungsrücklage finanziert, sodass für die Sanierung der Steigstränge keine unmittelbaren Kosten für den Wohnungseigentümer direkt anfallen. Da in der Objektbeschreibung keine Hinweise auf einen anstehenden Beschluss zur Strangsanierung oder einen konkreten Sanierungsbedarf innerhalb des Sondereigentums (in der Wohnung) vorliegen, ist zum aktuellen Zeitpunkt kein finanzieller Aufwand für die Erneuerung der Leitungen zu kalkulieren. Die finale Summe beträgt somit 0.

Angebotshistorie

Wann
Wo
Wer
Preis
18.06.2026
AZ Umzüge und Immobilien e.K.
280.000 €
18.06.2026
AZ UMZÜGE UND IMMOBILIEN E.K.
280.000 €
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