Immobilie aus der Marktbeobachtung
Wohnung | 509 Köln
Infos zu dieser Angebotsbeobachtung
Hier sehen Sie ein von uns beobachtetes Immobilieninserat. Ob das Angebot von einem anderen Makler, einem privaten Verkäufer oder uns stammt, erfahren Sie, wenn Sie den Link zur Anzeige öffnen.
Für weiterführende Informationen besuchen Sie bitte die verlinkte Anzeige. Bei Interesse finden Sie dort die Kontaktdaten des Verkäufers und können sich direkt an ihn wenden.
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Was ich über das Objekt weiß:
Kurzer Überblick
Ich habe schon einmal das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
3-Zimmer-Wohnung in Köln-Sürth
Basierend auf den Angaben im Originalangebot des anbietenden Maklers handelt es sich um folgendes Immobilienangebot:
**Objektbeschreibung**
Es wird eine vermietete 3-Zimmer-Wohnung in Rheinnähe angeboten. Die vermietbare Fläche beträgt ca. 65 m². Der Objektzustand wird als gepflegt beschrieben. Als Bodenbeläge sind Fliesen, Teppich und Laminat vorhanden. Zum Angebot gehört ein Garagen-/Stellplatz (1 Stellplatz).
**Lage**
Die Immobilie liegt nach Angaben des Anbieters in einer attraktiven Lage in Köln Sürth mit einer Kombination aus urbanem Leben und naturnaher Umgebung sowie einer guten Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr (Bushaltestellen in wenigen Gehminuten erreichbar) und die Autobahn. Fußläufig erreichbar sind ein Supermarkt, Bäckereien, Cafés, Restaurants, Schulen, Kindergärten, Spielplätze, eine Arztpraxis und eine Apotheke. Zudem befinden sich ein Sportcenter, Parks und der Rhein in der Nähe. Parkhäuser und Parkplätze sind ausreichend vorhanden.
**Energieangaben**
– Energieausweistyp: Energieverbrauchsausweis
– Wesentliche Energieträger: Nahwärme
– Energieverbrauch: 102 kWh/(m²*a)
– Energieeffizienzklasse: D
– Gültigkeit des Energieausweises: bis 18.11.2028
– Heizungsart: Zentralheizung
**Kosten**
– Käuferprovision: 3,57 % inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
Weitere Informationen und die Kontaktmöglichkeit finden Sie im Originalangebot des anbietenden Maklers.
Diese Zusammenfassung beruht ausschließlich auf den Angaben der öffentlich zugänglichen Immobilienanzeige des Anbieters. Die Angaben wurden nicht eigenständig geprüft. Maßgeblich für Inhalt, Verfügbarkeit und Kontaktaufnahme ist das Originalangebot.
Woraus können sich Modernisierungskosten ergeben?
Achtung! Vielleicht wird’s am Ende teurer…
Ich habe schon einmal Informationen zum Zustand des Objektes recherchiert.
Hinweis für Eigentumswohnungen:
Die im KI-Investitionsplaner ausgewiesenen Modernisierungs- und Sanierungskosten dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und Transparenz. Bei Eigentumswohnungen können Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Dach, Fassade, Fenster, Heizung oder Aufzug) grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und entsprechender Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) umgesetzt werden. Ob und wann Investitionen tatsächlich erfolgen, welche Maßnahmen beschlossen werden und in welcher Höhe Kosten auf einzelne Eigentümer entfallen, hängt insbesondere von den Entscheidungen der WEG, dem Zustand der Instandhaltungsrücklage sowie möglichen Sonderumlagen ab. Die dargestellten Kosten stellen daher keine verbindliche Prognose oder Zusage dar und ersetzen keine Prüfung der Teilungserklärung, der Protokolle der Eigentümerversammlungen, des Wirtschaftsplans sowie der vorhandenen Rücklagen.
Sanierung der Heizung
Basierend auf den übergebenen Daten und der Analyse der Immobilienbeschreibung ergibt sich für die 3-Zimmer-Wohnung in Köln Sürth folgendes Ergebnis zur Sanierung von Heizung und Klimatechnik: Aus den extrahierten Daten geht hervor, dass das Baujahr des Objekts bei 1958 liegt und die Energieeffizienzklasse D vorliegt. Da das Baujahr deutlich vor 2015 liegt und die Energieeffizienzklasse nicht A oder A+ entspricht, besteht ein Sanierungsbedarf für die Heizungs- und Klimatechnik. Da im Text keine spezifischen Sanierungswünsche geäußert wurden, greift die Kalkulations-Logik für den Bestand. Bei einer vermietbaren Wohnfläche von ca. 65 m² und dem vorliegenden Altbauzustand wird eine Vollsanierung (bzw. entsprechende Modernisierung der Heiztechnik) mit der Pauschale von 150 € pro m² veranschlagt. Multipliziert man die Wohnfläche von 65 m² mit dem Pauschalsatz von 150 €/m², ergeben sich errechnete Sanierungskosten für Heizung und Klimatechnik in Höhe von 9.750 €.
Renovierung der Böden und Malerarbeiten
Basierend auf den übermittelten Daten handelt es sich um eine vermietete 3-Zimmer-Wohnung mit einer Wohnfläche von ca. 65 m² und dem Baujahr 1958. Der Objektzustand wird im Exposé als „gepflegt“ beschrieben, wobei als Bodenbeläge Fliesen, Teppich und Laminat angegeben sind. Da das Gebäude aus dem Jahr 1958 stammt und seitdem vermutlich diverse Modernisierungen stattgefunden haben (sodass der Zustand als gepflegt gilt), lässt sich dennoch ein altersbedingter, grundlegender Renovierungsbedarf für Oberflächen ableiten – insbesondere bei einem Mieterwechsel oder zur Modernisierung von Teppich- und Wandflächen. Unter Anwendung der Standardpauschale von 50 € pro m² Gesamtkosten für Boden- und Malerarbeiten (Kombination aus Bodenbelags- und Malerarbeiten) bei einer Wohnfläche von 65 m² ergeben sich kalkulierte Renovierungskosten in Höhe von 3.250 €.
Was ist in der Küche los?
Basierend auf dem übermittelten Text habe ich keine Informationen zum Zustand der Küche gefunden. Da der Text keine Angaben über das Vorhandensein einer Einbauküche enthält, lässt sich die vermietbare Fläche von ca. 65 m² heranziehen. Für eine Wohnung dieser Größe (ca. 65 m²) muss bei der Neuanschaffung einer Standard-Einbauküche je nach Qualität mit Investitionskosten zwischen **6.000 und 13.000 Euro** gerechnet werden. **Empfehlung:** Ich habe keine Informationen zum Zustand der Küche gefunden. Ich empfehle Ihnen, sich genau zu informieren, inwiefern eine Einbauküche bereits vorhanden ist, um möglicherweise anfallende Anschaffungskosten in die Budgetplanung einkalkulieren zu können.
Nasszelle oder Spa?
Basierend auf den übermittelten Daten und der Immobilienbeschreibung ergibt sich für die Renovierungskosten der Badezimmer und WCs folgende Analyse: Die Bestandsaufnahme der Immobilie ergibt vereinbarungsgemäß 1 Vollbad (ausdrücklich mit “Anzahl Bäder: 1” angegeben) und – da keine abweichenden Angaben zu einem separaten Gäste-WC vorliegen – den Standardansatz von 1 separatem Gäste-WC. Hinsichtlich des Zustands weist das Exposé den Objektzustand als „gepflegt“ aus, was auf einen gepflegten, aber optisch möglicherweise veralteten Zustand hindeutet (Teilsanierung der Fliesen und Armaturen). Die Kalkulations-Logik sieht für die Teilsanierung folgende Beträge vor: – 1 Vollbad (Teilsanierung): 7.500 € – 1 Gäste-WC (Teilsanierung): 2.000 € Daraus ergibt sich ein Gesamtergebnis für die Renovierungskosten von 9.500 €.
Fenster und Türen
Basierend auf der Bestandsaufnahme handelt es sich bei dem Objekt um eine Eigentumswohnung (ETW) mit einer Wohnfläche von ca. 65 m², woraus sich rechnerisch 7 Fenster ergeben (1 Fenster pro 10 m²). Da der Objektzustand im Exposé als „gepflegt“ beschrieben wird, jedoch das Baujahr bei 1958 liegt und die Fenster somit älter als 15 Jahre sind, ergibt sich ein Bedarf für eine Teilsanierung der Fenster (Austausch von Dichtungen/Beschlägen) sowie laut den Kalkulationsregeln kein vollständiger Neuaustausch der Fenster. Bei einer Teilsanierung bzw. Berücksichtigung der Regeln für gepflegte, aber ältere Elemente fällt für den Fensteraustausch kein Komplettbetrag an. Da zudem keine spezifischen Mängel genannt werden, die einen Sofort-Komplettaustausch rechtfertigen, und die Wohnungseingangstür zum Treppenhaus als Gemeinschaftseigentum im Rahmen dieser Standardberechnung bei gepflegtem Zustand nicht zwingend voll zu Buche schlägt, beträgt die finale Summe für den Austausch von Fenstern und Haustür nach den strengen Vorgaben für den Handlungsbedarf 0 €.
Alles nur Fassade?
Basierend auf der Analyse der Objektdaten handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW). Da es sich bei der Fassade um Gemeinschaftseigentum handelt und im Text weder eine beschlossene Fassadensanierung noch eine anstehende Sonderumlage erwähnt werden, belaufen sich die direkt dem Käufer zuzuordnenden Sanierungskosten für die Gebäudehülle auf 0 €.
Rohbau und Baumaßnahmen
Basierend auf der Analyse der übermittelten Daten handelt es sich bei dem Objekt um eine Eigentumswohnung (ETW) mit einer Wohnfläche von ca. 65 m² und dem Baujahr 1958. Da das Baujahr vor 1980 liegt und keine Hinweise auf eine bereits erfolgte Kernsanierung oder einen Neubau vorliegen, besteht ein grundsätzlicher Sanierungsbedarf. Gemäß der Sonderlogik für Eigentumswohnungen wird bei vorhandenem Sanierungsbedarf ein pauschaler Eigenanteil für strukturelle Maßnahmen und Innensanierungen von 1.000 € pro 1 m² Wohnfläche angesetzt. Dies ergibt bei einer Wohnfläche von 65 m² einen kalkulierten Betrag von 65.000 €. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass weitreichende Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum oder an der Bausubstanz der Entscheidung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) unterliegen. Die finale Summe für den kalkulierten Sanierungs- und Eigenanteil beläuft sich auf **65.000 €**.
Dach über dem Kopf
5000 € Da es sich bei der Objektart um eine Wohnung handelt und im Zuge des Baujahres (1958) ein potenzieller Sanierungsbedarf für das Dach bestehen kann, wird eine pauschale Summe von 5.000 € angesetzt. Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung über eine Dachsanierung bei einer Eigentümergemeinschaft (WEG) liegt. Es sollte daher im Vorfeld geprüft werden, inwiefern für solche Maßnahmen ausreichend Instandhaltungsrücklagen vorhanden sind.
Wasser Marsch!
Basierend auf der Bestandsaufnahme handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) in einem Mehrfamilienhaus mit dem Baujahr 1958 und einer Wohnfläche von ca. 65 m². Der Objektzustand wird als gepflegt beschrieben, und es gibt keine Hinweise auf akute Mängel, Bleileitungen oder anstehende Sanierungsmaßnahmen an den Trinkwasser- und Abwasserleitungen. Gemäß der Sonderlogik für Eigentumswohnung sind Grundleitungen und Steigestränge Gemeinschaftseigentum, deren Kosten in der Regel von der WEG getragen werden, sofern kein Sonderfall des Sondereigentums oder ein beschlossener Eigenanteil vorliegt. Da keine spezifischen Mängel an den Leitungen in der Wohnung oder Beschlüsse genannt werden, ergibt sich für die Erneuerung der Trinkwasser- und Abwasserrohre kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Die finale Summe beläuft sich somit auf 0 €.

