Immobilie aus der Marktbeobachtung
Wohnung | 50999 Köln
Infos zu dieser Angebotsbeobachtung
Hier sehen Sie ein von uns beobachtetes Immobilieninserat. Ob das Angebot von einem anderen Makler, einem privaten Verkäufer oder uns stammt, erfahren Sie, wenn Sie den Link zur Anzeige öffnen.
Für weiterführende Informationen besuchen Sie bitte die verlinkte Anzeige. Bei Interesse finden Sie dort die Kontaktdaten des Verkäufers und können sich direkt an ihn wenden.
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Was ich über das Objekt weiß:
Kurzer Überblick
Ich habe schon einmal das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
Basierend auf den vorliegenden Angaben handelt es sich um eine Wohnung mit 2 Zimmern, Küche, Diele, Bad und Balkon. Die Wohnfläche beträgt nach Angaben der Anzeige 50,7 m².
Das Objekt ist aktuell vermietet und erzielt eine monatliche Kaltmiete in Höhe von 550,– €. Laut der Anzeige wird eine ähnliche Wohnung im Nachbarhaus ebenfalls zum selben Preis angeboten, sodass bei Interesse beide Wohnungen erworben werden können. Die zweite Wohnung verfügt demnach ebenfalls über eine Wohnfläche von 50,7 m².
Weitere Informationen und die Kontaktmöglichkeit finden Sie im Originalangebot des anbietenden Maklers.
Diese Zusammenfassung beruht ausschließlich auf den Angaben der öffentlich zugänglichen Immobilienanzeige des Anbieters. Die Angaben wurden nicht eigenständig geprüft. Maßgeblich für Inhalt, Verfügbarkeit und Kontaktaufnahme ist das Originalangebot.
Woraus können sich Modernisierungskosten ergeben?
Achtung! Vielleicht wird’s am Ende teurer…
Ich habe schon einmal Informationen zum Zustand des Objektes recherchiert.
Hinweis für Eigentumswohnungen:
Die im KI-Investitionsplaner ausgewiesenen Modernisierungs- und Sanierungskosten dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und Transparenz. Bei Eigentumswohnungen können Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Dach, Fassade, Fenster, Heizung oder Aufzug) grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und entsprechender Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) umgesetzt werden. Ob und wann Investitionen tatsächlich erfolgen, welche Maßnahmen beschlossen werden und in welcher Höhe Kosten auf einzelne Eigentümer entfallen, hängt insbesondere von den Entscheidungen der WEG, dem Zustand der Instandhaltungsrücklage sowie möglichen Sonderumlagen ab. Die dargestellten Kosten stellen daher keine verbindliche Prognose oder Zusage dar und ersetzen keine Prüfung der Teilungserklärung, der Protokolle der Eigentümerversammlungen, des Wirtschaftsplans sowie der vorhandenen Rücklagen.
Sanierung der Heizung
Basierend auf der Analyse der übermittelten Daten ergeben sich folgende Werte für die Berechnung der Sanierungskosten im Bereich Heizung und Klimatechnik: Das Baujahr der Immobilie liegt im Jahr 1958 und damit deutlich vor dem Schwellenwert von 2005. Es liegt keine Angabe zur Energieeffizienzklasse vor, und aufgrund des Alters ist von einem veralteten Heizsystem auszugehen. Die Wohnfläche beträgt laut Beschreibung 50 m² (bzw. exakt 50,7 m², wobei die gerundete Basis von 50 m² herangezogen wird). Da das Baujahr vor 2005 liegt, greift der Sanierungsbedarf. Da im Text keine spezifischen Sanierungswünsche geäußert wurden, kommt die Kalkulations-Logik für eine Vollsanierung (Altbau) von 150 € pro m² zur Anwendung. Multipliziert mit der Wohnfläche von 50 m² ergeben sich geschätzte Sanierungskosten für Heizung und Klimatechnik in Höhe von 7.500 €.
Renovierung der Böden und Malerarbeiten
Basierend auf den übermittelten Daten handelt es sich um eine 2-Zimmer-Wohnung mit einer Wohnfläche von ca. 50,7 m² (bzw. 50 m² laut Angabe) und dem Baujahr 1958. Aus dem Baujahr 1958 ergibt sich ohne explizit genannte Sanierungen ein hoher Renovierungsbedarf. Unter Anwendung der Standardpauschale von 50 € pro m² für Boden- und Malerarbeiten belaufen sich die kalkulierten Renovierungskosten für diese Wohnung auf 2.535 € (bzw. 2.500 € bei 50 m²). Sollten beide Einheiten erworben werden, verdoppelt sich der entsprechende Betrag bei gleicher Wohnungsgröße.
Was ist in der Küche los?
Basierend auf dem übermittelten Text gibt es keine explizite Information darüber, ob eine Einbauküche (EBK) in der Immobilie vorhanden ist (es wird lediglich erwähnt, dass die Wohnung über eine „Küche“ verfügt, was auch nur den Raum bezeichnen kann). Da eine konkrete Angabe zum Vorhandensein oder Zustand einer Einbauküche fehlt und der Text zwei Wohnungen mit jeweils 50,7 m² Wohnfläche erwähnt, erfolgt hier die Kostenkalkulation für eine neue Einbauküche pro Wohnung auf Basis der Flächenangabe. Für eine durchschnittliche Mietwohnung dieser Größe (ca. 50 m² Wohnfläche bzw. eine geschätzte Küchenraumgröße von ca. 8–12 m²) kann man überschlägig mit Investitionskosten für eine solide Standard-Einbauküche (inkl. Elektrogeräte) von ca. 600 bis 800 Euro pro Quadratmeter Küchenfläche oder pauschal **ca. 6.000 bis 9.000 Euro** pro Wohnung kalkulieren. Da die genauen Angaben im Text jedoch fehlen, gilt folgender Hinweis: “Ich habe keine Informationen zum Zustand der Küche gefunden. Ich empfehle Ihnen, sich genau zu informieren, inwiefern eine Einbauküche bereits vorhanden ist, um möglicherweise anfallende Anschaffungskosten in die Budgetplanung einkalkulieren zu können.”
Nasszelle oder Spa?
Basierend auf der übermittelten Objektbeschreibung und den festgelegten Regeln ergibt sich für die Renovierungskosten der Badezimmer und WCs folgende Analyse: Da in der Beschreibung keine Angaben zum Baujahr oder spezifische Zustandsmerkmale (wie “modernisiert”, “sanierungsbedürftig” etc.) für das Badezimmer gemacht werden, ist der Zustand anhand des Textes nicht eindeutig als veraltet oder frisch saniert einzuordnen. Es ist jedoch 1 Vollbad explizit angegeben und gemäß Standardannahme ist in einer 2-Zimmer-Wohnung kein separates Gäste-WC vorhanden. Unter Berücksichtigung der üblichen Erfahrungswerte für Wohnungen ohne spezifische Sanierungshinweise wird hier von einer notwendigen Teilsanierung ausgegangen (gepflegter, aber optisch veralteter Zustand der 1 vorhandenen Bads). Gemäß der Kalkulations-Logik für 1 Vollbad in der Teilsanierung (7.500 €) belaufen sich die geschätzten Kosten auf 7.500 €.
Fenster und Türen
Basierend auf den übermittelten Objektdaten handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) mit einer Wohnfläche von ca. 50 m² und dem Baujahr 1958. Gemäß der Bestandsaufnahme wird bei einer Wohnfläche von 50 m² eine Anzahl von 5 Fenstern geschätzt (1 Fenster pro 10 m²). Da das Baujahr mit 1958 deutlich vor 2005 liegt, ist ein vollständiger Austausch der Fenster erforderlich. Die Kalkulations-Logik sieht für 5 Standard-Fenster einen Betrag von jeweils 1.200 € vor, was 6.000 € entspricht. Da es sich um eine Eigentumswohnung handelt und Wohnungseingangstüren zum Treppenhaus oft Gemeinschaftseigentum sind, wird hier die Haustür (Wohnungseingangstür) mit 1.500 € angesetzt. Die finale Summe für den Austausch der Fenster und der Haustür beläuft sich somit auf 7.500 €.
Alles nur Fassade?
Basierend auf den übermittelten Daten handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) in einem Mehrfamilienhaus (Baujahr 1958). Da die Fassade rechtlich zum Gemeinschaftseigentum gehört und im vorliegenden Text keine Hinweise auf einen bereits beschlossenen Sanierungsbeschluss oder eine anstehende Sonderumlage für die Gebäudehülle enthalten sind, fallen für diese Wohnung aktuell keine direkt vom Eigentümer zu tragenden Kosten für die Fassadensanierung an, da solche Maßnahmen aus der Instandhaltungsrücklage der Eigentümergemeinschaft bestritten werden. Die finale Summe für die Sanierungskosten der Gebäudehülle beträgt somit 0.
Rohbau und Baumaßnahmen
Basierend auf den übermittelten Daten handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) mit einer Wohnfläche von ca. 50 m² und dem Baujahr 1958. Da das Baujahr vor 1980 liegt und keine Hinweise auf einen bereits erfolgten Neubau oder eine Kernsanierung vorliegen, ist ein entsprechender Sanierungsbedarf im Bereich der Baustruktur anzunehmen. Für Eigentumswohnung gilt die Sonderlogik, dass ein pauschaler Eigenanteil von 1.000 € pro m² Wohnfläche für anfallende Sanierungs- und Baumaßnahmen angesetzt wird. Zudem ist zu beachten, dass grundlegende bauliche Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum oder an der Bausubstanz der vorherigen Abstimmung und Beschlussfassung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) unterliegen. Die Kalkulation ergibt somit für diese Einheit: 50 m² × 1.000 €/m² = 50.000 €. Finale Summe: **50.000 €** (bzw. 100.000 € bei Erwerb beider Wohnungen mit je 50 m²).
Dach über dem Kopf
5000 € Bei der Objektart handelt es sich um eine Wohnung (Baujahr 1958). Die Entscheidung über eine eventuelle Dachsanierung obliegt hier der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Es sollte im Vorfeld unbedingt geprüft werden, inwiefern für das Gebäude ausreichend Instandhaltungsrücklagen für solche Maßnahmen bestehen.
Wasser Marsch!
**1. Bestandsaufnahme:** * **Anzahl der Wohneinheiten:** Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit mindestens 2 Einheiten (2 Eigentumswohnungen à ca. 50 m² im Angebot). * **Baujahr:** 1958. * **Rohrmaterial:** Keine expliziten Angaben zum Rohrmaterial im Text, jedoch liegt das Baujahr deutlich vor 1985. * **Objekttyp:** Eigentumswohnung (ETW) in einem Mehrfamilienhaus. **2. Bedarfs-Check:** Da das Baujahr (1958) deutlich unter 1985 liegt und keine Hinweise auf eine erfolgte Kernsanierung oder Erneuerung der Leitungen vorliegen, besteht bei diesem Baujahr typischerweise Handlungsbedarf (Vollsanierung im Gebäude). Da es sich jedoch um Eigentumswohnungen (ETW) in einem Mehrfamilienhaus handelt, greift die Sonderlogik für WEG-Gemeinschaftseigentum. **3. & 4. Kalkulations-Logik ETW:** * Die Steige- und Fallleitungen (sowie Grundleitungen) sind Gemeinschaftseigentum. Die Kosten für die Strangsanierung werden im Regelfall über die Instandhaltungsrücklage der WEG finanziert (Kosten für den Eigentümer im Rahmen der Maßnahme somit 0 €, sofern keine Sonderumlage explizit beschlossen wurde). * Da im Text keine Hinweise auf bereits beschlossene Sonderumlagen oder spezifische Sanierungsbedarfe *innerhalb* der Wohnung (Sondereigentum wie z. B. veraltete Küchen- oder Badanschlüsse ab Abzweig) genannt werden, fallen keine direkt zuzuordnenden Zusatzkosten für den Sondereigentumsbereich an. **5. Output-Format:** 0 €

