Immobilie aus der Marktbeobachtung
Wohnung | 50999 Köln
Infos zu dieser Angebotsbeobachtung
Hier sehen Sie ein von uns beobachtetes Immobilieninserat. Ob das Angebot von einem anderen Makler, einem privaten Verkäufer oder uns stammt, erfahren Sie, wenn Sie den Link zur Anzeige öffnen.
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Was ich über das Objekt denke!
Was für ein Objekt!
Ich habe schon einmal das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
Attraktive Kapitalanlage: Vermietete Immobilie in Wassernähe
Nutzen Sie diese ansprechende Immobiliengelegenheit: Zum Angebot steht eine bereits vermietete Wohnung, die sich hervorragend als Investment anbietet. Das vollständige Exposé mit allen weiterführenden Informationen zu diesem Objekt finden Sie auf der Webseite von KSK-Immobilien. Kopieren Sie dazu einfach den bereitgestellten Link in die Adresszeile Ihres Browsers.
Angaben zu den Räumlichkeiten und der Ausstattung
Die Immobilie zeichnet sich durch einen Grundriss aus, der sich auf insgesamt 3 Zimmer aufteilt. Ein besonderes Ausstattungsmerkmal der Wohnung ist der vorhandene Balkon, der zusätzlichen Freiraum bietet. Weitere genaue Details zur Aufteilung entnehmen Sie bitte dem vollständigen Online-Exposé.
Das Wohnumfeld und die Lagequalität
Die Wohnung profitiert von ihrer sehr attraktiven Lage in direkter Rheinnähe. Für detaillierte Informationen zur genauen Adresse sowie zur umliegenden Infrastruktur besuchen Sie bitte unser ausführliches Exposé auf unserer Internetpräsenz.
Woraus können sich Modernisierungskosten ergeben?
Achtung! Vielleicht wird’s am Ende teurer…
Ich habe schon einmal Informationen zum Zustand des Objektes recherchiert.
Hinweis für Eigentumswohnungen:
Die im KI-Investitionsplaner ausgewiesenen Modernisierungs- und Sanierungskosten dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und Transparenz. Bei Eigentumswohnungen können Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Dach, Fassade, Fenster, Heizung oder Aufzug) grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und entsprechender Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) umgesetzt werden. Ob und wann Investitionen tatsächlich erfolgen, welche Maßnahmen beschlossen werden und in welcher Höhe Kosten auf einzelne Eigentümer entfallen, hängt insbesondere von den Entscheidungen der WEG, dem Zustand der Instandhaltungsrücklage sowie möglichen Sonderumlagen ab. Die dargestellten Kosten stellen daher keine verbindliche Prognose oder Zusage dar und ersetzen keine Prüfung der Teilungserklärung, der Protokolle der Eigentümerversammlungen, des Wirtschaftsplans sowie der vorhandenen Rücklagen.
Sanierung der Heizung
Basierend auf der Analyse der übermittelten Daten zur Immobilie ergibt sich folgendes Bild: Das Objekt stammt aus dem Baujahr 1958, verfügt über eine Wohnfläche von 65 Quadratmetern und ist in die Energieeffizienzklasse D eingestuft. Ein konkreter Energieträger geht aus den Informationen zwar nicht hervor, da das Baujahr jedoch deutlich vor dem Jahr 2005 liegt und keine moderne Effizienzklasse vorliegt, ist zwingend von einem Sanierungsbedarf im Bereich der Heizungs- und Klimatechnik auszugehen. Da im Exposé-Text keine spezifischen Sanierungswünsche genannt werden, greift hier die Kalkulationslogik für eine Vollsanierung im Altbau. Bei einem Pauschalwert von 150 € pro Quadratmeter für zeitgemäße Technik (wie beispielsweise eine moderne Wärmepumpe) ergeben sich für die Wohnfläche von 65 Quadratmetern kalkulierte Sanierungskosten in Höhe von insgesamt 9.750 €. Da es sich bei der Objektart um eine Wohnung handelt, ist jedoch zwingend zu beachten, dass die Entscheidung zu einer solchen Investition sowie zur Erneuerung der zentralen Heizungstechnik bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) liegt.
Renovierung der Böden und Malerarbeiten
Aus den übermittelten Daten geht hervor, dass die Immobilie im Jahr 1958 erbaut wurde und über eine Wohnfläche von 65 Quadratmetern verfügt. Eine explizite Zustandsbeschreibung liegt im Text nicht vor, abgesehen von der aus dem Link hervorgehenden Information, dass es sich um eine vermietete 3-Zimmer-Wohnung handelt. Da jedoch konkrete Angaben zu bereits durchgeführten Modernisierungen fehlen und das Baujahr deutlich vor 1990 liegt, ist logisch von einem hohen Renovierungs- beziehungsweise Sanierungsbedarf auszugehen. Um diesen finanziell einzuplanen, habe ich die Kosten für anstehende Boden- und Malerarbeiten kalkuliert. Unter Anwendung einer Standardpauschale von 50 Euro pro Quadratmeter belaufen sich die voraussichtlichen Kosten für diese grundlegenden Renovierungsarbeiten bei der vorliegenden Fläche auf insgesamt 3.250 Euro.
Was ist in der Küche los?
Ich habe keine Informationen zum Zustand der Küche gefunden. Ich empfehle Ihnen, sich genau zu informieren, inwiefern eine Einbauküche bereits vorhanden ist, um möglicherweise anfallende Anschaffungskosten in die Budgetplanung einkalkulieren zu können.
Nasszelle oder Spa?
Basierend auf den übermittelten Daten ergibt die Bestandsaufnahme die Angabe von exakt einem Badezimmer; ein separates Gäste-WC wird nicht erwähnt. Im Rahmen des Bedarfs-Checks fällt auf, dass weder das Baujahr der Immobilie genannt wird, noch relevante Schlüsselbegriffe zum Zustand (wie beispielsweise renovierungsbedürftig, modernisiert oder baujahrestypisch) im Text vorhanden sind. Da somit keine Angaben zur Beurteilung einer notwendigen Voll- oder Teilsanierung vorliegen, greift die entsprechende Regelung für fehlende Informationen: Die kalkulierten Renovierungskosten für Badezimmer und WCs belaufen sich in diesem Fall auf 0 €.
Fenster und Türen
Basierend auf den vorliegenden Daten handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) mit einer Wohnfläche von 65 m² und dem Baujahr 1958. Da keine genaue Fensteranzahl angegeben ist, wird anhand der Faustregel von einem Fenster pro 10 m² Wohnfläche kalkuliert, was aufgerundet 7 Fenstern entspricht. Besondere Terrassenelemente oder Schiebetüren werden nicht explizit erwähnt (der Link verweist lediglich auf einen Balkon), weshalb durchgehend mit Standardfenstern gerechnet wird.
Da das Baujahr 1958 deutlich vor der Grenze von 2005 liegt und im Text keine Hinweise auf eine bereits durchgeführte energetische Sanierung oder neuwertige Fenster (wie z.B. 3-fach-Verglasung) zu finden sind, ist von einem kompletten Austauschbedarf auszugehen.
Für die Kalkulation der 7 Standardfenster fallen pro Stück 1.200 € an, was Zwischenkosten von 8.400 € (inkl. Montage und Entsorgung) ergibt. Da es sich um eine Eigentumswohnung handelt, sind Wohnungseingangstüren zum Treppenhaus zwar häufig Gemeinschaftseigentum, werden gemäß der Vorgabe im Zweifel jedoch mit 1.500 € für einen Austausch angesetzt.
Die finale Summe für die Sanierung der Fenster und der Wohnungseingangstür beläuft sich somit auf 9.900 €.
Alles nur Fassade?
Bei dem vorliegenden Objekt handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW). Gemäß der Vorgaben für Mehrfamilienhäuser ist die Fassade zwingend Gemeinschaftseigentum, weshalb eventuelle Sanierungen regulär aus der Instandhaltungsrücklage der Eigentümergemeinschaft finanziert werden. Da in den bereitgestellten Informationen keine expliziten Hinweise auf eine bereits beschlossene Fassadensanierung oder eine anstehende Sonderumlage zu finden sind, fallen für Sie keine direkten Kosten an. Die finale Summe beläuft sich daher auf 0.
Rohbau und Baumaßnahmen
Bei der Bestandsaufnahme der vorliegenden Daten handelt es sich gemäß der Beschreibung (3-Zimmerwohnung) um eine Eigentumswohnung (ETW) mit einer Wohnfläche von 65 m². Dem kurzen Exposétext sind keine expliziten Hinweise auf Feuchtigkeit (wie etwa ein feuchter Keller), Risse oder zwingend notwendige Grundrissänderungen zu entnehmen. Der Bedarfs-Check zeigt jedoch: Da das Gebäude aus dem Baujahr 1958 stammt und somit deutlich vor 1980 errichtet wurde, ist altersbedingt von einem grundlegenden Sanierungs- und Modernisierungsbedarf an der Bausubstanz auszugehen. Gemäß der speziellen Kalkulationslogik für Eigentumswohnungen mit Sanierungsbedarf wird für anfallende strukturelle Baumaßnahmen am Rohbau des Gebäudes ein voraussichtlicher Eigenanteil von 1.000 € pro Quadratmeter Wohnfläche angesetzt. Daraus ergibt sich für dieses Objekt eine finale Summe von 65.000 €. Als Experte weise ich ausdrücklich darauf hin, dass bauliche Eingriffe in den Rohbau, das Mauerwerk oder die Statik das Gemeinschaftseigentum betreffen und die Entscheidung zu solchen Sanierungsmaßnahmen somit zwingend bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) liegt.
Dach über dem Kopf
Basierend auf den übermittelten Daten ergibt die Bestandsaufnahme für diese Immobilie ein Baujahr von 1958. Da dieses Baujahr vor 1995 liegt und der kurze Beschreibungstext keine Hinweise auf eine bereits erfolgte Modernisierung liefert, ist rechnerisch und technisch von einem Sanierungsbedarf für das Dach (Vollsanierung) auszugehen. Da es sich bei der Objektart jedoch um eine Wohnung handelt, werden die Sanierungskosten hierfür pauschal auf 5.000 € geschätzt. Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung zur Dachsanierung bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) liegt und im Vorfeld unbedingt geprüft werden sollte, inwiefern ausreichend Instandhaltungsrücklagen bestehen, um anfallende Kosten am Gemeinschaftseigentum zu decken.
Wasser Marsch!
Bei der Bestandsaufnahme der vorliegenden Daten handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) und somit um eine Wohneinheit. Das Baujahr der Immobilie ist 1958, wobei dem kurzen Textausschnitt keine spezifischen Hinweise auf das verbaute Rohrmaterial (wie etwa Blei, Kupfer oder verzinkte Stahlrohre) zu entnehmen sind. Gemäß dem Bedarfs-Check fällt das Objekt mit seinem Baujahr von 1958 deutlich in die Kategorie vor 1985, was auf einen generellen Sanierungsbedarf der Installationen hindeutet, da keine Hinweise auf bereits erfolgte Modernisierungen (wie “kernsaniert” oder “Leitungen neu”) vorliegen. Da es sich hierbei jedoch um eine Eigentumswohnung handelt, greift die entsprechende Sonderlogik: Grundleitungen sowie Steige- und Fallleitungen zählen zum Gemeinschaftseigentum. Die Kosten für eine notwendige Erneuerung dieser zentralen Stränge trägt in der Regel die Wohnungseigentümergesellschaft (WEG) aus der angesparten Instandhaltungsrücklage. Da im Text weder eine “Leitungs-Sanierung im Haus beschlossen” (was eine Sonderumlage auslösen würde) erwähnt wird, noch explizit von “Leitungen in der Wohnung veraltet” (Sondereigentum) die Rede ist, werden keine individuellen Sanierungskosten für den Käufer berechnet. Die finale Summe beläuft sich somit auf 0 €.

