Immobilie aus der Marktbeobachtung

Wohnung | 50999 Köln

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Etagenwohnung
Objekttyp
51,00 m²
Wohnfläche
1995
Baujahr
2
Zimmer
24,00
Im Angebot seit (in Tagen):
139.000 €
Aktueller Angebotspreis

Infos zu dieser Angebotsbeobachtung

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Was ich über das Objekt denke!

Willi Werft KI-Hinweis

Was für ein Objekt!
Ich habe schon einmal das Wichtigste für Sie zusammengefasst.

Gepflegtes Wohnen im Kölner Süden

Entdecken Sie dieses rundum gepflegte Objekt, das Ihnen ein komfortables Wohngefühl ermöglicht. Die Immobilie zeichnet sich durch eine praktische Hausmeisterbetreuung aus und das Gesamtbild wird durch eine großzügige Grünanlage attraktiv abgerundet.

Ausstattung mit Keller und Inklusiv-Parkplatz

Zur Immobilie gehört ein eigener Kellerraum, der Ihnen wertvollen Stauraum bietet. Ein besonderer finanzieller Vorteil für Sie: Der zugehörige Tiefgaragenplatz ist bereits vollständig im Kaufpreis enthalten! Darüber hinaus steht der Hausgemeinschaft ein gemeinschaftlich nutzbarer Wasch- und Trockenraum im Keller zur Verfügung.

Das Wohnumfeld in Kölner Südlage

Die Wohnanlage befindet sich in einer ansprechenden Lage im Kölner Süden. Direkt am Objekt profitieren Sie als Bewohner von der weitläufigen und großzügigen Grünanlage, die ein angenehmes und gepflegtes direktes Wohnumfeld schafft.

Mein Investitionsplaner

Woraus können sich Modernisierungskosten ergeben?

Willi Werft KI-Hinweis

Achtung! Vielleicht wird’s am Ende teurer…
Ich habe schon einmal Informationen zum Zustand des Objektes recherchiert.

Hinweis für Eigentumswohnungen:

Die im KI-Investitionsplaner ausgewiesenen Modernisierungs- und Sanierungskosten dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und Transparenz. Bei Eigentumswohnungen können Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Dach, Fassade, Fenster, Heizung oder Aufzug) grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und entsprechender Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) umgesetzt werden. Ob und wann Investitionen tatsächlich erfolgen, welche Maßnahmen beschlossen werden und in welcher Höhe Kosten auf einzelne Eigentümer entfallen, hängt insbesondere von den Entscheidungen der WEG, dem Zustand der Instandhaltungsrücklage sowie möglichen Sonderumlagen ab. Die dargestellten Kosten stellen daher keine verbindliche Prognose oder Zusage dar und ersetzen keine Prüfung der Teilungserklärung, der Protokolle der Eigentümerversammlungen, des Wirtschaftsplans sowie der vorhandenen Rücklagen.

Sanierung der Heizung

Die Analyse der übermittelten Daten und der Immobilienbeschreibung zeigt, dass es sich bei dem Objekt um eine 54 Quadratmeter große Immobilie aus dem Baujahr 1995 handelt, die der Energieeffizienzklasse C zugeordnet ist. Ein spezifischer Energieträger wird im Text zwar nicht genannt, jedoch greift hier die vorgegebene Regel für den Bedarfs-Check: Da das Baujahr der Immobilie deutlich vor 2005 liegt, ist von einem grundsätzlichen Sanierungsbedarf im Bereich der Heizungs- und Klimatechnik auszugehen. Da in der Beschreibung keine konkreten Sanierungswünsche geäußert werden, kommt die pauschale Kalkulationslogik zur Anwendung. Geht man von einer notwendigen Vollsanierung aus, welche die Umrüstung auf eine moderne Wärmepumpe und aktuelle Technik beinhaltet, ergeben sich bei der angesetzten Pauschale von 150 Euro pro Quadratmeter voraussichtliche Sanierungskosten in Höhe von 8.100 Euro für die gesamte Wohnfläche. Sollte der Zustand der Anlage stattdessen nur eine Teilsanierung beziehungsweise Optimierung erfordern, würden sich die Kosten bei 60 Euro pro Quadratmeter auf 3.240 Euro belaufen. Da als Objektart explizit eine Wohnung angegeben ist, muss abschließend zwingend darauf hingewiesen werden, dass die Entscheidung zur Investition in das zentrale Heizungssystem nicht beim einzelnen Eigentümer, sondern bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) liegt.

Renovierung der Böden und Malerarbeiten

Die Analyse der übermittelten Immobiliendaten ergibt ein Baujahr von 1995 sowie eine Wohnfläche von 54 Quadratmetern. Die Zustandsbeschreibung im Text gibt an, dass es sich um ein gepflegtes Objekt handelt, jedoch fehlen konkrete Aussagen zu einem bestehenden Renovierungsbedarf oder kürzlich durchgeführten Sanierungen. Logisch abgeleitet bedeutet das Baujahr 1995, dass die Immobilie fast dreißig Jahre alt ist; trotz des gepflegten Allgemeinzustands ist daher von einem zumindest moderaten Renovierungsbedarf für grundlegende optische Auffrischungen auszugehen. Da im Text keine spezifischen Preise genannt werden, nutze ich für die Kalkulation der Boden- und Malerarbeiten die Standardpauschale von 50 Euro pro Quadratmeter. Bei einer Wohnfläche von 54 Quadratmetern errechnen sich somit voraussichtliche Renovierungskosten in Höhe von 2.700 Euro.

Was ist in der Küche los?

Ich habe keine Informationen zum Zustand der Küche gefunden. Ich empfehle Ihnen, sich genau zu informieren, inwiefern eine Einbauküche bereits vorhanden ist, um möglicherweise anfallende Anschaffungskosten in die Budgetplanung einkalkulieren zu können.

Nasszelle oder Spa?

Basierend auf den übermittelten Daten und der Immobilienbeschreibung habe ich die voraussichtlichen Renovierungskosten für den Sanitärbereich analysiert. Aus der Bestandsaufnahme geht eindeutig hervor, dass die Wohnung über genau ein Vollbad verfügt; ein separates Gäste-WC wird nicht erwähnt, weshalb der Standardwert hier nicht greift. In der Beschreibung wird der Zustand des Objekts ausdrücklich als „gepflegt“ bezeichnet. Da weder ein Baujahr noch Begriffe wie „Neubau“ oder „modernisiert“ vorliegen, die Kosten von 0 € rechtfertigen würden, und auch keine Hinweise auf eine komplette Sanierungsbedürftigkeit bestehen, ordne ich den Zustand als gepflegt, aber potenziell optisch veraltet ein. Gemäß den festgelegten Regeln ergibt sich daraus der Bedarf einer Teilsanierung. Für die Teilsanierung des einen Vollbades (beispielsweise für neue Fliesen und Armaturen) setze ich die entsprechenden Kosten von 7.500 € an. Die gesamten kalkulierten Renovierungskosten belaufen sich somit auf 7.500 €.

Fenster und Türen

Basierend auf den vorliegenden Daten handelt es sich bei der Immobilie um eine Eigentumswohnung (ETW) aus dem Baujahr 1995 mit einer Wohnfläche von 54 m². Da im Text keine genaue Anzahl der Fenster genannt wird, schätze ich den Bestand gemäß der Vorgabe (1 Fenster pro 10 m²) auf gerundet 5 Fenster. Beim Bedarfs-Check greift die Regel für den erforderlichen Austausch: Da das Baujahr 1995 deutlich vor 2005 liegt, müssen die Fenster energetisch erneuert werden. Die allgemeine Beschreibung als “gepflegtes Objekt” bezieht sich nicht explizit auf die Fenster und hebt die Notwendigkeit des Austauschs aufgrund des Alters nicht auf. Für die Kalkulation der 5 Standardfenster fallen Kosten in Höhe von 6.000 € an (5 Stück à 1.200 € inkl. Montage und Entsorgung). Da es sich um eine Eigentumswohnung handelt, wird die Wohnungseingangstür im Zweifel mit 1.500 € veranschlagt, auch wenn diese oftmals zum Gemeinschaftseigentum der Anlage gehört. Die finale Summe für die Sanierung der Fenster und der Eingangstür beträgt somit 7.500 €.

Alles nur Fassade?

Bei dem vorliegenden Objekt handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) in einem Mehrfamilienhaus. Gemäß den baurechtlichen und wohnungseigentumsrechtlichen Gegebenheiten gehört die Fassade zwingend zum Gemeinschaftseigentum. Sanierungen an der Gebäudehülle werden in solchen Fällen standardmäßig aus der Instandhaltungsrücklage der Eigentümergemeinschaft finanziert. Da in der Objektbeschreibung weder eine explizit beschlossene Fassadensanierung noch eine anstehende Sonderumlage erwähnt wird, fallen für Sie keine direkten Zusatzkosten an. Die berechneten Sanierungskosten für die Fassade belaufen sich daher auf 0 €.

Rohbau und Baumaßnahmen

0 Bei der vorliegenden Immobilie handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) mit einer Wohnfläche von 54 m² aus dem Baujahr 1995. Die Bestandsaufnahme der Immobilienbeschreibung zeigt ein gepflegtes Objekt ohne jegliche Hinweise auf strukturelle Mängel wie Feuchtigkeit im Keller, Risse im Mauerwerk oder den Bedarf an Grundrissänderungen. Gemäß dem Bedarfs-Check liegt kein Sanierungsbedarf für den Rohbau vor, da das Gebäude erst 1995 errichtet wurde und keine Signalwörter für eine erforderliche Entkernung, Modernisierung oder Ausbaureserve genannt werden. Aus diesem Grund kommen weder die Kalkulationsansätze für große Rohbausanierungen oder leichte Baumaßnahmen noch die Zusatzpauschale für den Keller zur Anwendung. Da aktuell kein Sanierungsbedarf am Gebäude erkennbar ist, entfällt auch die Sonderkalkulation des voraussichtlichen Eigenanteils für Eigentumswohnungen. Dennoch muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass bei einer Eigentumswohnung die Entscheidung über eventuelle zukünftige Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum und Rohbau immer bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) liegt. Die Gesamtkosten für strukturelle Baumaßnahmen betragen somit 0 Euro.

Dach über dem Kopf

Da es sich bei der vorliegenden Objektart um eine Wohnung innerhalb eines Mehrfamilienhauses handelt und das Gebäude mit dem Baujahr 1995 (älter als 2010) nach heutigen Standards einen potenziellen oder bereits bestehenden energetischen Sanierungsbedarf am Dach aufweist, werden für Ihren Anteil an möglichen Dacharbeiten pauschal 5.000 € kalkuliert. Bitte beachten Sie jedoch zwingend, dass das Dach zum Gemeinschaftseigentum gehört und die Entscheidung zu einer Dachsanierung ausschließlich bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) liegt. Es sollte im Vorfeld eines Kaufes unbedingt anhand der Hausverwalterprotokolle geprüft werden, inwiefern bereits Pläne für eine Dachsanierung bestehen und ob in der WEG-Kasse ausreichend Instandhaltungsrücklagen vorhanden sind, um eventuelle Sonderumlagen für Sie als neuen Eigentümer zu vermeiden.

Wasser Marsch!

Bei der Bestandsaufnahme des vorliegenden Objekts handelt es sich um eine Eigentumswohnung (1 Wohneinheit) aus dem Baujahr 1995. Der Beschreibungstext liefert keine spezifischen Hinweise auf das verwendete Rohrmaterial, wie etwa Bleileitungen oder Kupfer. Für den Bedarfs-Check und die anschließende Kalkulation greift hier die Sonderlogik für Eigentumswohnungen. Da sich Grundleitungen und Steigestränge im Gemeinschaftseigentum befinden, werden eventuelle Kosten für deren Sanierung in der Regel aus der Instandhaltungsrücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) getragen. Zudem enthält der Text keine Hinweise darauf, dass die Leitungen innerhalb der Wohnung (Sondereigentum) veraltet sind, noch wird eine beschlossene Sonderumlage für das Haus erwähnt. Da das Baujahr zudem nicht vor 1985 liegt, ergibt sich aus den vorliegenden Daten kein Handlungsbedarf für den Käufer. Die finale Summe beläuft sich somit auf 0 €.

Angebotshistorie

Wann
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Wer
Preis
08.06.2026
WEGA Immobilien GmbH & Co. KG
139.000 €
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