Immobilie aus der Marktbeobachtung

Wohnung | 50999 Köln

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Etagenwohnung
Objekttyp
48,00 m²
Wohnfläche
2
Zimmer
3,00
Im Angebot seit (in Tagen):
219.000 €
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Was ich über das Objekt denke!

Willi Werft KI-Hinweis

Was für ein Objekt!
Ich habe schon einmal das Wichtigste für Sie zusammengefasst.

Charmantes Wohnglück im Kölner Süden: Ihre neue 2-Zimmer-Wohnung mit grünem Ausblick

Diese ansprechende 2-Zimmer-Eigentumswohnung im beliebten Kölner Süden überzeugt durch eine gelungene Kombination aus Funktionalität und Wohlfühlatmosphäre. Ob als langfristige Kapitalanlage mit attraktivem Vermietungspotenzial oder als gemütliches Zuhause für Singles, Paare oder Berufspendler – diese Immobilie bietet eine wertbeständige Perspektive. Die sofortige Verfügbarkeit macht dieses Angebot zu einer besonderen Gelegenheit auf dem aktuellen Kölner Immobilienmarkt.

Durchdachtes Raumkonzept und gepflegte Ausstattung

Auf rund 48 m² Wohnfläche präsentiert sich die Wohnung mit hellen und freundlichen Räumen, die eine moderne und zugleich einladende Wohnqualität schaffen. Der Grundriss umfasst einen großzügigen Wohnbereich, ein komfortables Schlafzimmer sowie eine bereits vorhandene Einbauküche. Ein Highlight der Wohnung ist der großzügige Balkon, der mit seinem Blick ins Grüne als attraktiver Rückzugsort dient. Die Immobilie zeichnet sich zudem durch eine gepflegte Ausstattung und eine ruhige Eigentümergemeinschaft aus.

Attraktive Lage mit hoher Alltagstauglichkeit

Die Wohnung befindet sich im beliebten Kölner Süden, einer Lage, die sich durch eine hohe Alltagstauglichkeit und langfristige Stabilität auszeichnet. Dank der Kombination aus grüner Umgebung und der Nähe zum städtischen Leben bietet die Immobilie eine ideale Wohnqualität für anspruchsvolle Interessenten.

Mein Investitionsplaner

Woraus können sich Modernisierungskosten ergeben?

Willi Werft KI-Hinweis

Achtung! Vielleicht wird’s am Ende teurer…
Ich habe schon einmal Informationen zum Zustand des Objektes recherchiert.

Hinweis für Eigentumswohnungen:

Die im KI-Investitionsplaner ausgewiesenen Modernisierungs- und Sanierungskosten dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und Transparenz. Bei Eigentumswohnungen können Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Dach, Fassade, Fenster, Heizung oder Aufzug) grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und entsprechender Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) umgesetzt werden. Ob und wann Investitionen tatsächlich erfolgen, welche Maßnahmen beschlossen werden und in welcher Höhe Kosten auf einzelne Eigentümer entfallen, hängt insbesondere von den Entscheidungen der WEG, dem Zustand der Instandhaltungsrücklage sowie möglichen Sonderumlagen ab. Die dargestellten Kosten stellen daher keine verbindliche Prognose oder Zusage dar und ersetzen keine Prüfung der Teilungserklärung, der Protokolle der Eigentümerversammlungen, des Wirtschaftsplans sowie der vorhandenen Rücklagen.

Sanierung der Heizung

Basierend auf den übermittelten Daten ergibt sich für die 2-Zimmer-Eigentumswohnung folgende Einschätzung zur Sanierung der Heizungs- und Klimatechnik: Da für das Objekt kein Baujahr angegeben ist (Wert: 0) und die Energieeffizienzklasse ebenfalls nicht definiert wurde, muss gemäß Ihrer Vorgaben von einem Sanierungsbedarf ausgegangen werden, da kein Hinweis auf einen modernen Standard (Neubau ab 2015 oder Klasse A/A+) vorliegt. Auf Basis der Wohnfläche von 48 m² und unter Anwendung der Pauschale für eine Vollsanierung (150 € pro m²), die den Austausch auf moderne Technik wie beispielsweise eine Wärmepumpe oder eine effiziente Systemumstellung abdeckt, ergeben sich kalkulatorische Sanierungskosten in Höhe von 7.200 €.

Renovierung der Böden und Malerarbeiten

Die Analyse der vorliegenden Objektdaten ergibt folgendes Bild: Die Wohnung verfügt über eine Wohnfläche von 48 m². Da im Beschreibungstext kein konkretes Baujahr genannt wird (angegeben mit 0) und auch keine expliziten Informationen zu einer zurückliegenden Kernsanierung vorliegen, muss aufgrund der fehlenden Daten von einem vorsorglichen Renovierungsbedarf ausgegangen werden. Um die Wohnung in einen zeitgemäßen Zustand zu versetzen, sollten Boden- und Malerarbeiten einkalkuliert werden. Basierend auf der von Ihnen vorgegebenen Pauschale von 50 € pro m² ergeben sich für die 48 m² große Wohnung geschätzte Renovierungskosten in Höhe von insgesamt 2.400 €.

Was ist in der Küche los?

In dem von dir übermittelten Text findet sich der Hinweis: „[…] sowie die vorhandene Einbauküche bieten beste Voraussetzungen […]“. Es ist also bereits eine Einbauküche in der Immobilie vorhanden. Zusätzliche Investitionskosten für die Anschaffung einer neuen Küche sind demnach aktuell nicht zu kalkulieren.

Nasszelle oder Spa?

Basierend auf der vorliegenden Immobilienbeschreibung ergibt sich folgendes Analyseergebnis: Da keine Angaben zum Baujahr gemacht wurden, die Beschreibung den Zustand jedoch als „gepflegt“ und mit „modernem“ Wohngefühl hervorhebt und keine Hinweise auf Sanierungsbedürftigkeit vorliegen, gehe ich gemäß der Standardannahme von einem Bad aus. Da die Immobilie als gepflegt beschrieben wird und keine sanierungsbedürftigen Merkmale aufweist, sind für das eine vorhandene Bad keine Renovierungskosten anzusetzen. Die kalkulierten Kosten betragen somit 0 €.

Fenster und Türen

Basierend auf der Analyse der vorliegenden Daten für die Eigentumswohnung mit einer Wohnfläche von 48 m² ergibt sich folgendes Ergebnis: Da das Baujahr nicht spezifiziert ist und die Ausstattung als „gepflegt“ beschrieben wird, ist bei einem Alter von über 15 Jahren von einer Teilsanierung auszugehen. Die Schätzung der Fensteranzahl bei 48 m² Wohnfläche beträgt 5 Fenster. Gemäß der Kalkulationslogik für Eigentumswohnungen belaufen sich die Kosten für den Austausch/die Sanierung der Fenster auf 5 Fenster × 1.200 € = 6.000 €. Da bei einer Eigentumswohnung die Wohnungseingangstür in der Regel als Gemeinschaftseigentum gilt, wird diese hier nicht in die individuelle Sanierungssumme eingerechnet. Die finale Summe für die notwendigen Maßnahmen beträgt somit 6.000 €.

Alles nur Fassade?

Da es sich bei dem Objekt um eine Eigentumswohnung handelt und keine Informationen über eine beschlossene Fassadensanierung oder eine anstehende Sonderumlage vorliegen, fallen für den Käufer bzw. Eigentümer bezüglich der Fassade keine unmittelbaren Kosten an, da diese über die Instandhaltungsrücklage der Eigentümergemeinschaft abgewickelt wird. Die finale Summe beträgt daher 0.

Rohbau und Baumaßnahmen

Bei der vorliegenden Immobilie handelt es sich um eine Eigentumswohnung mit einer Wohnfläche von 48 m². Aufgrund der Beschreibung („gepflegte Ausstattung“, „sofortige Verfügbarkeit“, keine Hinweise auf Feuchtigkeit, Risse oder notwendige bauliche Veränderungen) ist das Objekt als in einem ordnungsgemäßen Zustand befindlich einzustufen, der keine akuten strukturellen Sanierungsmaßnahmen erfordert. Da die Beschreibung keine Anzeichen für einen Sanierungsbedarf im Bereich Rohbau oder Statik enthält, belaufen sich die kalkulierten Sanierungskosten für strukturelle Baumaßnahmen auf **0 €**. Sollten Sie dennoch Modernisierungsmaßnahmen anstreben, ist bei einer Eigentumswohnung zu beachten, dass bauliche Veränderungen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen (wie z. B. Eingriffe in tragende Wände, Fassadenänderungen oder Abdichtungsmaßnahmen am Gebäude), zwingend der Zustimmung durch die Eigentümerversammlung (WEG) bedürfen. Für den Fall einer geplanten Kernsanierung innerhalb der Wohnungseinheit wäre bei einer ETW dieser Art ein Budget von ca. 1.000 € pro m² (hier 48.000 €) als Orientierungswert für den Eigenanteil anzusetzen, wobei hier primär der Innenausbau und nicht der Rohbau im Vordergrund steht.

Dach über dem Kopf

Da für die Immobilie kein Baujahr angegeben wurde, kann der Zustand des Daches nicht abschließend beurteilt werden. Da es sich bei dem Objekt um eine Eigentumswohnung handelt, belaufen sich die kalkulatorischen Kosten für einen anteiligen Sanierungsbedarf am Dach pauschal auf 5.000 €. Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung über eine etwaige Dachsanierung bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) liegt. Es sollte daher im Rahmen einer Kaufprüfung zwingend Einsicht in die Protokolle der Eigentümerversammlungen genommen und geprüft werden, ob ausreichend Instandhaltungsrücklagen für künftige Maßnahmen vorhanden sind.

Wasser Marsch!

Da das Baujahr der Immobilie mit 0 angegeben ist und keine konkreten Informationen zum Zustand oder Material der Leitungen vorliegen, ist eine abschließende Bewertung des Sanierungsbedarfs nicht möglich. Sollten sich bei einer Besichtigung jedoch Hinweise auf einen Sanierungsstau ergeben, greifen die Regeln für Eigentumswohnungen: Da es sich bei Steigsträngen und Grundleitungen rechtlich um Gemeinschaftseigentum handelt, fallen für die Sanierung der Hauptleitungen in der Regel keine direkten individuellen Kosten an, da diese über die Rücklagen der Eigentümergemeinschaft (WEG) gedeckt werden. Sollte lediglich eine Erneuerung der Leitungen innerhalb des Sondereigentums (ab Abzweig in der Wohnung) erforderlich sein, ist mit Kosten von 2.500 € zu rechnen. Ohne explizite Informationen über einen bereits beschlossenen Leitungsaustausch oder einen defekten Zustand ist der Wert aktuell: 0.

Angebotshistorie

Wann
Wo
Wer
Preis
03.07.2026
Privater Anbieter
219.000 €
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219.000 €
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