Immobilie aus der Marktbeobachtung
Investment | 50999 Köln
Infos zu dieser Angebotsbeobachtung
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Was ich über das Objekt denke!
Was für ein Objekt!
Ich habe schon einmal das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
Sicheres Investment im Kölner Süden: Eigentumswohnungen mit Zukunftspotenzial
Ein sicheres Investment beginnt mit der richtigen Immobilie. In Köln-Weiß, einem charmanten Rheinviertel im Süden der Domstadt, erwartet Sie eine attraktive Kapitalanlage mit langfristiger Perspektive. Zum Verkauf stehen 20 moderne, überwiegend vermietete Eigentumswohnungen. Der Bedarf an hochwertigem Wohnraum in Köln wächst stetig, während der Markt nur wenige Angebote bietet. Dies spiegelt sich in einer positiven Mietpreisentwicklung wider, mit einem Anstieg von 6,19 Prozent in Weiß allein im letzten Jahr. Bestehende Mietverträge und eine niedrige Fluktuation bei der Mieterschaft garantieren sofortige Einnahmen ganz ohne Leerstandsrisiko und aufwendige Verwaltung. Mit diesen Immobilien investieren Sie in einen Standort, der langfristig trägt, solide ist und echtes Entwicklungspotenzial bietet.
Helle Räume, hochwertige Ausstattung und private Außenbereiche
Die 20 modernen Eigentumswohnungen bieten Wohnflächen zwischen 57 und 106 Quadratmetern. Sie verteilen sich auf drei gepflegte Mehrfamilienhäuser in ruhiger Umgebung, wobei jedes Gebäude über sieben Einheiten verfügt. Jede Wohnung besticht durch durchdachte Grundrisse und helle Räume mit großen Fensterflächen. Die hochwertige Ausstattung umfasst moderne Bäder sowie ansprechende Böden. Für einen hohen Wohnkomfort sorgen zudem private Balkone, Dachterrassen oder eigene Gartenanteile. Abgerundet wird das Platzangebot durch private Kellerabteile für die Bewohner. Des Weiteren gehören zu den Wohngebäuden insgesamt 17 Außenstellplätze.
Naturnahe Rheinlage und exzellente Anbindung in Köln-Weiß
Köln-Weiß vereint naturnahe Erholung am Rhein mit urbaner Nähe und einer gewachsenen Nachbarschaft. Die Wohnungen liegen im Ortskern eines Wohnquartiers, das von gepflegten Einfamilienhäusern, stilvollen Wohnanlagen und idyllischen Gassen geprägt ist. Weitläufige Grünflächen am Wasser schaffen ein attraktives Umfeld für eine solvente Mieterschaft aus jungen Berufstätigen, Familien und Silver Agern. Einkaufsmöglichkeiten, Kitas und Schulen sind bequem fußläufig erreichbar, zudem halten Buslinien direkt vor der Tür. Die hervorragende Infrastruktur der Nachbarorte Sürth und Rodenkirchen ergänzt die gute Nahversorgung perfekt. Der Bahnhof Rodenkirchen bietet eine regelmäßige S-Bahn- und Regionalbahnanbindung und ist in rund 10 Minuten mit dem Rad zu erreichen. Sowohl mit dem Auto als auch mit der Bahn gelangen Sie in nur 20 Minuten in die Kölner Innenstadt. Dank dieser exzellenten Anbindung und der stetigen Entwicklung des Kölner Südens bleibt die Nachfrage nach Wohnraum hier dauerhaft hoch.
Sanierung der Heizung
Basierend auf der vorliegenden Immobilienbeschreibung und den übermittelten Daten habe ich die Parameter für die Heizungs- und Klimatechnik analysiert. Aus den Daten geht hervor, dass das Gebäude im Jahr 1965 erbaut wurde, eine Wohnfläche von 64 m² aufweist und in die Energieeffizienzklasse C eingestuft ist. Ein konkreter Energieträger wird in den Angaben nicht explizit genannt. Da das Baujahr der Immobilie deutlich vor 2005 liegt und die Energieeffizienzklasse den modernen Standards (A/A+) nicht entspricht, ist von einem Sanierungsbedarf in diesem Bereich auszugehen. Da im Text keine spezifischen Sanierungswünsche oder bereits durchgeführten Modernisierungen der Heiztechnik erwähnt werden und es sich um einen klassischen Altbau handelt, greift hier die Kalkulationslogik für eine Vollsanierung. Diese Pauschale sieht 150 Euro pro Quadratmeter vor und deckt den Einbau moderner Technik, wie beispielsweise einer Wärmepumpe, ab. Bei einer angegebenen Wohnfläche von 64 m² belaufen sich die kalkulierten Sanierungskosten für die Heizung und Klimatechnik somit auf insgesamt 9.600 Euro. Da es sich bei der beworbenen Immobilie um eine Eigentumswohnung innerhalb eines Mehrfamilienhauses handelt, ist abschließend ein wichtiger Hinweis erforderlich: Die Entscheidung zur Investition in eine neue, zentrale Heizanlage und deren Modernisierung liegt stets bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und kann nicht von einem einzelnen Wohnungseigentümer allein getroffen werden.
Renovierung der Böden und Malerarbeiten
Die Analyse der übermittelten Daten ergibt für die angefragte Immobilie ein Baujahr von 1965 sowie eine konkrete Wohnfläche von 64 Quadratmetern. Die allgemeine Zustandsbeschreibung im Exposé spricht von einem gepflegten Zustand der Mehrfamilienhäuser und bewirbt moderne Eigentumswohnungen mit hellen Räumen, hochwertigen Böden sowie modernen Bädern. Da jedoch konkrete Angaben zu vergangenen Sanierungen oder zum tatsächlichen Renovierungsbedarf fehlen, muss dieser aus dem Baujahr abgeleitet werden. Da das Gebäude im Jahr 1965 und somit weit vor 1990 errichtet wurde, ist trotz der beschriebenen optischen Vorzüge grundsätzlich von einem hohen Sanierungs- und Renovierungsbedarf bei der grundlegenden Bausubstanz auszugehen. Für die überschlägige Kalkulation der Boden- und Malerarbeiten wird die Standardpauschale von 50 Euro pro Quadratmeter herangezogen. Bei der angegebenen Wohnfläche von 64 Quadratmetern ergeben sich somit berechnete Renovierungskosten in Höhe von 3.200 Euro.
Was ist in der Küche los?
Ich habe keine Informationen zum Zustand der Küche gefunden. Ich empfehle Ihnen, sich genau zu informieren, inwiefern eine Einbauküche bereits vorhanden ist, um möglicherweise anfallende Anschaffungskosten in die Budgetplanung einkalkulieren zu können.
Nasszelle oder Spa?
Basierend auf der vorliegenden Immobilienbeschreibung belaufen sich die Renovierungskosten für die Badezimmer und WCs auf 0 €. In der Bestandsaufnahme lassen sich zwar keine exakten Angaben zur genauen Anzahl der Bäder und separaten Gäste-WCs pro Wohnung finden, was standardmäßig die Annahme von einem Vollbad und einem separaten WC zur Folge hätte. Der Bedarfs-Check zeigt jedoch eindeutig, dass kein Sanierungsbedarf besteht: Der Text erwähnt explizit die Ausstattung mit „modernen Bädern“ und verweist zudem auf ein „gehobenes Umfeld“. Gemäß den vorgegebenen Kalkulationsregeln führen Begriffe wie „modernisiert“ (hier: modern) und „gehoben“ dazu, dass keine Kosten für eine Voll- oder Teilsanierung anzusetzen sind. Das finale Analyseergebnis lautet somit: 0 €.
Fenster und Türen
Basierend auf den vorliegenden Daten handelt es sich bei dem Objekt um eine Eigentumswohnung (ETW) mit einer Wohnfläche von 64 m². Da im Text keine genaue Anzahl der Fenster genannt wird, wird diese anhand der Vorgabe von einem Fenster pro 10 m² Wohnfläche auf 6 Fenster geschätzt (kaufmännisch gerundet). Das Baujahr der Immobilie ist 1965 und liegt somit deutlich vor der Grenze von 2005. Da im Exposé keine Begriffe wie “3-fach-Verglasung” oder eine kürzlich erfolgte energetische Sanierung der Bauelemente erwähnt werden, ist laut den Richtlinien ein vollständiger Austausch erforderlich. Die Kosten für die 6 Standardfenster belaufen sich auf 7.200 Euro (6 x 1.200 Euro inkl. Montage und Entsorgung), da keine expliziten Schiebetüren oder speziellen Terrassenelemente ausgewiesen sind. Für die Wohnungseingangstür werden im Zweifel 1.500 Euro veranschlagt, auch wenn diese oft zum Gemeinschaftseigentum der Wohnanlage gehört. Daraus ergibt sich für die Sanierung der Fenster und der Tür eine finale Summe von 8.700 Euro.
Alles nur Fassade?
Basierend auf den vorliegenden Daten handelt es sich bei dem beschriebenen Objekt um eine Eigentumswohnung (ETW) innerhalb eines Mehrfamilienhauses. Gemäß der Sonderlogik für Eigentumswohnungen ist die Fassade zwingend Gemeinschaftseigentum, weshalb eventuelle Sanierungsarbeiten regulär aus der Instandhaltungsrücklage der Eigentümergemeinschaft finanziert werden. Da im Text keine beschlossene Fassadensanierung oder eine anstehende Sonderumlage explizit erwähnt wird, fallen für Sie keine direkten Kosten an. Die finale Summe beläuft sich somit auf 0.
Rohbau und Baumaßnahmen
Basierend auf den übermittelten Daten und der Immobilienbeschreibung habe ich die Bestandsaufnahme für das Objekt vorgenommen. Es handelt sich um eine Eigentumswohnung (ETW) mit einer Wohnfläche von 64 m². In der Beschreibung finden sich keinerlei Hinweise auf strukturelle Mängel wie Feuchtigkeit, Risse oder einen nicht mehr zeitgemäßen Grundriss. Vielmehr wird das Objekt als Teil eines gepflegten Mehrfamilienhauses mit modernen Bädern und durchdachten Grundrissen beschrieben. Im Rahmen des Bedarfs-Checks ist für die Kalkulation jedoch das Baujahr ausschlaggebend. Da die Immobilie aus dem Jahr 1965 stammt und das Baujahr somit vor 1980 liegt, wird gemäß den Vorgaben formell ein altersbedingter Sanierungsbedarf im Bereich der Kernsanierung (Rohbau-Anteil der Gebäudehülle bzw. des Gemeinschaftseigentums) einkalkuliert. Aufgrund des Objekttyps kommt hier die Sonderlogik für Eigentumswohnungen zur Anwendung. Bei einem vorhandenen Sanierungsbedarf wird ein voraussichtlicher Eigenanteil von 1.000 € pro Quadratmeter Wohnfläche angesetzt. Bei der vorliegenden Wohnfläche von 64 m² ergibt dies Kalkulationskosten in Höhe von 64.000 €. An dieser Stelle weise ich ausdrücklich darauf hin, dass die Entscheidung zur tatsächlichen Durchführung von strukturellen Sanierungen am Gebäude (Gemeinschaftseigentum) nicht beim einzelnen Eigentümer, sondern zwingend bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) liegt. Die finale Summe beläuft sich somit auf 64.000 €.
Dach über dem Kopf
Basierend auf den übermittelten Daten und der Immobilienbeschreibung ergibt sich folgende Analyse für die Dachkonstruktion, Eindeckung und Dämmung: Im Rahmen der Bestandsaufnahme liefert der Text keine spezifischen Hinweise auf die Dachform (wie Flachdach oder Satteldach), Ausbauten oder verwendete Materialien wie Asbest. Als Näherungswert für die Kalkulation wird daher die angegebene Wohnfläche von 64 m² herangezogen. Beim Bedarfs-Check ist das Baujahr 1965 ausschlaggebend. Da dieses deutlich vor 1995 liegt und im Text keine durchgeführten Sanierungen am Dach (wie “Dach neu” oder “energetisch saniert”) erwähnt werden, muss kalkulatorisch von einer notwendigen Vollsanierung inklusive Neueindeckung und Dämmung ausgegangen werden. Nach der Kalkulations-Logik ergibt sich bei einer Wohnfläche von 64 m² eine geschätzte Dachfläche von 83,2 m² (Wohnfläche * 1,3). Für eine komplette Sanierung (Ziegel, Dämmung, Spenglerarbeiten) zu 200 € pro Quadratmeter lägen die kalkulatorischen Kosten für diesen Anteil bei 16.640 €. Zusatzpauschalen für Asbest oder Schäden am Dachstuhl fallen nicht an, da keine entsprechenden Begriffe im Text auftauchen. Da es sich bei dem Objekt mit 64 m² laut der Textbeschreibung (“Eigentumswohnungen”, “Wohnanlage”) jedoch de facto um eine Wohnung innerhalb eines Mehrfamilienhauses handelt und ein Sanierungsbedarf aufgrund des Baujahres vorliegt, greift hier die Sonderregel: Die anteiligen Kosten für die Dachsanierung werden pauschal mit 5.000 € veranschlagt. Bitte beachten Sie zwingend, dass das Dach zum Gemeinschaftseigentum gehört und die Entscheidung zur Dachsanierung somit bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) liegt. Es sollte vor dem Kauf detailliert geprüft werden, inwiefern ausreichend Instandhaltungsrücklagen der WEG bestehen, um eine zukünftige Dachsanierung ohne hohe Sonderumlagen für die einzelnen Eigentümer finanzieren zu können.
Wasser Marsch!
Bei der Bestandsaufnahme der vorliegenden Daten handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) innerhalb einer Mehrfamilienhaus-Anlage. Das Baujahr der Immobilie ist 1965. Hinweise auf spezifische Rohrmaterialien gibt der Text nicht. Da das Baujahr deutlich vor 1985 liegt, ist laut Bedarfs-Check grundsätzlich von einem Sanierungsbedarf der Steige- und Fallleitungen sowie der Abwasserrohre auszugehen. Für die Kostenberechnung kommt hier die Sonderlogik für Eigentumswohnungen zur Anwendung. Grundleitungen und Steigestränge zählen zum Gemeinschaftseigentum. Die Instandsetzung wird in der Regel von der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) aus der Rücklage bezahlt, weshalb diese Kosten für den Käufer mit 0 € angesetzt werden. Da im Exposé keine veralteten Leitungen innerhalb der Wohnung (Sondereigentum) explizit erwähnt werden und auch keine Rede von einer bereits beschlossenen Sonderumlage für eine Leitungs-Sanierung im Haus ist, greifen auch die Pauschalen für Sonderfälle nicht. Die finale Summe beträgt somit 0.

