Immobilie aus der Marktbeobachtung

Wohnung | 50996 Köln

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Etagenwohnung
Objekttyp
375.000 €
Aktueller Angebotspreis
2
Zimmer
51,00 m²
Wohnfläche
2,00
Im Angebot seit (in Tagen):

Infos zu dieser Angebotsbeobachtung

Hier sehen Sie ein von uns beobachtetes Immobilieninserat. Ob das Angebot von einem anderen Makler, einem privaten Verkäufer oder uns stammt, erfahren Sie, wenn Sie den Link zur Anzeige öffnen.

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Die Angaben von Willi wurden automatisiert mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt. Die Texte können unvollständige, veraltete oder fehlerhafte Angaben enthalten und ersetzen keine eigene Prüfung anhand der angegebenen Quellen. Soweit die Angaben Tatsachen über Personen, Unternehmen, Produkte, rechtliche Verhältnisse oder sonstige überprüfbare Umstände enthalten, gelten diese Angaben nur als vorläufige Zusammenfassung der angegebenen Quellen. Bitte prüfen Sie die Originalquellen, bevor Sie Entscheidungen darauf stützen. Wenn Sie eine falsche, rechtsverletzende oder rufschädigende Aussage bemerken, informieren Sie uns bitte über info@maklerwerft.de. Wir prüfen konkrete Hinweise unverzüglich und korrigieren oder entfernen betroffene Inhalte, soweit erforderlich.

Was ich über das Objekt weiß:

Willi Werft KI-Hinweis

Kurzer Überblick
Ich habe schon einmal das Wichtigste für Sie zusammengefasst.

Einfamilienhaus in München-Bogenhausen

Mir liegen leider noch nicht genügend Informationen vor. Sobald diese da sind, gibt es hier meine Beschreibung zur Immobilie.

Diese Zusammenfassung beruht ausschließlich auf den Angaben der öffentlich zugänglichen Immobilienanzeige des Anbieters. Die Angaben wurden nicht eigenständig geprüft. Maßgeblich für Inhalt, Verfügbarkeit und Kontaktaufnahme ist das Originalangebot.

Mein Investitionsplaner

Woraus können sich Modernisierungskosten ergeben?

Willi Werft KI-Hinweis

Achtung! Vielleicht wird’s am Ende teurer…
Ich habe schon einmal Informationen zum Zustand des Objektes recherchiert.

Hinweis für Eigentumswohnungen:

Die im KI-Investitionsplaner ausgewiesenen Modernisierungs- und Sanierungskosten dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und Transparenz. Bei Eigentumswohnungen können Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Dach, Fassade, Fenster, Heizung oder Aufzug) grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und entsprechender Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) umgesetzt werden. Ob und wann Investitionen tatsächlich erfolgen, welche Maßnahmen beschlossen werden und in welcher Höhe Kosten auf einzelne Eigentümer entfallen, hängt insbesondere von den Entscheidungen der WEG, dem Zustand der Instandhaltungsrücklage sowie möglichen Sonderumlagen ab. Die dargestellten Kosten stellen daher keine verbindliche Prognose oder Zusage dar und ersetzen keine Prüfung der Teilungserklärung, der Protokolle der Eigentümerversammlungen, des Wirtschaftsplans sowie der vorhandenen Rücklagen.

Sanierung der Heizung

Basierend auf den übermittelten Daten zur Immobilie (Wohnfläche von 51 m², kein explizites Baujahr und keine Energieeffizienzklasse angegeben) ergibt sich folgende Analyse für die Sanierungskosten im Bereich Heizung/Klimatechnik: Da das Baujahr nicht bekannt ist und somit nicht nachgewiesen werden kann, dass es sich um einen modernen Neubau (> 2015 oder Energieeffizienzklasse A/A+) handelt, wird gemäß den Vorgaben ein Sanierungsbedarf unterstellt. Mangels konkreter Sanierungswünsche im Text und fehlender Angaben zum aktuellen Energieträger greift die Kalkulations-Logik für eine Vollsanierung (Fallback). Unter Anwendung der Pauschale von 150 € pro m² für die 51 m² große Wohnung errechnen sich geschätzte Sanierungskosten in Höhe von 7.650 €.

Renovierung der Böden und Malerarbeiten

Basierend auf den übermittelten Daten verfügt die Immobilie über eine Wohnfläche von 51 m². Da kein konkretes Baujahr (Angabe: 0) und keine Informationen zum aktuellen Zustand vorliegen, lässt sich ein spezifischer Renovierungsbedarf nicht exakt bestimmen. Unter Zugrundelegung einer Standardpauschale von 50 € pro m² für notwendige Boden- und Malerarbeiten belaufen sich die geschätzten Mindestkosten für die Renovierung auf 2.550 € (51 m² × 50 €). Ich empfehle Ihnen daher bei der Planung, mindestens diesen Betrag für einen Frischeanstrich und einfache Bodenarbeiten einzukalkulieren.

Was ist in der Küche los?

Bitte stelle mir den Text der Immobilienbeschreibung zur Verfügung, damit ich die Informationen zur Einbauküche prüfen und gegebenenfalls die Kosten kalkulieren kann.

Nasszelle oder Spa?

Basierend auf den übermittelten Daten und den zugrundeliegenden Regeln ergibt sich folgende Analyse für die Renovierungskosten der Badezimmer und WCs: Da in der Beschreibung keine konkrete Anzahl an Bädern oder separaten WCs angegeben ist, wird gemäß Standard von 1 Vollbad und 1 separaten Gäste-WC ausgegangen. Da zudem weder ein Baujahr nach 2015 noch Begriffe wie „Neubau“, „modernisiert“, „gehoben“ oder „Erstbezug“ vorliegen, greift in Ermangelung anderer Zustandsangaben der Standard für den Sanierungsbedarf. Bei einer angenommenen Vollsanierung (Standardannahme bei fehlenden Positiv-Merkmalen) belaufen sich die Kosten auf 15.000 € für das Vollbad sowie 4.000 € für das Gäste-WC. Die Gesamtkosten für die Renovierung der Badezimmer und WCs betragen somit **19.000 €**.

Fenster und Türen

Basierend auf den übergebenen Daten handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) mit einer Wohnfläche von 51 m². Gemäß der Bestandsaufnahme wird die Anzahl der Fenster anhand der Wohnfläche geschätzt (1 Fenster pro 10 m²), was 6 Fenstern entspricht. Da kein Baujahr angegeben ist (Baujahr 0) und keine Hinweise auf eine moderne Verglasung vorliegen, wird ein Austauschbedarf angenommen. Die Kalkulation ergibt für 6 Fenster zu je 1.200 € einen Betrag von 7.200 €. Da es sich um eine Eigentumswohnung handelt, entfällt die Berücksichtigung einer separaten Haustür (Außentür), und wohnungsinterne Eingangstüren werden in dieser pauschalen Betrachtung nicht separat berechnet. Die finale Summe für den Austausch der Fenster beträgt somit 7.200 €.

Alles nur Fassade?

Da es sich bei dem Objekt um eine Eigentumswohnung (Objektart: Wohnungen) handelt, ist die Fassade zwingend Gemeinschaftseigentum, und Sanierungen werden grundsätzlich aus der Instandhaltungsrücklage finanziert. Da keine explizite Erwähnung einer beschlossenen Fassadensanierung oder einer anstehenden Sonderumlage vorliegt, ergibt sich für den individuellen Eigentümer ein aktueller Sanierungsbedarf für die Gebäudehülle von 0 €.

Rohbau und Baumaßnahmen

Basierend auf den übermittelten Daten ergibt sich folgende Analyse für die Sanierungskosten im Bereich Rohbau und strukturelle Baumaßnahmen: **1. Bestandsaufnahme:** Da kein Objekttyp explizit genannt wurde, aber eine Wohnfläche von 51 m² vorliegt, lässt sich von einer kleinen Wohneinheit (typischerweise einer Eigentumswohnung) ausgehen. Spezifische Hinweise auf Feuchtigkeit, Risse oder notwendige Grundrissänderungen sind in den spärlichen Daten nicht enthalten. **2. Bedarfs-Check:** Das Baujahr ist mit „0“ angegeben, was keine verlässliche zeitliche Einordnung erlaubt. Es liegen jedoch weder Hinweise auf einen Neubau, Top-Pflegezustand oder Erstbezug vor, noch wurden konkrete Begriffe wie „kernsaniert“ oder „stark sanierungsbedürftig“ genannt. Mangels detaillierter Beschreibung zum Zustand der Bausubstanz kann kein spezifischer Rohbau- oder Entkernungsbedarf abgeleitet werden. **3. Kalkulations-Logik:** Da keine konkreten Mängel (wie ein feuchter Keller oder statische Eingriffe) oder Sanierungsanforderungen im Text übermittelt wurden, fallen für diese spezifischen Rohbaumaßnahmen rein kalkulatorisch keine Zusatzkosten an. **4. Sonderlogik nach Objekttyp:** Sollte es sich bei dieser Einheit um eine Eigentumswohnung (ETW) handeln, ist zu beachten, dass grundlegende bauliche Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum oder der Statik stets der Beschlussfassung und Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bedürfen. **Finale Summe:** 0 €

Dach über dem Kopf

Basierend auf den übermittelten Daten handelt es sich um eine Wohnung mit einer Wohnfläche von 51 m². Da das Objekt als Wohnung (Teil einer Wohnungs-Eigentümergemeinschaft, WEG) klassifiziert ist und keine spezifischen Angaben zum Zustand vorliegen, wird pauschal ein Betrag von 5.000 € für eventuell anfallende Sanierungsmaßnahmen am Dach angesetzt. Es ist jedoch zu beachten, dass die Entscheidung über eine Dachsanierung ausschließlich bei der WEG liegt. Daher sollte im Vorfeld unbedingt geprüft werden, inwiefern hierfür ausreichend Instandhaltungsrücklagen bestehen.

Wasser Marsch!

Basierend auf der Analyse der übergebenen Objektdaten (Objektart: ETW / Wohnungen, Baujahr: 0, welches als Wert kleiner als 1985 interpretiert wird, sowie ohne Angaben über bereits durchgeführte Sanierungen) ergibt sich für die Erneuerung der Trinkwasser- und Abwasserleitungen folgendes Bild: Da es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) handelt, sind Steigeleitungen und Grundleitungen grundsätzlich Gemeinschaftseigentum, deren Kosten in der Regel von der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) aus der Instandhaltungsrücklage getragen werden. Da jedoch keine Hinweise auf ein Baujahr nach 1998, Kernsanierungen oder bereits erneuerte Kunststoffverbundrohre vorliegen und das fiktive Baujahr unter 1985 liegt, ist von veralteten Leitungen im Gebäude auszugehen. Da weder ein Beschluss über eine Sonderumlage noch explizit veraltete Leitungen im reinen Sondereigentum (ab dem Wohnungsabzweig) im Text genannt werden, fallen für den Eigentümer direkt keine separat zu beziffernden Sonderkosten an, sofern keine spezifische Sonderumlage beschlossen wurde. Die finale Summe für anfallende direkte Kosten laut vorliegenden Daten beläuft sich somit auf 0 €.

Angebotshistorie

Wann
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Wer
Preis
15.08.2026
BPD Immobilienentwicklung GmbH
375.000 €
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