Immobilie aus der Marktbeobachtung

Wohnung | 50996 Köln

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Etagenwohnung
Objekttyp
560.000 €
Aktueller Angebotspreis
3
Zimmer
75,00 m²
Wohnfläche
2,00
Im Angebot seit (in Tagen):

Infos zu dieser Angebotsbeobachtung

Hier sehen Sie ein von uns beobachtetes Immobilieninserat. Ob das Angebot von einem anderen Makler, einem privaten Verkäufer oder uns stammt, erfahren Sie, wenn Sie den Link zur Anzeige öffnen.

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Hinweis zu KI generierten Inhalten

Die Angaben von Willi wurden automatisiert mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt. Die Texte können unvollständige, veraltete oder fehlerhafte Angaben enthalten und ersetzen keine eigene Prüfung anhand der angegebenen Quellen. Soweit die Angaben Tatsachen über Personen, Unternehmen, Produkte, rechtliche Verhältnisse oder sonstige überprüfbare Umstände enthalten, gelten diese Angaben nur als vorläufige Zusammenfassung der angegebenen Quellen. Bitte prüfen Sie die Originalquellen, bevor Sie Entscheidungen darauf stützen. Wenn Sie eine falsche, rechtsverletzende oder rufschädigende Aussage bemerken, informieren Sie uns bitte über info@maklerwerft.de. Wir prüfen konkrete Hinweise unverzüglich und korrigieren oder entfernen betroffene Inhalte, soweit erforderlich.

Was ich über das Objekt weiß:

Willi Werft KI-Hinweis

Kurzer Überblick
Ich habe schon einmal das Wichtigste für Sie zusammengefasst.

Einfamilienhaus in Bogenhausen

Mir liegen leider noch nicht genügend Informationen vor. Sobald diese da sind, gibt es hier meine Beschreibung zur Immobilie.

Diese Zusammenfassung beruht ausschließlich auf den Angaben der öffentlich zugänglichen Immobilienanzeige des Anbieters. Die Angaben wurden nicht eigenständig geprüft. Maßgeblich für Inhalt, Verfügbarkeit und Kontaktaufnahme ist das Originalangebot.

Mein Investitionsplaner

Woraus können sich Modernisierungskosten ergeben?

Willi Werft KI-Hinweis

Achtung! Vielleicht wird’s am Ende teurer…
Ich habe schon einmal Informationen zum Zustand des Objektes recherchiert.

Hinweis für Eigentumswohnungen:

Die im KI-Investitionsplaner ausgewiesenen Modernisierungs- und Sanierungskosten dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und Transparenz. Bei Eigentumswohnungen können Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Dach, Fassade, Fenster, Heizung oder Aufzug) grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und entsprechender Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) umgesetzt werden. Ob und wann Investitionen tatsächlich erfolgen, welche Maßnahmen beschlossen werden und in welcher Höhe Kosten auf einzelne Eigentümer entfallen, hängt insbesondere von den Entscheidungen der WEG, dem Zustand der Instandhaltungsrücklage sowie möglichen Sonderumlagen ab. Die dargestellten Kosten stellen daher keine verbindliche Prognose oder Zusage dar und ersetzen keine Prüfung der Teilungserklärung, der Protokolle der Eigentümerversammlungen, des Wirtschaftsplans sowie der vorhandenen Rücklagen.

Sanierung der Heizung

Basierend auf der Analyse der übermittelten Daten ergibt sich für das Objekt folgende Bewertung im Bereich Heizung/Klimatechnik: Das Baujahr ist mit 0 angegeben (keine Angabe bzw. unbekannt), und es liegt weder eine Angabe zur Energieeffizienzklasse noch zum aktuellen Energieträger vor. Da das Baujahr nicht bekanntermaßen nach 2015 liegt und keine hocheffiziente Klasse (A/A+) vorliegt, wird gemäß den Vorgaben ein Sanierungsbedarf angenommen. Da keine konkreten Sanierungswünsche im Text genannt wurden, greift die Kalkulations-Logik für eine Vollsanierung (Standard-Fallback bei unklarem Altbestand/Öl/Gas-Verdacht) mit einer Pauschale von 150 € pro Quadratmeter. Bei einer Wohnfläche von 75 m² belaufen sich die berechneten Sanierungskosten für Heizung und Klimatechnik somit auf 11.250 Euro.

Renovierung der Böden und Malerarbeiten

Basierend auf den übermittelten Daten (Baujahr 0, Wohnfläche 75 m²) ergibt sich folgendes Analyseergebnis: Da das Baujahr mit 0 angegeben wurde und somit keine konkreten Angaben zum Sanierungszustand vorliegen, wird vorsorglich von einem erhöhten Renovierungsbedarf ausgegangen. Bei einer Wohnfläche von 75 m² und unter Anwendung der Standardpauschale von 50 € pro m² für Boden- und Malerarbeiten belaufen sich die geschätzten Kosten auf insgesamt 3.750 €.

Was ist in der Küche los?

Um dir bei der Beantwortung dieser Frage zu helfen, benötige ich den Text der Immobilienbeschreibung. Bitte füge den Text hier ein, damit ich prüfen kann, ob eine Einbauküche vorhanden ist oder – falls nicht – anhand der Flächenangaben die Kosten für eine neue Küche kalkulieren kann.

Nasszelle oder Spa?

Basierend auf den übermittelten Daten und den zugrundeliegenden Regeln wurde eine Bestandsaufnahme und ein Bedarfs-Check für die Immobilie durchgeführt. Da in den übermittelten Daten keine spezifischen Angaben zur Anzahl der Bäder, zum Baujahr oder zum Zustand gemacht wurden, greift der definierte Standard. Dieser sieht standardmäßig **1 Vollbad und 1 separates Gäste-WC** vor. Da jedoch keine Angaben zum Zustand oder Baujahr vorliegen, die eine Sanierung zwingend erforderlich machen (wie z. B. “sanierungsbedürftig” oder ein Baujahr vor 2005), und keine Hinweise auf einen Neubau oder modernisierten Zustand gegeben sind, kann ohne explizite Informationen keine pauschale Sanierungspflicht abgeleitet werden. Gemäß der Logik für nicht näher spezifizierte Standardfälle ohne eindeutige Sanierungsindikatoren belaufen sich die Renovierungskosten somit auf **0 €**.

Fenster und Türen

Basierend auf den von Ihnen bereitgestellten Daten handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) mit einer Wohnfläche von 75 m² und ohne Angabe eines konkreten Baujahrs. 1. **Bestandsaufnahme:** Bei einer Wohnfläche von 75 m² ergibt sich geschätzt eine Anzahl von 8 Fenstern (1 Fenster pro 10 m²). Da kein Baujahr oder spezifischer Zustand der Fenster genannt wurde, greift standardmäßig die Regel für ältere Bestandsbauten. 2. **Bedarfs-Check:** Da kein modernes Baujahr (> 2012) oder eine moderne Verglasung vorliegt, ist ein Austausch der Elemente erforderlich. 3. **Kalkulations-Logik & Sonderlogik (ETW):** – Für die geschätzten 8 Fenster fallen Kosten von je 1.200 € an, was 9.600 € entspricht. – Die Wohnungseingangstür zum Treppenhaus wird mit 1.500 € angesetzt. Die finale Summe für den Austausch von Fenstern und der Haustür in dieser Eigentumswohnung beträgt somit 11.100 €.

Alles nur Fassade?

Basierend auf den übergebenen Daten handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW). Da keine speziellen Informationen über eine beschlossene Fassadensanierung oder anfallende Sonderumlagen vorliegen und die Fassade grundsätzlich zum Gemeinschaftseigentum gehört, belaufen sich die direkten Sanierungskosten für die Gebäudehülle für diesen Einzelfall auf 0 €.

Rohbau und Baumaßnahmen

Basierend auf den übermittelten Daten (75 m² Wohnfläche, Baujahr 0 bzw. keine näheren Angaben zum Zustand oder Baujahr) ergibt sich folgende Analyse für die Sanierungskosten im Bereich Rohbau und strukturelle Baumaßnahmen: Da kein konkretes Baujahr oder spezifische Schadensbilder (wie Feuchtigkeit, Risse oder ein sanierungsbedürftiger Zustand) genannt wurden und das angegebene Baujahr “0” als Platzhalter für fehlende Informationen dient, lässt sich das Objekt mangels aussagekräftiger Textmerkmale keinem definitiven Schadensszenario zuordnen. Nach den Kalkulationsregeln wird bei fehlenden Angaben zur Vermeidung von Fehleinschätzungen konservativ von keinem akuten, aus der Beschreibung hervorgehenden Rohbausanierungsbedarf ausgegangen. Die finale Summe für den Rohbau und strukturelle Baumaßnahmen beläuft sich somit auf: **0 €**.

Dach über dem Kopf

Basierend auf der Objektart “Wohnung” und den übermittelten Daten (ohne spezifische Angaben zur Dachbeschaffenheit) betragen die kalkulierten Kosten für den Sanierungsanteil am Dach 5.000 €. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über eine Dachsanierung bei einer Wohnung grundsätzlich bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) liegt. Es sollte daher im Vorfeld geprüft werden, inwiefern für diese Maßnahmen ausreichend Instandhaltungsrücklagen vorhanden sind.

Wasser Marsch!

Basierend auf den vorliegenden Daten handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) mit einer Wohnfläche von 75 m² und ohne Angaben zum Baujahr oder zum Zustand der Rohre (Baujahr wird als 0 oder nicht spezifiziert gewertet, keine Hinweise auf Sanierungen). Da es sich um eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus handelt, fallen die klassischen Steige- und Fallleitungen sowie Grundleitungen in das Gemeinschaftseigentum, deren Kosten in der Regel von der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) aus der Instandhaltungsrücklage getragen werden. Da keine spezifischen Angaben zu anfallenden Kosten für Sondereigentum (Sanierung innerhalb der Wohnung) oder eine beschlossene Sonderumlage vorliegen, ergibt sich für die Erneuerung der Trinkwasser- und Abwasserrohre aus Sicht des individuellen Eigentümers kein direkter Handlungsbedarf mit Zusatzkosten in diesem Rahmen. Die finale Summe für anfallende Kosten beträgt somit 0 €.

Angebotshistorie

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Wer
Preis
15.08.2026
BPD Immobilienentwicklung GmbH
560.000 €
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