Immobilie aus der Marktbeobachtung
Wohnung | 50996 Köln
Infos zu dieser Angebotsbeobachtung
Hier sehen Sie ein von uns beobachtetes Immobilieninserat. Ob das Angebot von einem anderen Makler, einem privaten Verkäufer oder uns stammt, erfahren Sie, wenn Sie den Link zur Anzeige öffnen.
Für weiterführende Informationen besuchen Sie bitte die verlinkte Anzeige. Bei Interesse finden Sie dort die Kontaktdaten des Verkäufers und können sich direkt an ihn wenden.
Anzeige öffnen
Hinweis zu KI generierten Inhalten
Die Angaben von Willi wurden automatisiert mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt. Die Texte können unvollständige, veraltete oder fehlerhafte Angaben enthalten und ersetzen keine eigene Prüfung anhand der angegebenen Quellen.
Soweit die Angaben Tatsachen über Personen, Unternehmen, Produkte, rechtliche Verhältnisse oder sonstige überprüfbare Umstände enthalten, gelten diese Angaben nur als vorläufige Zusammenfassung der angegebenen Quellen. Bitte prüfen Sie die Originalquellen, bevor Sie Entscheidungen darauf stützen.
Wenn Sie eine falsche, rechtsverletzende oder rufschädigende Aussage bemerken, informieren Sie uns bitte über info@maklerwerft.de. Wir prüfen konkrete Hinweise unverzüglich und korrigieren oder entfernen betroffene Inhalte, soweit erforderlich.
Was ich über das Objekt weiß:
Kurzer Überblick
Ich habe schon einmal das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
Mehrfamilienhaus in Leipzig-Connewitz
Mir liegen leider noch nicht genügend Informationen vor. Sobald diese da sind, gibt es hier meine Beschreibung zur Immobilie.
Diese Zusammenfassung beruht ausschließlich auf den Angaben der öffentlich zugänglichen Immobilienanzeige des Anbieters. Die Angaben wurden nicht eigenständig geprüft. Maßgeblich für Inhalt, Verfügbarkeit und Kontaktaufnahme ist das Originalangebot.
Woraus können sich Modernisierungskosten ergeben?
Achtung! Vielleicht wird’s am Ende teurer…
Ich habe schon einmal Informationen zum Zustand des Objektes recherchiert.
Hinweis für Eigentumswohnungen:
Die im KI-Investitionsplaner ausgewiesenen Modernisierungs- und Sanierungskosten dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und Transparenz. Bei Eigentumswohnungen können Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Dach, Fassade, Fenster, Heizung oder Aufzug) grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und entsprechender Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) umgesetzt werden. Ob und wann Investitionen tatsächlich erfolgen, welche Maßnahmen beschlossen werden und in welcher Höhe Kosten auf einzelne Eigentümer entfallen, hängt insbesondere von den Entscheidungen der WEG, dem Zustand der Instandhaltungsrücklage sowie möglichen Sonderumlagen ab. Die dargestellten Kosten stellen daher keine verbindliche Prognose oder Zusage dar und ersetzen keine Prüfung der Teilungserklärung, der Protokolle der Eigentümerversammlungen, des Wirtschaftsplans sowie der vorhandenen Rücklagen.
Sanierung der Heizung
Basierend auf den übermittelten Daten wurde eine Analyse für die Sanierungskosten der Heizungs- und Klimatechnik durchgeführt. Das Baujahr ist mit 0 angegeben und es liegt keine Angabe zur Energieeffizienzklasse oder zum Energieträger vor. Da das Baujahr somit nicht als größer als 2015 eingestuft und ein Neubau ausgeschlossen werden kann, greift die Kalkulations-Logik für den Sanierungsbedarf. Mangels konkreter Angaben im Text wird die pauschale Vollsanierung (Altbau/Standard-Fallback) angesetzt. Bei einer Wohnfläche von 75 m² und dem Richtwert von 150 € pro m² für eine moderne Wärmepumpe inklusive Klimatechnik ergeben sich errechnete Sanierungskosten von insgesamt 11.250 €.
Renovierung der Böden und Malerarbeiten
Basierend auf den übermittelten Daten handelt es sich um eine Immobilie mit einer Wohnfläche von 75 m². Da keine Angaben zum Baujahr vorliegen (Baujahr 0) und keine spezifischen Informationen zum Zustand oder bereits durchgeführten Sanierungen gemacht wurden, muss vorsorglich von einem Renovierungsbedarf ausgegangen werden. Für die Kalkulation der Kosten für anfallende Boden- und Malerarbeiten wird die Standardpauschale von 50 € pro Quadratmeter zugrunde gelegt. Multipliziert mit der Wohnfläche von 75 m² ergeben sich voraussichtliche Renovierungskosten in Höhe von 3.750 €. Ich empfehle Ihnen daher, diesen Betrag bei Ihrer Planung mindestens zu berücksichtigen.
Was ist in der Küche los?
Um diese Aufgabe zu bearbeiten, benötige ich den Text der Immobilienbeschreibung. Bitte füge den Text hier ein, damit ich prüfen kann, ob eine Einbauküche vorhanden ist oder – falls nicht – anhand der Flächenangaben die voraussichtlichen Investitionskosten für eine neue Küche kalkulieren kann. Sollten im Text keine Angaben dazu zu finden sein, werde ich dir die empfohlene Hinweismeldung ausgeben.
Nasszelle oder Spa?
Da in den übermittelten Daten keine spezifische Anzahl an Bädern oder Gäste-WCs genannt wurde und auch kein Baujahr oder spezifische Zustandsbeschreibungen vorliegen, wird gemäß den Vorgaben von einem Standard mit 1 Vollbad und 1 separaten Gäste-WC ausgegangen. Da keine weiteren Hinweise auf einen modernen Zustand oder Sanierungsbedarf vorliegen, greift die Standardannahme einer Vollsanierung (unterstelltes älteres Baujahr bzw. baujahrestypischer Zustand). Die Kalkulation ergibt somit: – 1 Vollbad (Vollsanierung): 15.000 € – 1 Gäste-WC (Vollsanierung): 4.000 € Gesamtkosten für die Renovierung der Sanitärbereiche: 19.000 €
Fenster und Türen
Basierend auf den von Ihnen bereitgestellten Daten handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) mit einer Wohnfläche von 75 m² und ohne Angabe eines konkreten Baujahrs.
1. **Bestandsaufnahme:** Bei einer Wohnfläche von 75 m² wird gemäß der Standardformel eine Anzahl von 8 Fenstern geschätzt (75 m² / 10 = 7,5, gerundet auf 8 Fenster). Der Objekttyp ist eine Eigentumswohnung.
2. **Bedarfs-Check:** Da kein Baujahr oder moderner Zustand genannt wurde, greift die Regel für ältere Bestände (implizit Sanierungsbedarf). Ein Austausch der Fenster ist erforderlich.
3. **Kalkulations-Logik:** Für die 8 Fenster wird ein Standardpreis von je 1.200 € angesetzt (8 * 1.200 € = 9.600 €). Da es sich um eine Eigentumswohnung handelt, ist die Haustür (Wohnungseingangstür zum Treppenhaus) oft Gemeinschaftseigentum und wird in diesem Rahmen nicht pauschal berechnet.
4. **Sonderlogik nach Objekttyp:** Für die Eigentumswohnung ergibt sich die Gesamtsumme ausschließlich aus den Fenstern.
Die finale Summe für den Austausch der Fenster beträgt **9.600 €**.
Alles nur Fassade?
Da es sich bei der Objektart um eine Eigentumswohnung (“Wohnungen”) handelt, ist die Fassade rechtlich gesehen Gemeinschaftseigentum, und anfallende Kosten werden grundsätzlich über die Instandhaltungsrücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft finanziert. Da keine explizite Sonderumlage oder ein beschlossener Sanierungsbedarf für die Fassade erwähnt wird, liegt der persönliche Kostenaufwand für den Käufer bei null. 0
Rohbau und Baumaßnahmen
Basierend auf den übermittelten Daten (kein Baujahr angegeben, daher greift die Regel für unbestimmten oder älteren Bestand nicht im Sinne eines modernen Neubaus, aber es liegen auch keine Hinweise auf Feuchtigkeit oder Entkernung vor) ergibt sich folgende Analyse für den Rohbau und strukturelle Baumaßnahmen: Das Objekt verfügt über eine Wohnfläche von 75 m². Da keine spezifischen Mängel wie ein feuchter Keller oder die Notwendigkeit einer schweren Kernsanierung (wie z. B. massive statische Eingriffe oder Mauertrockenlegung) aus der Beschreibung hervorgehen, wird für grundlegende strukturelle Anpassungen oder leichte Baumaßnahmen (wie Trockenbau oder Grundrissoptimierungen im Rahmen einer normalen Modernisierung) der Ansatz für leichte Baumaßnahmen herangezogen. Die Kalkulation beläuft sich somit auf 100 € pro m² Wohnfläche (75 m² * 100 € = 7.500 €). Da kein Objekttyp (EFH oder ETW) explizit genannt wurde, wird rein auf Basis der Flächenformel kalkuliert. Die finale Summe für die Rohbau- und strukturellen Baumaßnahmen beträgt **7.500 €**.
Dach über dem Kopf
Basierend auf der Objektart “Wohnung” und den übermittelten Daten wird für die Dachsanierung eine pauschale Summe von **5.000 €** angesetzt. Da es sich um eine Wohnung handelt, liegt die Entscheidung über eine Dachsanierung grundsätzlich bei der Eigentümergemeinschaft (WEG). Es sollte daher im Vorfeld geprüft werden, inwiefern ausreichende Instandhaltungsrücklagen für diese Maßnahme vorhanden sind.
Wasser Marsch!
Basierend auf den vorliegenden Daten handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW, Objektart: Wohnungen) mit einer Wohnfläche von 75 m². Das Baujahr ist mit 0 angegeben, wodurch keine explizite Entlastung durch ein jüngeres Baujahr nach 1998 vorliegt. Da keine spezifischen Mängel, Hinweise auf veraltete Leitungen im Sondereigentum oder Beschlüsse über eine anstehende Leitungs-Sanierung im Haus erwähnt werden, verbleibt die Zuständigkeit für Steige- und Fallleitungen sowie Grundleitungen im Gemeinschaftseigentum (abgedeckt durch die Instandhaltungsrücklage der WEG) und es liegen keine Kosten für das Sondereigentum vor. Die finale Summe für die Erneuerung der Trinkwasser- und Abwasserrohre beträgt somit: **0 €**.

