Immobilie aus der Marktbeobachtung

Wohnung | 50996 Köln

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Etagenwohnung
Objekttyp
385.000 €
Aktueller Angebotspreis
2
Zimmer
56,00 m²
Wohnfläche
2,00
Im Angebot seit (in Tagen):

Infos zu dieser Angebotsbeobachtung

Hier sehen Sie ein von uns beobachtetes Immobilieninserat. Ob das Angebot von einem anderen Makler, einem privaten Verkäufer oder uns stammt, erfahren Sie, wenn Sie den Link zur Anzeige öffnen.

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Die Angaben von Willi wurden automatisiert mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt. Die Texte können unvollständige, veraltete oder fehlerhafte Angaben enthalten und ersetzen keine eigene Prüfung anhand der angegebenen Quellen. Soweit die Angaben Tatsachen über Personen, Unternehmen, Produkte, rechtliche Verhältnisse oder sonstige überprüfbare Umstände enthalten, gelten diese Angaben nur als vorläufige Zusammenfassung der angegebenen Quellen. Bitte prüfen Sie die Originalquellen, bevor Sie Entscheidungen darauf stützen. Wenn Sie eine falsche, rechtsverletzende oder rufschädigende Aussage bemerken, informieren Sie uns bitte über info@maklerwerft.de. Wir prüfen konkrete Hinweise unverzüglich und korrigieren oder entfernen betroffene Inhalte, soweit erforderlich.

Was ich über das Objekt weiß:

Willi Werft KI-Hinweis

Kurzer Überblick
Ich habe schon einmal das Wichtigste für Sie zusammengefasst.

Wohnung in Stuttgart-Mitte

Mir liegen leider noch nicht genügend Informationen vor. Sobald diese da sind, gibt es hier meine Beschreibung zur Immobilie.

Diese Zusammenfassung beruht ausschließlich auf den Angaben der öffentlich zugänglichen Immobilienanzeige des Anbieters. Die Angaben wurden nicht eigenständig geprüft. Maßgeblich für Inhalt, Verfügbarkeit und Kontaktaufnahme ist das Originalangebot.

Mein Investitionsplaner

Woraus können sich Modernisierungskosten ergeben?

Willi Werft KI-Hinweis

Achtung! Vielleicht wird’s am Ende teurer…
Ich habe schon einmal Informationen zum Zustand des Objektes recherchiert.

Hinweis für Eigentumswohnungen:

Die im KI-Investitionsplaner ausgewiesenen Modernisierungs- und Sanierungskosten dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und Transparenz. Bei Eigentumswohnungen können Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Dach, Fassade, Fenster, Heizung oder Aufzug) grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und entsprechender Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) umgesetzt werden. Ob und wann Investitionen tatsächlich erfolgen, welche Maßnahmen beschlossen werden und in welcher Höhe Kosten auf einzelne Eigentümer entfallen, hängt insbesondere von den Entscheidungen der WEG, dem Zustand der Instandhaltungsrücklage sowie möglichen Sonderumlagen ab. Die dargestellten Kosten stellen daher keine verbindliche Prognose oder Zusage dar und ersetzen keine Prüfung der Teilungserklärung, der Protokolle der Eigentümerversammlungen, des Wirtschaftsplans sowie der vorhandenen Rücklagen.

Sanierung der Heizung

Basierend auf den übermittelten Daten für das Objekt (Baujahr 0, Wohnfläche 56 m², keine Angabe zur Energieeffizienzklasse oder zum Energieträger) ergibt sich folgendes Analyseergebnis für die Sanierungskosten im Bereich Heizung und Klimatechnik: Da das Baujahr mit 0 angegeben ist und somit keine Einstufung als moderner Neubau (> 2015 oder Energieeffizienzklasse A/A+) vorliegt, wird gemäß der Kalkulations-Logik ein Sanierungsbedarf angenommen. Da keine konkreten Sanierungswünsche im Text genannt wurden, greift die Pauschale für eine Vollsanierung im Altbau bzw. bei unklarem Energieträger in Höhe von 150 € pro Quadratmeter. Unter Berücksichtigung der Wohnfläche von 56 m² errechnen sich somit geschätzte Sanierungskosten für Heizung und Klimatechnik in Höhe von 8.400 € (56 m² × 150 €/m²).

Renovierung der Böden und Malerarbeiten

Basierend auf den übermittelten Daten beträgt die Wohnfläche der Immobilie 56 m². Da für das Baujahr der Wert „0“ und keine konkreten Angaben zum Zustand oder zu bisherigen Sanierungen vorliegen, muss konservativ von einem hohen Renovierungsbedarf ausgegangen werden. Unter Anwendung der Standardpauschale von 50 € pro m² für Boden- und Malerarbeiten belaufen sich die kalkulierten Kosten für diese Maßnahmen auf insgesamt 2.800 €.

Was ist in der Küche los?

Bitte stelle mir den Text der Immobilienbeschreibung zur Verfügung. Sobald du ihn teilst, werde ich prüfen, ob eine Einbauküche vorhanden ist, oder anhand der Flächenangaben die voraussichtlichen Investitionskosten für dich kalkulieren.

Nasszelle oder Spa?

Basierend auf den übermittelten Daten und den zugrunde gelegten Regeln wurde die Analyse für die Renovierungskosten der Badezimmer und WCs durchgeführt. Da in der Beschreibung keine spezifische Anzahl an Bädern oder separaten WCs genannt wurde, wird gemäß den Vorgaben von einem Standard mit 1 Vollbad und 1 separatem Gäste-WC ausgegangen. Da jedoch weder ein Baujahr noch Hinweise auf den Zustand (wie “sanierungsbedürftig” oder “modernisiert”) vorliegen, greift die Standardannahme für einen nicht näher definierten Bestand, bei dem eine Vollsanierung der veralteten Sanitärbereiche kalkuliert wird. Die Berechnung setzt sich folglich wie folgt zusammen: – 1 Vollbad (Vollsanierung): 15.000 € – 1 Gäste-WC (Vollsanierung): 4.000 € Daraus ergeben sich Gesamtkosten für die Renovierung von 19.000 €.

Fenster und Türen

Basierend auf den übergebenen Daten handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) mit einer Wohnfläche von 56 m² und einem nicht näher definierten Baujahr (hier als unbestimmt bzw. älter eingestuft, da kein modernes Baujahr vorliegt). 1. **Bestandsaufnahme:** Da keine konkrete Fensteranzahl angegeben wurde, wird diese anhand der Wohnfläche geschätzt (1 Fenster pro 10 m²), was bei 56 m² Wohnfläche 6 Fenstern entspricht. Der Objekttyp ist eine Eigentumswohnung. 2. **Bedarfs-Check:** Da kein Baujahr nach 2012 oder Hinweise auf eine moderne 3-fach-Verglasung vorliegen, wird ein Austausch der Bauelemente erforderlich. 3. **Kalkulations-Logik:** Für die 6 Fenster fallen Kosten von jeweils 1.200 € an (Gesamt: 7.200 €). Da es sich um eine Eigentumswohnung handelt, wird die Haustür (Wohnungseingangstür) mit 1.500 € angesetzt, sofern sie in den Verantwortungsbereich fällt. 4. **Sonderlogik nach Objekttyp:** Gemäß den Vorgaben für Eigentumswohnungen errechnet sich die Summe aus den Fenstern (6 * 1.200 € = 7.200 €) zuzüglich der Wohnungstür (1.500 €). Die finale Summe für den Austausch der Fenster und der Haustür beläuft sich auf 8.700 €.

Alles nur Fassade?

Basierend auf den übergebenen Daten handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) mit einer Wohnfläche von 56 m² und ohne Angaben zu einer anstehenden Sonderumlage oder beschlossenen Fassadensanierung. Da die Fassade bei einer Eigentumswohnung zwingend zum Gemeinschaftseigentum gehört und Sanierungen regulär aus der Instandhaltungsrücklage finanziert werden, ergeben sich für den individuellen Eigentümer keine direkten Zusatzkosten. Das Ergebnis beträgt daher 0 €.

Rohbau und Baumaßnahmen

Basierend auf den übermittelten Daten ergibt sich folgende Analyse der Sanierungskosten für den Rohbau und strukturelle Baumaßnahmen: Da keine spezifischen Angaben zur Baubeschreibung oder zum Zustand vorliegen (Baujahr ist mit 0 angegeben und es fehlen jegliche Hinweise auf Feuchtigkeit, Risse oder notwendige Grundrissänderungen), wird mangels konkreter Indikatoren für einen Sanierungsbedarf von einem Ausgangswert ohne akuten strukturellen Handlungsbedarf ausgegangen. Die finale Summe beträgt **0 €**.

Dach über dem Kopf

Basierend auf der Objektart “Wohnungen” und der übermittelten Wohnfläche von 56 qm wird für die Sanierungskosten der Dachkonstruktion, Eindeckung und Dämmung eine pauschale Summe von 5.000 € veranschlagt. Da es sich um eine Wohnung handelt, liegt die Entscheidung über eine Dachsanierung nicht beim Alleineigentümer, sondern bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Es wird daher dringend empfohlen zu prüfen, inwiefern ausreichende Instandhaltungsrücklagen für diese Maßnahme vorhanden sind.

Wasser Marsch!

Basierend auf den vorliegenden Daten handelt es sich um eine Wohnung (Eigentumswohnung / ETW) mit einer Wohnfläche von 56 m². Das Baujahr ist mit 0 angegeben, wodurch keine verlässlichen Informationen über das exakte Alter der Rohrleitungen vorliegen. Da keine spezifischen Hinweise auf den Zustand der Leitungen (wie “Leitungen neu”, “Originalzustand” oder “Bleileitungen”) oder Beschlüsse über eine anstehende Sanierung vorliegen, ist für die Erneuerung der Leitungen innerhalb des Sondereigentums (ab dem Abzweig in der Wohnung) der genannte Pauschalwert anzusetzen. Nach den Vorgaben für Eigentumswohnungen belaufen sich die Kosten für die Erneuerung im Sondereigentum auf 2.500 €. Finale Summe: 2.500 €

Angebotshistorie

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Preis
15.08.2026
BPD Immobilienentwicklung GmbH
385.000 €
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