Immobilie aus der Marktbeobachtung
Wohnung | 509 Köln
Infos zu dieser Angebotsbeobachtung
Hier sehen Sie ein von uns beobachtetes Immobilieninserat. Ob das Angebot von einem anderen Makler, einem privaten Verkäufer oder uns stammt, erfahren Sie, wenn Sie den Link zur Anzeige öffnen.
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Was ich über das Objekt weiß:
Kurzer Überblick
Ich habe schon einmal das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
Eigentumswohnung in Köln-Rodenkirchen
Mir liegen leider noch nicht genügend Informationen vor. Sobald diese da sind, gibt es hier meine Beschreibung zur Immobilie.
Diese Zusammenfassung beruht ausschließlich auf den Angaben der öffentlich zugänglichen Immobilienanzeige des Anbieters. Die Angaben wurden nicht eigenständig geprüft. Maßgeblich für Inhalt, Verfügbarkeit und Kontaktaufnahme ist das Originalangebot.
Woraus können sich Modernisierungskosten ergeben?
Achtung! Vielleicht wird’s am Ende teurer…
Ich habe schon einmal Informationen zum Zustand des Objektes recherchiert.
Hinweis für Eigentumswohnungen:
Die im KI-Investitionsplaner ausgewiesenen Modernisierungs- und Sanierungskosten dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und Transparenz. Bei Eigentumswohnungen können Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Dach, Fassade, Fenster, Heizung oder Aufzug) grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und entsprechender Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) umgesetzt werden. Ob und wann Investitionen tatsächlich erfolgen, welche Maßnahmen beschlossen werden und in welcher Höhe Kosten auf einzelne Eigentümer entfallen, hängt insbesondere von den Entscheidungen der WEG, dem Zustand der Instandhaltungsrücklage sowie möglichen Sonderumlagen ab. Die dargestellten Kosten stellen daher keine verbindliche Prognose oder Zusage dar und ersetzen keine Prüfung der Teilungserklärung, der Protokolle der Eigentümerversammlungen, des Wirtschaftsplans sowie der vorhandenen Rücklagen.
Sanierung der Heizung
Basierend auf der Analyse der übermittelten Immobiliendaten ergibt sich für den Bereich Heizung und Klimatechnik folgender Sanierungsbedarf: Das Baujahr der Immobilie liegt bei 1979 und die Energieeffizienzklasse ist mit E angegeben. Da das Baujahr somit vor 2005 liegt und die Effizienzklasse schlechter als A/A+ ist, besteht ein klarer Sanierungsbedarf für die veraltete Technik. Da im Text keine spezifischen Sanierungswünsche für die Heizung genannt werden, greift die kalkulatorische Logik für eine Vollsanierung im Altbaubereich. Bei einer Wohnfläche von 95 m² und dem festgelegten Pauschalsatz von 150 € pro m² für eine moderne Wärmepumpe inklusive Technik belaufen sich die kalkulierten Sanierungskosten für Heizung und Klimatechnik auf insgesamt 14.250 €.
Renovierung der Böden und Malerarbeiten
Basierend auf den übermittelten Daten handelt es sich um eine 3-Zimmer-Eigentumswohnung in Köln-Rodenkirchen mit einer Wohnfläche von 95 m² und dem Baujahr 1979. Aus dem Baujahr und der expliziten Beschreibung der Immobilie geht hervor, dass sich die Wohnung in einem renovierungsbedürftigen Zustand befindet und Modernisierungsbedarf besteht. Für die kalkulatorische Ermittlung der Kosten für anfallende Boden- und Malerarbeiten wird die Standardpauschale von 50 € pro Quadratmeter angewendet. Bei einer Wohnfläche von 95 m² ergeben sich somit kalkulatorische Renovierungskosten in Höhe von 4.750 €.
Was ist in der Küche los?
Basierend auf dem übermittelten Text sind keine Informationen darüber enthalten, ob eine Einbauküche in der Immobilie vorhanden ist. Da im Text auch keine konkrete Quadratmeterangabe für die Wohnfläche genannt wird (es wird lediglich erwähnt, dass es sich um eine 3-Zimmer-Wohnung handelt), kann keine genaue flächenbasierte Kalkulation der Investitionskosten für eine neue Einbauküche durchgeführt werden. Ich habe keine Informationen zum Zustand der Küche gefunden. Ich empfehle Ihnen, sich genau zu informieren, inwiefern eine Einbauküche bereits vorhanden ist, um möglicherweise anfallende Anschaffungskosten in die Budgetplanung einkalkulieren zu können.
Nasszelle oder Spa?
Basierend auf der Objektbeschreibung und den übermittelten Daten ergibt sich für die Immobilie folgende Analyse und Kalkulation der Renovierungskosten für Badezimmer und WCs: **Bestandsaufnahme:** Die Wohnung verfügt über insgesamt 2 Badezimmer (ein Tageslichtbad mit Badewanne sowie ein zusätzliches Duschbad). Da keine explizite Erwähnung eines separaten Gäste-WCs vorliegt, werden gemäß Standard 2 Vollbäder zugrunde gelegt. **Bedarfs-Check:** In der Beschreibung wird explizit erwähnt, dass sich die Wohnung in einem „renovierungsbedürftigen Zustand“ befindet. Dies erfüllt das Kriterium für eine Vollsanierung der Sanitärbereiche. **Kalkulations-Logik:** Für eine Vollsanierung wird ein Betrag von 15.000 € pro Vollbad veranschlagt. Bei 2 Vollbädern ergibt sich somit eine Gesamtsumme von 30.000 €. **Analyseergebnis:** 30.000 €
Fenster und Türen
Basierend auf den übergebenen Daten handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) mit einer Wohnfläche von 95 m² und dem Baujahr 1979. Gemäß der Bestandsaufnahme wird die Anzahl der Fenster anhand der Wohnfläche geschätzt (1 Fenster pro 10 m²), was bei 95 m² zu 9 Fenstern führt. Da das Baujahr 1979 vor dem Schwellenwert liegt und die Wohnung als renovierungsbedüftig beschrieben wird, ist ein Austausch der Fenster erforderlich. Für die Kalkulation ergeben sich bei 9 Fenstern à 1.200 € Kosten in Höhe von 10.800 €. Da es sich um eine Eigentumswohnung handelt, bleibt die Haustür (Wohnungseingangstür) unberücksichtigt, da diese oft zum Gemeinschaftseigentum gehört und hier nicht zwingend anzusetzen ist. Die finale Summe für den Austausch der Fenster beträgt somit 10.800 €.
Alles nur Fassade?
Basierend auf der Analyse der vorliegenden Objektdaten handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) in einer gepflegten Wohnanlage. Die Fassade ist rechtlich gesehen zwingend Gemeinschaftseigentum, und im Text finden sich weder Hinweise auf einen beschlossenen Sanierungsstau der Fassade noch auf eine anstehende Sonderumlage für die Gebäudehülle. Daher betragen die unmittelbaren Sanierungskosten für die Fassade aus Sicht des Erwerbers zum aktuellen Zeitpunkt 0 €.
Rohbau und Baumaßnahmen
Basierend auf der Analyse der übermittelten Daten handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) im 1. Obergeschoss mit einer Wohnfläche von 95 m² und dem Baujahr 1979. In der Objektbeschreibung wird explizit erwähnt, dass sich die Wohnung in einem „renovierungsbedürftigen Zustand“ befindet und „Entwicklungspotenzial“ bietet. Zudem liegt das Baujahr vor 1980, was gemäß den Kriterien einen Sanierungsbedarf begründet. Da es sich um eine Eigentumswohnung handelt, greift die Sonderlogik für ETW: Es wird ein pauschaler Eigenanteil für strukturelle und raumbezogene Anpassungen von 1.000 € pro m² Wohnfläche angesetzt (95 m² * 1.000 €). Hinweise auf einen feuchten Keller oder statische Sondereingriffe im Gemeinschaftseigentum, die separat zu berechnen wären, liegen aus dem Text nicht vor. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jegliche bauliche Maßnahmen, die das Gebäude oder das Gemeinschaftseigentum betreffen, der vorherigen Abstimmung und Beschlussfassung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) unterliegen. Die finale Summe für die kalkulierten Sanierungsmaßnahmen beläuft sich auf **95.000 €**.
Dach über dem Kopf
Basierend auf der Objektart als Wohnung und der Tatsache, dass das Gebäude aus dem Jahr 1979 stammt, wird für die anfallenden Kosten eine Sanierungspauschale von 5.000 € angesetzt. Da es sich um eine Eigentumswohnung handelt, liegt die Entscheidung über eine eventuelle Dachsanierung jedoch bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Es sollte daher vorab im Rahmen der WEG-Unterlagen geprüft werden, ob Sanierungsmaßnahmen am Dach anstehen und inwiefern hierfür ausreichend Instandhaltungsrücklagen gebildet wurden.
Wasser Marsch!
Basierend auf der Analyse der vorliegenden Objektdaten für die Eigentumswohnung im 1. Obergeschoss ergibt sich folgendes Bild hinsichtlich der Trinkwasser- und Abwasserleitungen: **1. Bestandsaufnahme:** Es handelt sich um eine Eigentumswohnung (ETW) in einer Wohnanlage mit insgesamt 15 Wohneinheiten und dem Baujahr 1979. Die Wohnung selbst befindet sich laut Beschreibung in einem renovierungsbedürftigen Zustand. **2. Bedarfs-Check:** Da das Baujahr vor 1985 liegt (1979) und die Wohnung renovierungsbedürftig ist, besteht grundsätzlich Sanierungsbedarf. **3. & 4. Sonderlogik ETW:** Die Steig- und Fallleitungen sowie die Grundleitungen sind Gemeinschaftseigentum. Die Kosten für die Erneuerung dieser Leitungen werden in der Regel von der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) aus der Instandhaltungsrücklage getragen, weshalb hierfür für den Käufer direkt keine gesonderten Extrakosten anfallen (Kosten = 0 €). Da im Text jedoch erwähnt wird, dass sich die Wohnung in einem renovierungsbedürftigen Zustand befindet und die Leitungen innerhalb der Wohnung (ab dem Abzweig des Steigstrangs) ebenfalls veraltet sein können, greift die Pauschale für das Sondereigentum. **5. Output-Format:** Für die Erneuerung der Sanitär- und Abwasserleitungen innerhalb der Wohnung (Sondereigentum) wird ein pauschaler Betrag von **2.500 €** veranschlagt.

