Immobilie aus der Marktbeobachtung
Wohnung | 50996 Köln
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Was ich über das Objekt denke!
Was für ein Objekt!
Ich habe schon einmal das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
Wohnen im Grünen: Helle 3-Zimmer-Eigentumswohnung direkt an den Rheinauen
Erleben Sie Wohnqualität in Bestlage: Diese gepflegte 3-Zimmer-Eigentumswohnung befindet sich im 3. Obergeschoss eines hervorragend instand gehaltenen Wohnhauses innerhalb des beliebten “Wohnparks Rodenkirchen”. Die Immobilie besticht durch ihre ruhige, grüne Umgebung direkt an den Rodenkirchener Rheinauen mit unverbaubarem Blick. Mit einer umfassenden Modernisierung im Jahr 2013 bietet die ca. 73,32 m² große Einheit ein zeitgemäßes Wohnambiente, das ab dem 01.09.2026 bezugsfrei wird.
Durchdachter Grundriss und moderne Ausstattung
Die Wohnung überzeugt durch eine hochwertige Ausstattung: Sämtliche Wohnräume sind mit edlem Eichen-Parkett ausgelegt. Das Raumkonzept umfasst ein großzügiges Wohn-/Esszimmer mit praktischer Durchreiche zur Küche, zwei Schlafzimmer – von denen eines direkten Zugang zum Balkon bietet – sowie ein modernisiertes Badezimmer mit Dusche. Zusätzlichen Komfort bieten der Abstellraum, weiße Innentüren und der hochwertig geflieste Balkon mit elektrischer Markise. Zu den Vorzügen des Hauses zählen die 2025 modernisierte Aufzugs- und Klingelanlage, ein zugehöriges Kellerabteil sowie ein Tiefgaragen-Stellplatz, der bequem mit dem Aufzug erreichbar ist. Ein besonderes Highlight für die Bewohner ist das hauseigene Hallenbad auf dem parkähnlichen Gemeinschaftsgelände.
Idyllische Lage mit bester Infrastruktur
Die Immobilie zeichnet sich durch ihre exklusive Lage aus: Sie wohnen direkt an den Rodenkirchener Rheinauen in einem ruhigen und grünen Umfeld, das durch seine Unverbaubarkeit besticht. Die Einbettung in den “Wohnpark Rodenkirchen” garantiert zudem ein gepflegtes, parkähnliches Wohnumfeld, das Erholung direkt vor der Haustür ermöglicht.
Woraus können sich Modernisierungskosten ergeben?
Achtung! Vielleicht wird’s am Ende teurer…
Ich habe schon einmal Informationen zum Zustand des Objektes recherchiert.
Hinweis für Eigentumswohnungen:
Die im KI-Investitionsplaner ausgewiesenen Modernisierungs- und Sanierungskosten dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und Transparenz. Bei Eigentumswohnungen können Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Dach, Fassade, Fenster, Heizung oder Aufzug) grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und entsprechender Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) umgesetzt werden. Ob und wann Investitionen tatsächlich erfolgen, welche Maßnahmen beschlossen werden und in welcher Höhe Kosten auf einzelne Eigentümer entfallen, hängt insbesondere von den Entscheidungen der WEG, dem Zustand der Instandhaltungsrücklage sowie möglichen Sonderumlagen ab. Die dargestellten Kosten stellen daher keine verbindliche Prognose oder Zusage dar und ersetzen keine Prüfung der Teilungserklärung, der Protokolle der Eigentümerversammlungen, des Wirtschaftsplans sowie der vorhandenen Rücklagen.
Sanierung der Heizung
Basierend auf der Analyse der übermittelten Objektdaten ergibt sich folgendes Ergebnis: Für die Eigentumswohnung mit einer Wohnfläche von 73 m² und der Energieeffizienzklasse F besteht ein klarer Sanierungsbedarf im Bereich der Heizungs- und Klimatechnik, da die Effizienzklasse unterhalb der A/A+-Kriterien liegt und keine Informationen auf einen modernen Standard (nach 2015) hindeuten. Da keine spezifischen Sanierungswünsche in der Beschreibung enthalten sind, greift die Kalkulations-Logik für eine Vollsanierung. Unter Zugrundelegung der Pauschale von 150 € pro m² für eine notwendige Erneuerung der Technik (z. B. Umstellung auf moderne, energieeffiziente Lösungen) ergeben sich geschätzte Sanierungskosten in Höhe von 10.950 €.
Renovierung der Böden und Malerarbeiten
Die Analyse der vorliegenden Objektdaten ergibt folgendes Bild: Die Eigentumswohnung verfügt über eine Wohnfläche von ca. 73,32 m². Obwohl das Baujahr des Gebäudes nicht explizit genannt wurde, ist durch die umfassende Modernisierung im Jahr 2013, bei der unter anderem Bodenbeläge, Innentüren und das Badezimmer erneuert wurden, von einem sehr guten und zeitgemäßen Zustand auszugehen. Ein unmittelbarer Renovierungsbedarf besteht aufgrund dieser Maßnahmen derzeit nicht. Basierend auf der Pauschale von 50 € pro m² für Boden- und Malerarbeiten würden sich bei einer eventuellen Auffrischung der Immobilie rechnerische Gesamtkosten in Höhe von 3.666 € ergeben. Da die Wohnung jedoch als modernisiert und gepflegt beschrieben wird, sind diese Kosten aktuell lediglich als vorsorgliche Kalkulationsbasis für eine spätere Instandhaltung zu betrachten.
Was ist in der Küche los?
In dem von dir übermittelten Text ist explizit aufgeführt, dass die Immobilie über eine **Einbauküche** verfügt. Somit sind für eine neue Einbauküche keine zusätzlichen Investitionskosten zu kalkulieren.
Nasszelle oder Spa?
Basierend auf der Analyse der Objektbeschreibung liegt der Renovierungsbedarf für die Sanitärbereiche bei 0 €. Da die Wohnung laut Beschreibung im Jahr 2013 umfassend modernisiert wurde – inklusive des Badezimmers – und der Zustand explizit als „modernisiert“ und „gepflegt“ ausgewiesen ist, fallen nach den definierten Regeln keine Kosten für eine Sanierung an. Die Anzahl der Bäder wird auf Basis des Standards (1 Vollbad) angenommen.
Fenster und Türen
Da die Eigentumswohnung im Jahr 2013 umfassend modernisiert wurde und das Objekt als gepflegt und in einem sehr guten Unterhaltungszustand beschrieben wird, fällt die Immobilie unter die Kategorie „energetisch saniert“ bzw. technisch aktueller Standard. Gemäß der Bedarfs-Check-Regelung (Modernisierung nach 2012) besteht für die Fenster und die Wohnungseingangstür kein Sanierungsbedarf. Die finale Summe beläuft sich somit auf 0.
Alles nur Fassade?
Bei dem vorliegenden Objekt handelt es sich um eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage. Da keine Informationen über eine anstehende Fassadensanierung oder eine beschlossene Sonderumlage vorliegen, ist für den Bereich der Fassade kein finanzieller Eigenbedarf zu veranschlagen. Die finale Summe beläuft sich somit auf 0.
Rohbau und Baumaßnahmen
Bei der Analyse des vorliegenden Objekts handelt es sich um eine Eigentumswohnung mit einer Wohnfläche von 73 m². Die Objektbeschreibung hebt hervor, dass die Wohnanlage insgesamt sehr gepflegt und gut unterhalten ist. Wesentliche Bestandteile der Wohnung, wie das Badezimmer, die Innentüren und die Bodenbeläge, wurden bereits im Jahr 2013 umfassend modernisiert. Zudem wurden in der Anlage erst im Jahr 2025 technische Modernisierungen (Klingel- und Aufzugsanlage) durchgeführt. Da der Gesamtzustand als gepflegt und modernisiert beschrieben wird und keine strukturellen Mängel wie Feuchtigkeit, statische Probleme oder ein Sanierungsstau im Rohbau-Bereich ersichtlich sind, ist kein aktueller Sanierungsbedarf für den Rohbau oder die Bausubstanz zu verzeichnen. Die finale Summe für den strukturellen Sanierungsbedarf beträgt somit: **0 €**. *Hinweis für Eigentumswohnungen (ETW): Bitte beachten Sie, dass bei dieser Immobilie als Eigentumswohnung jegliche weiterführende Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Fassade, Dach, Kellerabdichtung oder statische Eingriffe in das Gebäude) zwingend der Beschlussfassung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) unterliegen. Individuelle Sanierungspläne, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, können nicht eigenständig durch den Sondereigentümer umgesetzt werden.*
Dach über dem Kopf
Da es sich bei dem Objekt um eine Eigentumswohnung handelt, ist die Verantwortung für die Dachsanierung eine gemeinschaftliche Angelegenheit der Eigentümergemeinschaft (WEG). Die Sanierungskosten für das Dach sind daher nicht dem Sondereigentum der Wohnung direkt zuzuordnen, sondern werden aus der Instandhaltungsrücklage der WEG finanziert. Unter Berücksichtigung der Objektart „Wohnung“ und des vorliegenden Informationsstandes setze ich den Betrag auf pauschal 5.000 € fest. Es sollte im Rahmen der Due Diligence dringend geprüft werden, ob das Protokoll der letzten Eigentümerversammlung Informationen zu geplanten Dachsanierungen enthält und inwiefern ausreichend Instandhaltungsrücklagen für das Gebäude bestehen, um zukünftige Umlagen für das Gemeinschaftseigentum zu decken.
Wasser Marsch!
Da es sich bei dem Objekt um eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage handelt, unterliegen die Steige- und Fallleitungen (Gemeinschaftseigentum) der Zuständigkeit der WEG. Da in der Objektbeschreibung keine Hinweise auf anstehende Sanierungen, Mängel an den Leitungen oder eine beschlossene Sonderumlage enthalten sind und die Wohnung im Innenbereich bereits modernisiert wurde, besteht für den Käufer zum jetzigen Zeitpunkt kein unmittelbarer finanzieller Sanierungsbedarf für die Trinkwasser- und Abwasserleitungen. Die finale Summe für die Erneuerung der Leitungen beträgt somit 0.

