Immobilie aus der Marktbeobachtung
Wohnung | 50996 Köln
Infos zu dieser Angebotsbeobachtung
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Was ich über das Objekt denke!
Was für ein Objekt!
Ich habe schon einmal das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
Attraktive Kapitalanlage in begehrter Lage von Rodenkirchen
Sichern Sie sich diese solide Kapitalanlage in einem gepflegten Wohnhaus mit 38 Wohneinheiten. Die Immobilie befindet sich in einer zentralen und dennoch ruhigen Wohnlage von Rodenkirchen und überzeugt durch ihre Beständigkeit: Das bestehende Mietverhältnis besteht bereits seit September 2013, was für eine verlässliche Vermietungssituation spricht.
Durchdachter Grundriss und gepflegte Ausstattung
Die Wohnung im zweiten Obergeschoss präsentiert sich mit einem durchdachten Grundriss. Der Eingangsbereich ist mit einer einladenden Diele mit Holzboden gestaltet. Der Wohnbereich besticht durch hochwertiges Parkett in den Zimmern sowie einen direkten Zugang vom Wohn-/Esszimmer auf den Balkon. Die praktische Ausstattung umfasst zudem eine grau geflieste Küche sowie ein innenliegendes Wannenbad. Abgerundet wird das Angebot durch zugehörige Tiefgaragenstellplätze in der Wohnanlage.
Zentrale und ruhige Wohnlage
Die Immobilie zeichnet sich durch ihre vorteilhafte Lage in Rodenkirchen aus. Hier profitieren Sie von einer zentralen Anbindung, die gleichzeitig eine ruhige Wohnatmosphäre innerhalb der gepflegten Wohnanlage bietet – eine ideale Kombination für langfristige Stabilität und Wohnqualität.
Woraus können sich Modernisierungskosten ergeben?
Achtung! Vielleicht wird’s am Ende teurer…
Ich habe schon einmal Informationen zum Zustand des Objektes recherchiert.
Hinweis für Eigentumswohnungen:
Die im KI-Investitionsplaner ausgewiesenen Modernisierungs- und Sanierungskosten dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und Transparenz. Bei Eigentumswohnungen können Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Dach, Fassade, Fenster, Heizung oder Aufzug) grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und entsprechender Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) umgesetzt werden. Ob und wann Investitionen tatsächlich erfolgen, welche Maßnahmen beschlossen werden und in welcher Höhe Kosten auf einzelne Eigentümer entfallen, hängt insbesondere von den Entscheidungen der WEG, dem Zustand der Instandhaltungsrücklage sowie möglichen Sonderumlagen ab. Die dargestellten Kosten stellen daher keine verbindliche Prognose oder Zusage dar und ersetzen keine Prüfung der Teilungserklärung, der Protokolle der Eigentümerversammlungen, des Wirtschaftsplans sowie der vorhandenen Rücklagen.
Sanierung der Heizung
Die Analyse der vorliegenden Immobilienbeschreibung ergibt für den Bereich Heizungs- und Klimatechnik einen Sanierungsbedarf von 0 €. Da das Objekt mit der Energieeffizienzklasse A ausgezeichnet ist, fällt es gemäß Ihren Kriterien unter die Kategorie „modern genug“, unabhängig davon, dass das Baujahr 2001 vor dem Grenzwert von 2015 liegt. Aufgrund der Einstufung in die höchste Energieeffizienzklasse ist von einer zeitgemäßen und effizienten Anlagentechnik auszugehen, weshalb keine kalkulatorischen Sanierungskosten anfallen.
Renovierung der Böden und Malerarbeiten
Basierend auf der Immobilienbeschreibung und den übermittelten Daten ergibt sich folgendes Analyseergebnis: Das Objekt wurde im Jahr 2001 erbaut und verfügt über eine Wohnfläche von 80 m². Da das Gebäude nach 1990 errichtet wurde und die Ausstattung mit Parkett und Fliesen als gepflegt beschrieben wird, ist kein akuter Sanierungsstau zu erwarten. Dennoch ist bei einem Objekt diesen Alters nach einem langjährigen Mietverhältnis (bestehend seit 2013) üblicherweise ein gewisser Renovierungsbedarf für Malerarbeiten und gegebenenfalls die Aufarbeitung der Bodenbeläge einzuplanen, um den Wert der Kapitalanlage langfristig zu sichern. Unter Anwendung der Kalkulationspauschale von 50 € pro Quadratmeter für Boden- und Malerarbeiten ergeben sich für die 80 m² Wohnfläche geschätzte Renovierungskosten in Höhe von insgesamt 4.000 €.
Was ist in der Küche los?
Ich habe keine Informationen zum Zustand der Küche gefunden. Ich empfehle Ihnen, sich genau zu informieren, inwiefern eine Einbauküche bereits vorhanden ist, um möglicherweise anfallende Anschaffungskosten in die Budgetplanung einkalkulieren zu können.
Nasszelle oder Spa?
Basierend auf den übermittelten Daten wurde die Immobilie wie folgt analysiert: Da in der Objektbeschreibung keine spezifischen Angaben zum Baujahr oder zum Sanierungszustand des Badezimmers gemacht werden, wird gemäß der Standardannahme von einem Bad ausgegangen. Da die Wohnung als „gepflegt“ beschrieben wird, aber keine Hinweise auf einen Neubau oder eine kürzlich erfolgte Modernisierung vorliegen, ist von einem optisch veralteten Zustand auszugehen, der eine Teilsanierung erfordert. Die kalkulierten Renovierungskosten belaufen sich somit auf 7.500 €.
Fenster und Türen
Basierend auf der Analyse des Objekts ergibt sich folgender Sanierungsbedarf: Da das Gebäude aus dem Jahr 2001 stammt und keine Hinweise auf eine energetische Sanierung der Fenster vorliegen, besteht für die Fenster ein Austauschbedarf. Bei einer Wohnfläche von 80 m² sind gemäß der Schätzung 8 Fenster anzusetzen. Da es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) handelt, werden die 8 Fenster mit jeweils 1.200 € kalkuliert, was zu einer Gesamtsumme von 9.600 € führt. Die Wohnungseingangstür wird gemäß der Sonderlogik für ETW mit 1.500 € in die Kalkulation einbezogen, sodass die finale Summe für den Austausch der Fenster und der Haustür 11.100 € beträgt.
Alles nur Fassade?
Da es sich bei dem Objekt um eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage handelt, ist die Fassade zwingend Gemeinschaftseigentum und wird über die Instandhaltungsrücklagen der Eigentümergemeinschaft finanziert. Da im Text keine Hinweise auf eine beschlossene Fassadensanierung oder eine anstehende Sonderumlage enthalten sind, belaufen sich die individuellen Sanierungskosten für die Fassade auf 0 €.
Rohbau und Baumaßnahmen
Basierend auf der Analyse der übermittelten Objektdaten ergibt sich folgendes Ergebnis für die Kalkulation der Sanierungskosten im Bereich Rohbau und strukturelle Maßnahmen: Bei dem Objekt handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) mit einer Wohnfläche von 80 m². Da das Baujahr 2001 ist und die Beschreibung keine Anzeichen für strukturelle Mängel, Feuchtigkeitsschäden oder einen Sanierungsstau aufweist – das Wohnhaus wird zudem als “gepflegt” bezeichnet –, liegt kein unmittelbarer Bedarf für eine Rohbausanierung vor. Gemäß der definierten Kalkulations-Logik sind daher für den Bereich Rohbau und strukturelle Maßnahmen keine Kosten anzusetzen. Die finale Summe für die strukturellen Sanierungskosten beträgt somit: **0 €**. Ergänzender Hinweis: Da es sich um eine Eigentumswohnung in einer größeren Wohnanlage (38 Einheiten) handelt, weise ich vorsorglich darauf hin, dass die Entscheidungshoheit über etwaige zukünftige Sanierungen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Fassade, Dach, Kellerabdichtung oder statische Eingriffe am Gebäude) allein bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) liegt. Im Falle eines notwendigen Beschlusses für strukturelle Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum wäre mit einem entsprechenden Anteil am Kostenaufwand zu rechnen.
Dach über dem Kopf
Da es sich bei dem Objekt um eine Wohnung handelt, die 2001 erbaut wurde und in einer Wohnanlage mit 38 Einheiten liegt, sind keine direkten Sanierungskosten für die Dachkonstruktion individuell für die Einheit zu kalkulieren. Der Wert für den individuellen Sanierungsbedarf beläuft sich somit auf 0 €. Hinweis: Da es sich um eine Wohnung handelt, liegt die Entscheidung über eine etwaige Dachsanierung bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Es sollte in diesem Zusammenhang vor einem Erwerb geprüft werden, ob das Dach energetisch auf dem aktuellen Stand ist und inwiefern ausreichend Instandhaltungsrücklagen innerhalb der WEG für zukünftige Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum bestehen.
Wasser Marsch!
Da es sich bei der Immobilie um eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage aus dem Jahr 2001 handelt, ist das Baujahr der entscheidende Faktor für die Bewertung der Leitungen. Gemäß den Kriterien für Gebäude, die nach 1998 errichtet wurden, besteht kein aktueller Handlungsbedarf für die Erneuerung von Trinkwasser- und Abwasserleitungen. Die Kosten für eine Sanierung belaufen sich somit auf 0.

