Immobilie aus der Marktbeobachtung

Wohnung | 50996 Köln

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Etagenwohnung
Objekttyp
194,00 m²
Wohnfläche
2014
Baujahr
4
Zimmer
83,00
Im Angebot seit (in Tagen):
1.580.000 €
Aktueller Angebotspreis

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Was ich über das Objekt denke!

Willi Werft KI-Hinweis

Was für ein Objekt!
Ich habe schon einmal das Wichtigste für Sie zusammengefasst.

Luxuriöses Wohnen im Lindenpalais: Neuwertige Eigentumswohnung der Extraklasse

Entdecken Sie diese zum Kauf angebotene, neuwertige und luxuriöse Eigentumswohnung im ersten Obergeschoss der “Gartenvilla 2”. Eingebettet in das repräsentative Lindenpalais, ein Ensemble mehrerer im klassisch-hochwertigen Stil errichteter Mehrfamilienvillen, bietet Ihnen diese Immobilie eine großzügige Wohnfläche von ca. 200 Quadratmetern. Erleben Sie ein zeitloses und repräsentatives Wohngefühl mit ansprechenden Ausblicken in einer hellen, freundlichen Atmosphäre, die durch bodentiefe Fenster selbst an bewölkten Tagen garantiert wird.

Durchdachte Raumgestaltung und exklusive Ausstattungsdetails

Die Wohnung vereint eine hochwertige Ausstattung mit einem klar strukturierten Grundriss und einer beeindruckenden Deckenhöhe von rund drei Metern. Im Empfangsbereich sorgen eine dekorative Lichtvoute, überhohe Türen und edles Eichenholzparkett für einen eleganten ersten Eindruck. Der großzügige, L-förmig gestaltete Wohn- und Essbereich mit halb offener Küche öffnet sich zu einer ca. 22 Quadratmeter großen Terrasse, die den Wohnraum harmonisch ins Freie erweitert. Über einen separaten Flur ist der private Schlafbereich abgetrennt, was ein hohes Maß an Privatsphäre bietet. Dieser umfasst drei Zimmer, ein Duschbad sowie ein tagesbelichtetes Dusch- und Wannenbad en suite. Ein Hauswirtschaftsraum mit Waschmaschinenanschluss direkt neben dem Gäste-WC im Eingangsbereich erhöht den Alltagskomfort. Abgerundet wird dieses Angebot durch einen eigenen Kellerraum sowie zwei Stellplätze in der hauseigenen Tiefgarage.

Eingebettet in das stilvolle Ensemble des Lindenpalais

Die Immobilie befindet sich in der “Gartenvilla 2”, die Teil des exklusiven Lindenpalais ist. Dieses architektonische Ensemble zeichnet sich durch seine klassisch-hochwertig errichteten Mehrfamilienvillen aus. Die durchdachte Ausrichtung der Wohnung nutzt die Gegebenheiten der Umgebung optimal aus: Der Wohn- und Essbereich sowie die Terrasse sind nach Südwesten ausgerichtet, um entspannte Stunden im Freien zu genießen, während sich der separate Schlafbereich angenehm nach Osten orientiert. Die großen, bodentiefen Fenster gewähren dabei stets ansprechende Ausblicke und fangen das Tageslicht perfekt ein.

Mein Investitionsplaner

Woraus können sich Modernisierungskosten ergeben?

Willi Werft KI-Hinweis

Achtung! Vielleicht wird’s am Ende teurer…
Ich habe schon einmal Informationen zum Zustand des Objektes recherchiert.

Hinweis für Eigentumswohnungen:

Die im KI-Investitionsplaner ausgewiesenen Modernisierungs- und Sanierungskosten dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und Transparenz. Bei Eigentumswohnungen können Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Dach, Fassade, Fenster, Heizung oder Aufzug) grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und entsprechender Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) umgesetzt werden. Ob und wann Investitionen tatsächlich erfolgen, welche Maßnahmen beschlossen werden und in welcher Höhe Kosten auf einzelne Eigentümer entfallen, hängt insbesondere von den Entscheidungen der WEG, dem Zustand der Instandhaltungsrücklage sowie möglichen Sonderumlagen ab. Die dargestellten Kosten stellen daher keine verbindliche Prognose oder Zusage dar und ersetzen keine Prüfung der Teilungserklärung, der Protokolle der Eigentümerversammlungen, des Wirtschaftsplans sowie der vorhandenen Rücklagen.

Sanierung der Heizung

Basierend auf der vorliegenden Immobilienbeschreibung und den übermittelten Daten habe ich die relevanten Faktoren für eine mögliche Sanierung der Heizungs- und Klimatechnik analysiert. Aus den Daten geht hervor, dass das Objekt im Jahr 2014 erbaut wurde, eine exakte Wohnfläche von 194 Quadratmetern aufweist (im Text auf ca. 200 m² gerundet) und in die sehr gute Energieeffizienzklasse A eingestuft ist; ein konkreter Energieträger wird nicht explizit genannt. Gemäß dem definierten Bedarfs-Check greift hier die Regel für hochgradig energieeffiziente Gebäude: Da die Immobilie die Effizienzklasse A besitzt, wird die vorhandene Haustechnik als modern und zeitgemäß bewertet. Infolgedessen werden die Sanierungskosten für die Heizung und Klimatechnik auf 0 Euro festgesetzt, weshalb keine pauschale Berechnung auf Basis der Quadratmeterzahl angewendet werden muss. Da es sich bei der angebotenen Immobilie um eine Eigentumswohnung handelt, ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung bezüglich künftiger Investitionen in die zentrale Heizungs- und Gebäudetechnik bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) liegt.

Renovierung der Böden und Malerarbeiten

Bei der Analyse der vorliegenden Immobilienbeschreibung habe ich festgestellt, dass das Objekt im Jahr 2014 erbaut wurde und über eine exakte Wohnfläche von 194 Quadratmetern verfügt, wenngleich im Fließtext von rund 200 Quadratmetern gesprochen wird. Den Zustand der Eigentumswohnung beschreibt das Exposé als absolut neuwertig und luxuriös, was durch die Erwähnung einer hochwertigen Ausstattung mit Eichenholzparkett und überhohen Türen unterstrichen wird. Da im Text keine konkreten Angaben zu einem etwaigen Renovierungsbedarf stehen, leite ich aus dem jungen Baujahr 2014 sowie der Beschreibung als neuwertig ab, dass derzeit kein grundlegender Instandsetzungs- oder Sanierungsbedarf besteht. Dennoch ist bei einem Einzug in der Regel zumindest eine optische Auffrischung üblich. Für diese Boden- und Malerarbeiten habe ich auf Basis der vorgegebenen Pauschale von 50 Euro pro Quadratmeter eine Kalkulation durchgeführt. Bezogen auf die angegebene Wohnfläche von 194 Quadratmetern ergeben sich somit voraussichtliche Kosten für eine solche optische Renovierung in Höhe von 9.700 Euro.

Was ist in der Küche los?

Ich habe keine Informationen zum Zustand der Küche gefunden. Ich empfehle Ihnen, sich genau zu informieren, inwiefern eine Einbauküche bereits vorhanden ist, um möglicherweise anfallende Anschaffungskosten in die Budgetplanung einkalkulieren zu können.

Nasszelle oder Spa?

Basierend auf der vorliegenden Immobilienbeschreibung ergibt die Bestandsaufnahme insgesamt zwei Vollbäder (ein separates Duschbad sowie ein Dusch- und Wannenbad en suite) sowie ein separates Gäste-WC. Bei der Analyse im Rahmen des Bedarfs-Checks zeigt sich, dass die Wohnung als “neuwertig” und “luxuriös” beschrieben wird und zudem über eine “hochwertige Ausstattung” verfügt. Diese Merkmale entsprechen eindeutig dem Kriterium “gehoben”. Gemäß den vorgegebenen Kalkulationsregeln besteht bei einem solchen exzellenten und neuwertigen Objektzustand kein Sanierungsbedarf. Die veranschlagten Renovierungskosten für die Badezimmer und WCs belaufen sich daher auf 0 €.

Fenster und Türen

Bei dem vorliegenden Objekt handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) mit einer Wohnfläche von 194 m². Da das Baujahr der Immobilie 2014 ist und somit nach dem Stichtag von 2012 liegt, fallen die Bauelemente unter die Kategorie für neuwertige und energetisch aktuelle Ausstattungen. Obwohl im Exposé bodentiefe Fenster sowie der Zugang zu einer Terrasse explizit erwähnt werden, besteht laut Bedarfs-Check keinerlei Handlungsbedarf für einen Austausch oder eine Sanierung der Fenster und der Wohnungseingangstür. Die Gesamtkosten für diese Maßnahmen belaufen sich somit auf 0 €.

Alles nur Fassade?

Bei dem vorliegenden Objekt handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) innerhalb eines Mehrfamilienhaus-Ensembles. Gemäß der Sonderlogik für Eigentumswohnungen gehört die Fassade zwingend zum Gemeinschaftseigentum, weshalb eventuelle Instandhaltungen grundsätzlich aus der WEG-Rücklage finanziert werden. Da im Exposé keine beschlossene Fassadensanierung oder eine anstehende Sonderumlage erwähnt wird, fallen hier keine direkten Kosten an. Zudem greift bei diesem Objekt ohnehin der Bedarfs-Check: Mit einem Baujahr von 2014 (jünger als 2010) und dem beschriebenen neuwertigen Zustand ist die Gebäudehülle energetisch und optisch auf einem aktuellen Stand, sodass keinerlei Handlungsbedarf besteht. Die ermittelten Sanierungskosten für die Fassade belaufen sich daher auf 0 €.

Rohbau und Baumaßnahmen

Bei dem vorliegenden Objekt handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) mit einer Wohnfläche von 194 m². Die Bestandsaufnahme der übermittelten Daten und der Immobilienbeschreibung ergibt, dass die Wohnung im Jahr 2014 erbaut wurde und explizit als “neuwertig”, “luxuriös” und mit einer “klar strukturierten und durchdachten Grundrissgestaltung” beschrieben wird. Es finden sich im Text keinerlei Hinweise auf Mängel wie einen feuchten Keller, Risse im Mauerwerk oder die Notwendigkeit von strukturellen Eingriffen und Grundrissänderungen. Gemäß dem Bedarfs-Check liegt zwar das Baujahr (2014) denkbar knapp unter der Grenze von 2015, jedoch schließt der absolut neuwertige und luxuriöse Zustand des Objekts jeglichen Bedarf an Rohbausanierungen, Trockenlegungen oder statischen Eingriffen aus. Da in diesem Fall keinerlei Sanierungsbedarf vorhanden ist, entfällt auch die Sonderkalkulation des voraussichtlichen Eigenanteils für Eigentumswohnungen, bei der andernfalls die Entscheidungshoheit der WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) zu betonen wäre. Die zu erwartenden Sanierungskosten für den Rohbau und strukturelle Baumaßnahmen belaufen sich somit auf eine finale Summe von 0 €.

Dach über dem Kopf

Basierend auf den übermittelten Daten betragen die Sanierungskosten für das Dach 0. Da das Baujahr der Immobilie 2014 ist und somit deutlich nach dem Stichtag 2010 liegt, sowie die Eigentumswohnung im Text ausdrücklich als neuwertig beschrieben wird, ist gemäß der Bedarfsprüfung kein Sanierungsaufwand für die Dachkonstruktion, Eindeckung oder Dämmung erforderlich. Die Sonderkalkulation für Eigentumswohnungen (WEG) kommt hier nicht zum Tragen, da prinzipiell gar kein Sanierungsbedarf am Dach besteht.

Wasser Marsch!

Bei der vorliegenden Immobilie handelt es sich um eine Eigentumswohnung mit einer Wohneinheit. Aus der Bestandsaufnahme geht hervor, dass das Gebäude im Jahr 2014 errichtet wurde und sich in einem neuwertigen Zustand befindet. Da das Baujahr deutlich nach 1998 liegt, greift hier die Regel für den Bedarfs-Check, wonach moderne und intakte Leitungssysteme vorausgesetzt werden können. Hinweise auf veraltete Materialien, sanierungsbedürftige Leitungen im Sondereigentum oder eine beschlossene Sonderumlage der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) liegen nicht vor. Aus diesen Gründen ist kein Austausch der Steige-, Fall- oder Wohnungsleitungen erforderlich. Die ermittelten Kosten für die Erneuerung der Trinkwasser- und Abwasserrohre belaufen sich somit auf 0 €.

Angebotshistorie

Wann
Wo
Wer
Preis
05.06.2026
Greif & Contzen Immobilienmakler GmbH
1.580.000 €
17.03.2026
Greif & Contzen Immobilienmakler GmbH
1.580.000 €
17.03.2026
Greif & Contzen
1.580.000 €
16.03.2026
Greif & Contzen Immobilienmakler GmbH
1.580.000 €
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