Immobilie aus der Marktbeobachtung

Wohnung | 50999 Köln

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Erdgeschoss
Objekttyp
108,00 m²
Wohnfläche
1972
Baujahr
3
Zimmer
2,00
Im Angebot seit (in Tagen):
435.000 €
Aktueller Angebotspreis

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Was ich über das Objekt denke!

Willi Werft KI-Hinweis

Was für ein Objekt!
Ich habe schon einmal das Wichtigste für Sie zusammengefasst.

Großzügiges Wohnglück auf 108 m² – Ihr neues Zuhause mit Weitblick

Willkommen in dieser charmant geschnittenen 3-Zimmer-Wohnung, die im Hochparterre eines der gepflegten „Europahäuser“ aus dem Jahr 1972 liegt. Mit einer Wohnfläche von 108 m² bietet diese Immobilie viel Raum für Ihre persönlichen Wohnwünsche. Genießen Sie den Komfort eines hellen Zuhauses mit einem besonderen Highlight: dem großen Balkon, der mit Strom- und Wasseranschluss ausgestattet ist und einen herrlichen Blick in die gepflegte Grünanlage bietet.

Grundriss, Ausstattung und Flexibilität

Die Wohnung überzeugt durch einen durchdachten Grundriss, der vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet: So ist sowohl ein Rückbau zur ursprünglichen 4-Zimmer-Aufteilung als auch eine Vergrößerung des Wohnzimmers realisierbar. Die Ausstattung umfasst ein großzügiges Badezimmer mit Fenster, Badewanne und Dusche sowie ein separates Gäste-WC mit Fenster. Die vorhandene Einbauküche kann auf Wunsch optional übernommen werden. Abgerundet wird das Angebot durch einen geräumigen Kellerraum, der ebenfalls über ein Fenster verfügt.

Lage und Objektumfeld

Das Objekt „Haus Bremen“ ist Teil einer Wohnanlage, die aus insgesamt sechs sogenannten Europahäusern besteht. Die Immobilie zeichnet sich durch eine solide Bausubstanz aus dem Jahr 1972 aus. Das Haus Bremen selbst unterteilt sich in zwei Hauseingänge mit insgesamt 14 Wohneinheiten und bietet eine ruhige, grüne Umgebung für ein angenehmes Wohnklima.

Mein Investitionsplaner

Woraus können sich Modernisierungskosten ergeben?

Willi Werft KI-Hinweis

Achtung! Vielleicht wird’s am Ende teurer…
Ich habe schon einmal Informationen zum Zustand des Objektes recherchiert.

Hinweis für Eigentumswohnungen:

Die im KI-Investitionsplaner ausgewiesenen Modernisierungs- und Sanierungskosten dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und Transparenz. Bei Eigentumswohnungen können Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Dach, Fassade, Fenster, Heizung oder Aufzug) grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und entsprechender Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) umgesetzt werden. Ob und wann Investitionen tatsächlich erfolgen, welche Maßnahmen beschlossen werden und in welcher Höhe Kosten auf einzelne Eigentümer entfallen, hängt insbesondere von den Entscheidungen der WEG, dem Zustand der Instandhaltungsrücklage sowie möglichen Sonderumlagen ab. Die dargestellten Kosten stellen daher keine verbindliche Prognose oder Zusage dar und ersetzen keine Prüfung der Teilungserklärung, der Protokolle der Eigentümerversammlungen, des Wirtschaftsplans sowie der vorhandenen Rücklagen.

Sanierung der Heizung

Basierend auf der vorliegenden Immobilienbeschreibung ergibt sich für die Sanierung der Heizungs- und Klimatechnik folgende Analyse: Das Objekt wurde im Jahr 1972 erbaut und weist die Energieeffizienzklasse D auf. Da das Baujahr vor 2005 liegt und keine Einstufung als moderner Neubau (vor 2015 oder Effizienzklasse A/A+) vorliegt, ist von einem Sanierungsbedarf auszugehen. Da keine spezifischen Sanierungswünsche im Text aufgeführt sind, wird gemäß der Kalkulationslogik für eine Vollsanierung der Heizungstechnik ein Wert von 150 € pro Quadratmeter angesetzt. Bei einer Wohnfläche von 108 m² belaufen sich die kalkulierten Sanierungskosten somit auf 16.200 €.

Renovierung der Böden und Malerarbeiten

Die Analyse der vorliegenden Immobilienbeschreibung ergibt folgendes Bild: Die Wohnung wurde im Jahr 1972 erbaut und verfügt über eine großzügige Wohnfläche von 108 m². Da in der Beschreibung keine Informationen zu stattgefundenen Sanierungen enthalten sind und das Gebäude aus den frühen 1970er Jahren stammt, ist ein hoher Renovierungsbedarf für Bodenbeläge und Wandgestaltungen zu unterstellen, um den heutigen Wohnstandards zu entsprechen. Basierend auf der angegebenen Wohnfläche von 108 m² und der kalkulierten Pauschale von 50 € pro m² für Boden- und Malerarbeiten ergeben sich für die notwendigen Renovierungsmaßnahmen voraussichtliche Gesamtkosten in Höhe von 5.400 €.

Was ist in der Küche los?

Der Text enthält die Information, dass eine Einbauküche vorhanden ist („Die vorhandene Einbauküche kann optional übernommen werden“). Da somit bereits eine Küche existiert, ist keine Kalkulation von Investitionskosten für eine Neuanschaffung durchzuführen.

Nasszelle oder Spa?

Auf Basis der vorliegenden Informationen und der von Ihnen definierten Kalkulations-Logik ergibt sich für die Wohnung aus dem Baujahr 1972 folgende Analyse: Da das Baujahr vor 2005 liegt und keine Hinweise auf eine Modernisierung vorliegen, wird für das Objekt von einer Vollsanierung ausgegangen. Basierend auf der Bestandsaufnahme eines Vollbades und eines separaten Gäste-WCs ergeben sich somit Kosten in Höhe von 15.000 € für das Vollbad sowie 4.000 € für das Gäste-WC. Die gesamten kalkulierten Renovierungskosten für die Sanitärbereiche belaufen sich damit auf 19.000 €.

Fenster und Türen

Basierend auf den vorliegenden Daten handelt es sich um eine Eigentumswohnung mit einer Wohnfläche von 108 m². Gemäß der Schätzung von 1 Fenster pro 10 m² Wohnfläche ergibt sich ein Bestand von 11 Fenstern. Da das Baujahr 1972 ist und keine Angaben zu einer energetischen Sanierung oder moderner Verglasung vorliegen, wird der Austausch der Fenster als erforderlich eingestuft. Für die Berechnung der Gesamtkosten ergibt sich bei 11 Fenstern zu je 1.200 € ein Betrag von 13.200 €. Da bei einer Eigentumswohnung die Wohnungseingangstür in der Regel zum Gemeinschaftseigentum gehört, aber gemäß Ihrer Vorgabe vorsorglich mit 1.500 € angesetzt wird, ergibt sich eine finale Summe von 14.700 €.

Alles nur Fassade?

Da es sich bei dem Objekt um eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus handelt, ist die Fassade rechtlich als Gemeinschaftseigentum zu betrachten. Da in der Beschreibung keine Hinweise auf eine bereits beschlossene Fassadensanierung oder eine anstehende Sonderumlage enthalten sind, belaufen sich die individuellen Sanierungskosten für die Gebäudehülle auf 0.

Rohbau und Baumaßnahmen

Bei der Analyse der vorliegenden Immobilienbeschreibung für die 3-Zimmerwohnung mit 108 m² Wohnfläche ergibt sich folgendes Bild: Das Gebäude stammt aus dem Jahr 1972, was aufgrund des Alters die Kriterien für eine notwendige strukturelle Modernisierung erfüllt. Die Beschreibung weist explizit auf die Möglichkeit von Grundrissänderungen hin (Rückbau zur 4-Zimmerwohnung oder Vergrößerung des Wohnzimmers), was entsprechende bauliche Eingriffe im Bereich Trockenbau und Wandgestaltung erfordert. Da es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) handelt, greift die Sonderlogik: Hier ist ein kalkulatorischer Eigenanteil von 1.000 € pro m² für notwendige Sanierungsmaßnahmen anzusetzen. Für die 108 m² große Wohnung ergibt sich somit eine kalkulierte Summe von 108.000 €. Es ist jedoch ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass bei dieser Eigentumswohnung sämtliche baulichen Maßnahmen, die über das reine Sondereigentum hinausgehen oder das Gemeinschaftseigentum (statische Eingriffe, Fassade, Kellerabdichtung etc.) betreffen, zwingend der Zustimmung und Beschlussfassung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) unterliegen. Die genannten Kosten verstehen sich als Schätzung für den individuellen Sanierungsaufwand inklusive der strukturellen Optimierungsmöglichkeiten. Finale Summe: 108.000 €

Dach über dem Kopf

Da es sich bei dem Objekt um eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1972 handelt und ein allgemeiner Modernisierungsbedarf für Immobilien dieses Baujahres besteht, kalkuliere ich für die anteiligen Kosten an einer etwaigen Dachsanierung pauschal 5.000 €. Bitte beachten Sie dabei, dass die Entscheidung über eine Dachsanierung bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) liegt. Im Rahmen der Kaufprüfung sollte daher unbedingt Einsicht in die Protokolle der Eigentümerversammlungen genommen und geprüft werden, ob ausreichend Instandhaltungsrücklagen für eine solche Maßnahme gebildet wurden.

Wasser Marsch!

Bei der vorliegenden Immobilie handelt es sich um eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus mit 14 Wohneinheiten aus dem Jahr 1972. Da die Steig- und Fallleitungen sowie die Grundleitungen in einem Mehrfamilienhaus zum Gemeinschaftseigentum gehören, werden diese Maßnahmen in der Regel durch die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) über die Instandhaltungsrücklage finanziert. Da in der Objektbeschreibung keine Hinweise auf einen bereits beschlossenen Sanierungsbedarf oder explizite Mängel am Sondereigentum (Leitungen innerhalb der Wohnung) vorliegen, ist für Sie als Käufer aktuell kein unmittelbarer Investitionsbedarf für diese Position zu kalkulieren. Die finale Summe beträgt somit 0.

Angebotshistorie

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Preis
23.06.2026
Weitz Immobilien
435.000 €
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