Immobilie aus der Marktbeobachtung
Wohnung | 50996 Köln
Infos zu dieser Angebotsbeobachtung
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Was ich über das Objekt weiß:
Kurzer Überblick
Ich habe schon einmal das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
Wohnung im Wohn- und Geschäftshaus ‚Sommershof’
Attraktive 2- bis 3-Zimmer-Wohnung mit Weitblick und Tiefgaragen-Stellplatz im ‚Sommershof’
Es handelt sich um eine Wohnung im Wohn- und Geschäftshaus ‚Sommershof‘ mit einer Wohnfläche von ca. 68 m², die ab sofort frei ist. Das Gebäude wurde im Jahr 1979 erbaut und laufend in Stand gehalten.
Angaben zum Grundriss und Ausstattung
Die Immobilie befindet sich im 8. Obergeschoss und ist über einen im Jahr 2022 erneuerten Aufzug erreichbar. Der Grundriss umfasst 2 bis 3 Zimmer sowie eine separate Küche, welche leicht zum Essbereich geöffnet werden kann. Zudem verfügt die Wohnung über ein Wannen-Bad mit Retro-Charme und eine große Doppel-Loggia als Sonnenbalkon zur Abendsonne. Zu den Ausstattungsmerkmalen gehören Aluminium-Isolierverglasung sowie eine Gas-Zentralheizung inklusive Warmwasseraufbereitung, die in den Jahren 2019 beziehungsweise 2024 erneuert wurde. Im Haus stehen den Bewohnern ein Keller, ein Waschkeller, ein Fahrradraum sowie ein gemeinschaftlich nutzbarer Dachgarten zur Verfügung. Ein Tiefgaragen-Stellplatz im Haus kann für 15.000 € zusätzlich erworben werden.
Lage und Infrastruktur
Die Wohnung liegt im Wohn- und Geschäftshaus ‚Sommershof’ im 8. Obergeschoss.
Diese Zusammenfassung beruht ausschließlich auf den Angaben der öffentlich zugänglichen Immobilienanzeige des Anbieters. Die Angaben wurden nicht eigenständig geprüft. Maßgeblich für Inhalt, Verfügbarkeit und Kontaktaufnahme ist das Originalangebot.
Woraus können sich Modernisierungskosten ergeben?
Achtung! Vielleicht wird’s am Ende teurer…
Ich habe schon einmal Informationen zum Zustand des Objektes recherchiert.
Hinweis für Eigentumswohnungen:
Die im KI-Investitionsplaner ausgewiesenen Modernisierungs- und Sanierungskosten dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und Transparenz. Bei Eigentumswohnungen können Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Dach, Fassade, Fenster, Heizung oder Aufzug) grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und entsprechender Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) umgesetzt werden. Ob und wann Investitionen tatsächlich erfolgen, welche Maßnahmen beschlossen werden und in welcher Höhe Kosten auf einzelne Eigentümer entfallen, hängt insbesondere von den Entscheidungen der WEG, dem Zustand der Instandhaltungsrücklage sowie möglichen Sonderumlagen ab. Die dargestellten Kosten stellen daher keine verbindliche Prognose oder Zusage dar und ersetzen keine Prüfung der Teilungserklärung, der Protokolle der Eigentümerversammlungen, des Wirtschaftsplans sowie der vorhandenen Rücklagen.
Sanierung der Heizung
Basierend auf der Analyse der übermittelten Immobiliendaten ergeben sich für den Bereich Heizung und Klimatechnik folgende Ergebnisse: Das Baujahr der Wohnung ist 1979 und die Energieeffizienzklasse liegt bei C. Da das Baujahr vor 2005 liegt und als Energieträger eine Gas-Zentralheizung genutzt wird, besteht prinzipiell ein Sanierungsbedarf. Allerdings ist der Beschreibung zu entnehmen, dass die Heizungsart inklusive der Warmwasseraufbereitung erst kürzlich in den Jahren 2019/2024 erneuert wurde (“NEU 2019/2024”). Da es sich somit um eine moderne, erst kürzlich ausgetauschte Heiztechnik handelt, sind zum aktuellen Zeitpunkt keine Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Die geschätzten Sanierungskosten für Heizung und Klimatechnik belaufen sich daher auf 0 €.
Renovierung der Böden und Malerarbeiten
Basierend auf den übermittelten Daten handelt es sich um eine Wohnung im 8. Obergeschoss eines Wohn- und Geschäftshauses mit einer Wohnfläche von ca. 68 m² und dem Baujahr 1979. Laut Beschreibung wurde das Objekt jedoch laufend in Stand gehalten (neue Heizungsanlage 2019/2024, neuer Aufzug 2022), und das Bad verfügt über einen “Retro-Charme”. Aufgrund dieser positiven Instandhaltungshistorie ist nicht von einem grundsätzlichen Sanierungsstau auszugehen, dennoch sind bei einer Immobilie diesen Baujahrs üblicherweise optische Renovierungsarbeiten (wie Boden- und Malerarbeiten) einzuplanen. Für die Kalkulation der Kosten für Boden- und Malerarbeiten wird die Standardpauschale von 50 € pro m² Gesamtkosten herangezogen. Bei einer Wohnfläche von 68 m² ergeben sich somit kalkulierte Renovierungskosten in Höhe von 3.400 € (68 m² × 50 €/m²).
Was ist in der Küche los?
Basierend auf den übermittelten Textinformationen gibt es keinen expliziten Hinweis darauf, ob eine Einbauküche vorhanden ist. Es wird lediglich eine „Separate Küche / kann leicht zum Essbereich geöffnet werden“ erwähnt. Da keine konkreten Angaben zu einer vorhandenen Einbauküche vorliegen, wurden die voraussichtlichen Investitionskosten auf Basis der angegebenen Wohnfläche von ca. 68 m² (bzw. unter Annahme eines üblichen Küchenraums in dieser Wohnungsgröße) kalkuliert. Für eine neue, solide ausgestattene Einbauküche inklusive Elektrogeräte muss in der Regel mit Kosten zwischen **700,- € und 1.200,- € pro Quadratmeter Küchenfläche** bzw. pauschal ca. **7.000,- bis 12.000,- €** für eine Standardküche gerechnet werden. **Hinweis zur Küche:** Ich habe keine Informationen zum Zustand der Küche gefunden. Ich empfehle Ihnen, sich genau zu informieren, inwiefern eine Einbauküche bereits vorhanden ist, um möglicherweise anfallende Anschaffungskosten in die Budgetplanung einkalkulieren zu können.
Nasszelle oder Spa?
Basierend auf der Analyse der übermittelten Objektdaten ergibt sich folgende Kalkulation für die Renovierungskosten von Badezimmer und WC: Da in der Beschreibung keine genaue Anzahl der Bäder und WCs explizit beziffert ist, wird gemäß Standard von 1 Vollbad und 1 separaten Gäste-WC ausgegangen (die Beschreibung nennt explizit ein „Wannen-Bad mit Retro-Charme“). Das Baujahr des Hauses ist 1979, und es wird ein „Retro-Charme“ beschrieben, was auf einen optisch veralteten, aber gepflegten Zustand hindeutet (Teilsanierung). Für eine Teilsanierung eines Vollbades werden 7.500 € und für ein Gäste-WC 2.000 € veranschlagt, was zu Gesamtkosten von 9.500 € führt. Das Analyseergebnis für die Renovierungskosten der Sanitärbereiche lautet somit: 9.500 €
Fenster und Türen
Basierend auf den vorliegenden Daten handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) mit einer Wohnfläche von 68 m² und dem Baujahr 1979.
1. **Bestandsaufnahme:** Bei 68 m² Wohnfläche wird die Anzahl der Fenster auf 7 geschätzt (1 Fenster pro 10 m²).
2. **Bedarfs-Check:** Da das Baujahr 1979 vor 2005 liegt und zudem “Aluminium-Isolierverglasung” (impliziert ungedämmte oder veraltete Alu-Profile der Bauzeit) genannt wird, besteht ein dringender Handlungsbedarf für den Austausch der Fenster.
3. **Kalkulations-Logik & Sonderlogik für ETW:**
– 7 Fenster à 1.200 € = 8.400 €
– Da es sich um eine Eigentumswohnung handelt, wird die Haustür (Wohnungseingangstür) gemäß den Richtlinien vorsorglich mit 1.500 € angesetzt (oft Gemeinschaftseigentum, hier aber als optionaler Einzelposten kalkuliert).
Die finale Summe für den Austausch der Fenster und der Haustür beläuft sich auf 9.900 €.
Alles nur Fassade?
Basierend auf der Bestandsaufnahme handelt es sich bei dem Objekt um eine Eigentumswohnung (ETW). Da die Fassade in einer Wohnanlage zwingend zum Gemeinschaftseigentum gehört und Sanierungsmaßnahmen über die Instandhaltungsrücklage finanziert werden – und im vorliegenden Text keinerlei Hinweise auf eine bereits beschlossene Fassadensanierung oder anstehende Sonderumlagen zu finden sind –, belaufen sich die direkt anfallenden Kosten für die Gebäudehülle für den Käufer auf 0 €.
Rohbau und Baumaßnahmen
Basierend auf der übermittelten Immobilienbeschreibung und den angegebenen Daten ergibt sich folgende Analyse für den Bereich Rohbau und strukturelle Baumaßnahmen: **1. Bestandsaufnahme:** Bei dem Objekt handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) im 8. Obergeschoss eines Wohn-/Geschäftshauses mit einer Wohnfläche von ca. 68 m². Das Baujahr ist 1979, wobei das Gebäude laut Beschreibung laufend in Stand gehalten wurde (u.a. neue Heizung 2019/2024, neuer Aufzug 2022). Es gibt keine Hinweise auf gravierende Feuchtigkeitsprobleme im Keller, statische Risse oder fundamentale Bauschäden. Die Option, die separate Küche leicht zum Essbereich zu öffnen, deutet auf leichtere strukturelle Anpassungen (z. B. Wanddurchbruch/Öffnung im Bereich des Trockenbaus oder nicht-tragenden Wandscheiben) hin. **2. Bedarfs-Check:** Da das Baujahr bei 1979 liegt und Anpassungen (Grundriss-/Küchenöffnung) sowie kosmetische Arbeiten (Retro-Bad) anstehen, liegt hier kein Neubau und keine vollständige Kernsanierung im Sinne des reinen Rohbaus vor. Dennoch besteht ein leichter Bedarf an strukturellen Optimierungen (Öffnung der Küche). **3. & 4. Kalkulations-Logik für Eigentumswohnungen (ETW):** Da es sich um eine Eigentumswohnung handelt, greift die Sonderlogik: Bei vorhandenem Modernisierungs- und Anpassungsbedarf wird pauschal ein Betrag von 1.000 € pro m² Wohnfläche als voraussichtlicher (Gesamt-)Sanierungsanteil angesetzt. Für die vorliegende Wohnfläche von 68 m² ergibt dies einen kalkulierten Basisbetrag von 68.000 €. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Entscheidung und Durchführung von baulichen und strukturellen Maßnahmen (insbesondere an tragenden Teilen oder der Gebäudehülle) bei einer Eigentumswohnung stets bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) liegt und mit dieser abgestimmt werden muss. **5. Finale Summe:** 68.000 €
Dach über dem Kopf
Für die Kalkulation der Sanierungskosten bezüglich der Dachkonstruktion, Eindeckung und Dämmung wird bei diesem Objekt pauschal ein Betrag von **5.000 €** veranschlagt. Da es sich bei der Immobilie um eine Wohnung (8. Obergeschoss) handelt, liegt die Entscheidung über etwaige Maßnahmen am Dach nicht in der alleinigen Hand des Eigentümers, sondern obliegt der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Es wird daher dringend empfohlen, im Vorfeld zu prüfen, inwiefern für gemeinschaftliche Sanierungsmaßnahmen am Dach ausreichend Instandhaltungsrücklagen vorhanden sind.
Wasser Marsch!
Basierend auf den übermittelten Daten handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) in einem Wohn-/Geschäftshaus mit dem Baujahr 1979. Da es sich um eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus (Gemeinschaftseigentum) handelt, sind grundlegende Steige- und Fallleitungen sowie die Hauptabwasserrohre in der Regel Sache der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und werden üblicherweise über die Instandhaltungsrücklage finanziert, weshalb hierfür für den individuellen Käufer direkt keine Sonderkosten anfallen. Da im Text keine spezifischen Mängel wie veraltete Leitungen im Sondereigentum oder ein bereits gefasster Beschluss über eine Sonderumlage für die Leitungssanierung erwähnt werden, ergibt sich für die Erneuerung der Trinkwasser- und Abwasserrohre kein unmittelbarer individueller Handlungsbedarf, der separat zu berechnen wäre. Die finale Summe beläuft sich somit auf 0 €.

