Immobilie aus der Marktbeobachtung
Wohnung | 509 Köln
Infos zu dieser Angebotsbeobachtung
Hier sehen Sie ein von uns beobachtetes Immobilieninserat. Ob das Angebot von einem anderen Makler, einem privaten Verkäufer oder uns stammt, erfahren Sie, wenn Sie den Link zur Anzeige öffnen.
Für weiterführende Informationen besuchen Sie bitte die verlinkte Anzeige. Bei Interesse finden Sie dort die Kontaktdaten des Verkäufers und können sich direkt an ihn wenden.
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Was ich über das Objekt weiß:
Kurzer Überblick
Ich habe schon einmal das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
2-Zimmer-Wohnung in Köln-Sürth
Es handelt sich um ein Immobilienangebot eines fremden Maklers für eine 2-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses mit insgesamt acht Wohneinheiten in Köln-Sürth. Das Gebäude wurde laut Anzeige im Jahr 1982 errichtet. Die Wohnfläche beträgt nach Angaben des Anbieters ca. 84 m².
Die Wohnung verfügt über ein helles und großzügiges Wohnzimmer mit einer großen Fensterfläche, eine separate Einbauküche, ein Schlafzimmer, ein tagesbelichtetes Badezimmer sowie einen zentralen Flurbereich. Alle Wohnräume werden laut Anzeige über eine Fußbodenheizung beheizt.
Zur Immobilie gehört nach Angaben des Anbieters eine überdachte Terrasse sowie ein großzügiger Garten.
Die Wohnung ist laut Anzeige derzeit vermietet und erzielt eine monatliche Nettokaltmiete von 825 €.
Weitere Informationen und die Kontaktmöglichkeit finden Sie im Originalangebot des anbietenden Maklers.
Diese Zusammenfassung beruht ausschließlich auf den Angaben der öffentlich zugänglichen Immobilienanzeige des Anbieters. Die Angaben wurden nicht eigenständig geprüft. Maßgeblich für Inhalt, Verfügbarkeit und Kontaktaufnahme ist das Originalangebot.
Woraus können sich Modernisierungskosten ergeben?
Achtung! Vielleicht wird’s am Ende teurer…
Ich habe schon einmal Informationen zum Zustand des Objektes recherchiert.
Hinweis für Eigentumswohnungen:
Die im KI-Investitionsplaner ausgewiesenen Modernisierungs- und Sanierungskosten dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und Transparenz. Bei Eigentumswohnungen können Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Dach, Fassade, Fenster, Heizung oder Aufzug) grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und entsprechender Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) umgesetzt werden. Ob und wann Investitionen tatsächlich erfolgen, welche Maßnahmen beschlossen werden und in welcher Höhe Kosten auf einzelne Eigentümer entfallen, hängt insbesondere von den Entscheidungen der WEG, dem Zustand der Instandhaltungsrücklage sowie möglichen Sonderumlagen ab. Die dargestellten Kosten stellen daher keine verbindliche Prognose oder Zusage dar und ersetzen keine Prüfung der Teilungserklärung, der Protokolle der Eigentümerversammlungen, des Wirtschaftsplans sowie der vorhandenen Rücklagen.
Sanierung der Heizung
Basierend auf der Analyse der übermittelten Immobiliendaten ergibt sich für den Bereich Heizung und Klimatechnik folgendes Ergebnis: Das Gebäude wurde im Jahr 1982 errichtet und liegt damit vor dem Schwellenwert von 2005. Es liegt keine Energieeffizienzklasse A oder A+ vor, die den Bedarf ausschließen würde. Da das Baujahr vor 2005 liegt, wird ein Sanierungsbedarf für die Heizungs- und Klimatechnik angenommen. Da keine spezifischen Sanierungswünsche im Text genannt werden, greift die Kalkulations-Logik für eine Vollsanierung im Altbau (Pauschale für moderne Wärmepumpe/Technik). Bei einer zugrunde gelegten Wohnfläche von 85 m² (laut Daten) beziehungsweise 84 m² (aus dem Text) und dem Ansatz von 150 € pro m² für eine Vollsanierung belaufen sich die kalkulierten Sanierungskosten für Heizung und Klimatechnik auf 12.750 € (bzw. 12.600 € bei 84 m²).
Renovierung der Böden und Malerarbeiten
Basierend auf den übermittelten Daten handelt es sich um eine 2-Zimmer-Wohnung mit einer Wohnfläche von ca. 85 m² (laut Eckdaten, im Text werden 84 m² genannt; für die Berechnung wird die Basis der vorhandenen Flächenangaben genutzt), die im Jahr 1982 errichtet wurde. Die Beschreibung hebt hervor, dass sich die Immobilie in einem gepflegten Zustand befindet. Da jedoch konkrete Angaben zu einer kürzlich erfolgten Kernsanierung oder Modernisierung fehlen, ist bei einem Baujahr aus den 1980er Jahren und einer langjährigen Vermietung erfahrungsgemäß mit einem gewissen Renovierungsbedarf zu rechnen – insbesondere bezüglich Bodenbelägen und Wandanstrichen, um die Wohnung an einen zeitgemäßen Standard anzupassen. Legt man die Standardpauschale von insgesamt 50 € pro m² für anfallende Boden- und Malerarbeiten zugrunde, ergeben sich bei einer Wohnfläche von 85 m² kalkulierte Renovierungskosten in Höhe von ca. 4.250 €.
Was ist in der Küche los?
In der Beschreibung ist ausdrücklich erwähnt, dass eine **separate Einbauküche** vorhanden ist („Die separate Einbauküche ist funktional vom Wohnbereich getrennt und bietet ausreichend Platz für die tägliche Nutzung“). Da somit bereits eine Einbauküche vorhanden ist, fallen keine zusätzlichen Investitionskosten für die Anschaffung einer neuen Küche an.
Nasszelle oder Spa?
Basierend auf den übermittelten Daten und der Immobilienbeschreibung ergibt sich für die Renovierungskosten der Badezimmer und WCs folgende Analyse: Die Immobilie verfügt laut Angabe über 1 Vollbad. Das Baujahr des Gebäudes ist 1982 (also vor 2005). Da in der Beschreibung Begriffe wie “gepflegt” verwendet werden, die Wohnung jedoch aus dem Baujahr 1982 stammt und keine Hinweise auf eine kürzlich erfolgte Kernsanierung der Sanitärbereiche vorliegen, greift die Regel für eine Teilsanierung (da ein gepflegter, aber optisch/technisch veralteter Zustand aus den 1980er Jahren ohne Modernisierungshinweise unterstellt wird). Gemäß der Kalkulations-Logik für eine Teilsanierung schlägt das Vollbad mit 7.500 € zu Buche (separate Gäste-WCs sind nicht vorhanden). Die geschätzten Renovierungskosten für das Badezimmer belaufen sich somit auf **7.500 €**.
Fenster und Türen
Basierend auf den vorliegenden Objektdaten handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) mit einer Wohnfläche von ca. 85 m², die im Jahr 1982 errichtet wurde.
1. **Bestandsaufnahme:** Bei einer Wohnfläche von 85 m² ergibt sich rechnerisch eine Anzahl von 9 Fenstern (ca. 1 Fenster pro 10 m²). Zudem ist ein Terrassenelement vorhanden.
2. **Bedarfs-Check:** Da das Baujahr bei 1982 liegt (also vor 2005) und keine modernen Energiestandards oder Sanierungen der Verglasung erwähnt werden, ist ein Austausch der Fenster und des Terrassenelements aufgrund des Alters erforderlich.
3. **Kalkulations-Logik:** Für die 8 Standardfenster fallen jeweils 1.200 € an (Summe: 9.600 €). Für das explizit erwähnte Terrassenelement wird eine Pauschale von 2.500 € angesetzt. Da es sich um eine Eigentumswohnung handelt, wird die Wohnungseingangstür gemäß Sonderlogik (Gemeinschaftseigentum im Zweifel mit 1.500 €) berücksichtigt.
4. **Sonderlogik nach Objekttyp:** Die Gesamtkalkulation für die Eigentumswohnung setzt sich demnach aus den Kosten für die Fenster (9.600 €), dem Terrassenelement (2.500 €) und der Wohnungstür (1.500 €) zusammen.
Die finale Summe für den Austausch der Fenster und der Haustür beträgt 13.600 €.
Alles nur Fassade?
Basierend auf den übergebenen Objektdaten handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW). Da die Fassade als Gemeinschaftseigentum gilt und in den vorliegenden Texten weder eine beschlossene Fassadensanierung noch eine anstehende Sonderumlage erwähnt wird, belaufen sich die geschätzten Sanierungskosten für die Gebäudehülle aus Sicht des Käufers auf 0 €.
Rohbau und Baumaßnahmen
Basierend auf der Analyse der übermittelten Objektdaten und der Beschreibung handelt es sich bei der Immobilie um eine Eigentumswohnung (ETW) mit einer Wohnfläche von 85 m² (laut Text ca. 84 m², es wird mit den angegebenen 85 m² kalkuliert). Das Gebäude wurde im Jahr 1982 errichtet, und die Beschreibung weist die Wohnung als “gepflegt” aus; es gibt keine Hinweise auf Feuchtigkeit, Risse oder zwingend notwendige strukturelle Eingriffe oder Entkernungen. Da es sich um eine Eigentumswohnung handelt, ist zudem zu beachten, dass grundlegende bauliche Maßnahmen am Gebäude oder am Gemeinschaftseigentum stets der gemeinschaftlichen Entscheidung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) unterliegen. Für Maßnahmen, die das Sondereigentum betreffen, wird bei vorhandenem Sanierungsbedarf ein pauschaler Eigenanteil von 1.000 € pro m² Wohnfläche angesetzt. Da das Objekt jedoch in einem gepflegten Zustand ist und kein akuter Sanierungsbedarf im Sinne von Rohbau- oder Strukturmaßnahmen vorliegt, ergibt sich für den Sanierungsbedarf im Bereich Rohbau und strukturelle Baumaßnahmen eine finale Summe von 0 €.
Dach über dem Kopf
Da es sich bei der Immobilie um eine Wohnung (Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus) handelt, liegt die Verantwortung für das Dach bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Sofern ein Sanierungsbedarf am Dach bestehen sollte, wird für den individuellen Kostenanteil pauschal ein Betrag von 5.000 € angesetzt. Es wird empfohlen zu prüfen, ob für solche Maßnahmen ausreichend Instandhaltungsrücklagen in der WEG vorhanden sind.
Wasser Marsch!
Basierend auf der Analyse der Objektdaten handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) in einem Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten und dem Baujahr 1982. Da es sich um eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus handelt, fallen die Erneuerung der Grundleitungen und der Steigstränge (Gemeinschaftseigentum) in den Zuständigkeitsbereich der WEG und werden üblicherweise aus der Instandhaltungsrücklage finanziert, weshalb dafür für den Käufer direkt keine gesonderten Kosten anfallen. In der Beschreibung finden sich keine Hinweise auf akuten Handlungsbedarf, Sonderumlagen oder defekte Leitungen im Sondereigentum. Daher belaufen sich die Kosten für die Erneuerung der Trinkwasser- und Abwasserleitungen auf 0 €.

