Immobilie aus der Marktbeobachtung

Wohnung | 50996 Köln

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Etagenwohnung
Objekttyp
495.000 €
Aktueller Angebotspreis
2
Zimmer
79,00 m²
Wohnfläche
2,00
Im Angebot seit (in Tagen):

Infos zu dieser Angebotsbeobachtung

Hier sehen Sie ein von uns beobachtetes Immobilieninserat. Ob das Angebot von einem anderen Makler, einem privaten Verkäufer oder uns stammt, erfahren Sie, wenn Sie den Link zur Anzeige öffnen.

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Hinweis zu KI generierten Inhalten

Die Angaben von Willi wurden automatisiert mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt. Die Texte können unvollständige, veraltete oder fehlerhafte Angaben enthalten und ersetzen keine eigene Prüfung anhand der angegebenen Quellen. Soweit die Angaben Tatsachen über Personen, Unternehmen, Produkte, rechtliche Verhältnisse oder sonstige überprüfbare Umstände enthalten, gelten diese Angaben nur als vorläufige Zusammenfassung der angegebenen Quellen. Bitte prüfen Sie die Originalquellen, bevor Sie Entscheidungen darauf stützen. Wenn Sie eine falsche, rechtsverletzende oder rufschädigende Aussage bemerken, informieren Sie uns bitte über info@maklerwerft.de. Wir prüfen konkrete Hinweise unverzüglich und korrigieren oder entfernen betroffene Inhalte, soweit erforderlich.

Was ich über das Objekt weiß:

Willi Werft KI-Hinweis

Kurzer Überblick
Ich habe schon einmal das Wichtigste für Sie zusammengefasst.

Einfamilienhaus in Leipzig-Gohlis

Mir liegen leider noch nicht genügend Informationen vor. Sobald diese da sind, gibt es hier meine Beschreibung zur Immobilie.

Diese Zusammenfassung beruht ausschließlich auf den Angaben der öffentlich zugänglichen Immobilienanzeige des Anbieters. Die Angaben wurden nicht eigenständig geprüft. Maßgeblich für Inhalt, Verfügbarkeit und Kontaktaufnahme ist das Originalangebot.

Mein Investitionsplaner

Woraus können sich Modernisierungskosten ergeben?

Willi Werft KI-Hinweis

Achtung! Vielleicht wird’s am Ende teurer…
Ich habe schon einmal Informationen zum Zustand des Objektes recherchiert.

Hinweis für Eigentumswohnungen:

Die im KI-Investitionsplaner ausgewiesenen Modernisierungs- und Sanierungskosten dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und Transparenz. Bei Eigentumswohnungen können Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Dach, Fassade, Fenster, Heizung oder Aufzug) grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und entsprechender Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) umgesetzt werden. Ob und wann Investitionen tatsächlich erfolgen, welche Maßnahmen beschlossen werden und in welcher Höhe Kosten auf einzelne Eigentümer entfallen, hängt insbesondere von den Entscheidungen der WEG, dem Zustand der Instandhaltungsrücklage sowie möglichen Sonderumlagen ab. Die dargestellten Kosten stellen daher keine verbindliche Prognose oder Zusage dar und ersetzen keine Prüfung der Teilungserklärung, der Protokolle der Eigentümerversammlungen, des Wirtschaftsplans sowie der vorhandenen Rücklagen.

Sanierung der Heizung

Basierend auf den übermittelten Daten ergibt sich für das Objekt (Wohnung mit 79 m² Wohnfläche) folgende Analyse und Kostenberechnung für den Bereich Heizung/Klimatechnik: Da für das Objekt kein konkretes Baujahr (angegeben als 0) und keine Energieeffizienzklasse vorliegen, greift laut den Prioritäten der Standard-Bedarfs-Check für Bestandsimmobilien ohne modernsten Neubaustandard. Da weder ein Baujahr nach 2015 noch die Effizienzklasse A oder A+ nachgewiesen ist, wird ein Sanierungsbedarf angesetzt. Mangels spezifischer Sanierungswünsche im Text kommt die Kalkulations-Logik für eine Vollsanierung (oder im Falle fehlender Detaildaten als verlässlicher Pauschalwert für Bestandsimmobilien) zur Anwendung. Mit dem hinterlegten Richtwert von 150 € pro m² für eine Vollsanierung der Heizung/Klimatechnik (inklusive Einbau moderner Wärmepumpen- oder Anlagentechnik) bei einer Wohnfläche von 79 m² errechnen sich geschätzte Sanierungskosten in Höhe von **11.850 €**.

Renovierung der Böden und Malerarbeiten

Basierend auf den übermittelten Daten zur Immobilie (Baujahr 0, Wohnfläche von 79 m²) ergibt sich folgendes Analyseergebnis: Da für das Baujahr kein konkretes Jahr vorliegt und keine spezifischen Angaben zum Zustand gemacht wurden, wird vorsorglich ein allgemeiner Renovierungsbedarf für die Boden- und Malerarbeiten angesetzt. Unter Anwendung der Standardpauschale von 50 € pro Quadratmeter für die Gesamtkosten der Boden- und Malerarbeiten (79 m² × 50 €) errechnen sich geschätzte Renovierungskosten in Höhe von 3.950 €.

Was ist in der Küche los?

Bitte übermittle den Text, den ich analysieren soll. Sobald du ihn hier teilst, werde ich prüfen, ob eine Einbauküche vorhanden ist, oder anhand der Flächenangaben die voraussichtlichen Kosten kalkulieren (bzw. den entsprechenden Hinweis ausgeben).

Nasszelle oder Spa?

Basierend auf den übermittelten Daten und den zugrundeliegenden Regeln ergibt sich folgende Analyse für die Renovierungskosten der Badezimmer und WCs: Da in der Beschreibung keine konkrete Anzahl an Bädern oder separaten WCs angegeben ist, wird gemäß Standard von 1 Vollbad und 1 separatem Gäste-WC ausgegangen. Da jedoch weder ein Baujahr noch spezifische Zustandsbeschreibungen (wie “sanierungsbedürftig” oder “gehoben”) übermittelt wurden, lässt sich ohne weitere Informationen keine exakte Schadens- oder Zustandsanalyse durchführen. Im Sinne einer konservativen Wertermittlung für Immobilienkalkulationen ohne eindeutige Entwarnung durch den Text (kein Hinweis auf Neubau oder Modernisierung) wird für die Bestandsimmobilie eine Vollsanierung angesetzt. Daraus ergibt sich folgende Kalkulation: – 1 Vollbad (Vollsanierung): 15.000 € – 1 Gäste-WC (Vollsanierung): 4.000 € Die Gesamtkosten für die Renovierung der Sanitärbereiche belaufen sich somit auf **19.000 €**.

Fenster und Türen

Basierend auf den vorliegenden Daten handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) mit einer Wohnfläche von 79 m², wobei das Baujahr nicht näher spezifiziert ist und somit standardmäßig ein Handlungsbedarf für den Austausch der Fenster angenommen wird. 1. **Bestandsaufnahme:** Bei einer Wohnfläche von 79 m² wird die Anzahl der Fenster mit ca. 8 Stück berechnet (1 Fenster pro 10 m² Wohnfläche, gerundet). Der Objekttyp ist eine Eigentumswohnung. 2. **Bedarfs-Check:** Da keine Angaben zu einer modernen Verglasung vorliegen und das Baujahr nicht auf einen neueren Standard hindeutet, ist ein Austausch der Fenster erforderlich. 3. **Kalkulations-Logik:** – 8 Fenster à 1.200 € = 9.600 € – Da es sich um eine Eigentumswohnung handelt, wird die Wohnungseingangstür gemäß Sonderlogik (Gemeinschaftseigentum) in diesem Rahmen nicht pauschal für das Gesamtobjekt eingerechnet. 4. **Finale Summe:** 9.600 €

Alles nur Fassade?

Da es sich bei der Objektart um “Wohnungen” (Eigentumswohnung/Mehrfamilienhaus) handelt, ist die Fassade rechtlich gesehen zwingend Gemeinschaftseigentum, und anfallende Kosten werden über die Instandhaltungsrücklage finanziert. Da keine explizite Sonderumlage für eine beschlossene Fassadensanierung erwähnt wird, liegt der individuelle Kostenanteil für diese Einheit bei 0 €.

Rohbau und Baumaßnahmen

Basierend auf den übermittelten Daten (keine Immobilienbeschreibung vorhanden, Baujahr 0 bzw. nicht angegeben) erfolgt die Analyse nach Ihren Vorgaben. Da keine konkreten Textmerkmale für einen Neubau, einen sehr guten Pflegezustand oder eine Kernsanierung vorliegen, wird standardmäßig von einem allgemeinen Handlungsbedarf ausgegangen. Bei einer Wohnfläche von 79 m² für eine mutmaßliche Eigentumswohnung (ETW) – mangels Angabe als Standardannahme für Wohnungsgrößen in diesem Segment – ergibt sich folgende Kalkulation: Es wird die Sonderlogik für eine Eigentumswohnung angewendet, bei der 1.000 € pro 1 m² Wohnfläche als voraussichtlicher Eigenanteil angesetzt werden. Dies führt zu einem kalkulierten Betrag von 79.000 €. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einer Eigentumswohnung die endgültige Entscheidung über strukturelle Sanierungsmaßnahmen bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) liegt. Finale Summe: 79.000 €

Dach über dem Kopf

Basierend auf den übermittelten Daten handelt es sich um eine Wohnung. Für die Sanierung des Daches wird daher pauschal ein Betrag von 5.000 € angesetzt. Es ist zu beachten, dass die Entscheidung über eine Dachsanierung bei der Wohnungs-Eigentümergemeinschaft (WEG) liegt. Vor dem Erwerb sollte unbedingt geprüft werden, ob für diese Maßnahmen ausreichende Instandhaltungsrücklagen vorhanden sind.

Wasser Marsch!

Basierend auf den übergebenen Daten handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW). Da das Baujahr mit 0 angegeben ist und keine weiteren Angaben zum Zustand der Leitungen (wie “Leitungen neu”, “Originalzustand” oder Hinweise auf Sanierungsbedarf) vorliegen, lässt sich kein konkreter akuter Handlungsbedarf ableiten. Zudem sind Steige- und Fallleitungen im Mehrfamilienhaus beziehungsweise einer Wohnanlage in der Regel Gemeinschaftseigentum, deren Instandhaltung und Erneuerung (oft aus der Instandhaltungsrücklage der WEG) geregelt wird, sofern kein expliziter Beschluss oder Sanierungsbedarf für das Sondereigentum vorliegt. Die finale Summe für anfallende Kosten zur Erneuerung der Trinkwasser- und Abwasserrohre beträgt somit: **0 €**.

Angebotshistorie

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Preis
15.08.2026
BPD Immobilienentwicklung GmbH
495.000 €
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