Immobilie aus der Marktbeobachtung

Wohnung | 50996 Köln

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Etagenwohnung
Objekttyp
560.000 €
Aktueller Angebotspreis
3
Zimmer
75,00 m²
Wohnfläche
2,00
Im Angebot seit (in Tagen):

Infos zu dieser Angebotsbeobachtung

Hier sehen Sie ein von uns beobachtetes Immobilieninserat. Ob das Angebot von einem anderen Makler, einem privaten Verkäufer oder uns stammt, erfahren Sie, wenn Sie den Link zur Anzeige öffnen.

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Die Angaben von Willi wurden automatisiert mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt. Die Texte können unvollständige, veraltete oder fehlerhafte Angaben enthalten und ersetzen keine eigene Prüfung anhand der angegebenen Quellen. Soweit die Angaben Tatsachen über Personen, Unternehmen, Produkte, rechtliche Verhältnisse oder sonstige überprüfbare Umstände enthalten, gelten diese Angaben nur als vorläufige Zusammenfassung der angegebenen Quellen. Bitte prüfen Sie die Originalquellen, bevor Sie Entscheidungen darauf stützen. Wenn Sie eine falsche, rechtsverletzende oder rufschädigende Aussage bemerken, informieren Sie uns bitte über info@maklerwerft.de. Wir prüfen konkrete Hinweise unverzüglich und korrigieren oder entfernen betroffene Inhalte, soweit erforderlich.

Was ich über das Objekt weiß:

Willi Werft KI-Hinweis

Kurzer Überblick
Ich habe schon einmal das Wichtigste für Sie zusammengefasst.

Einfamilienhaus in Köln-Lindenthal

Mir liegen leider noch nicht genügend Informationen vor. Sobald diese da sind, gibt es hier meine Beschreibung zur Immobilie.

Diese Zusammenfassung beruht ausschließlich auf den Angaben der öffentlich zugänglichen Immobilienanzeige des Anbieters. Die Angaben wurden nicht eigenständig geprüft. Maßgeblich für Inhalt, Verfügbarkeit und Kontaktaufnahme ist das Originalangebot.

Mein Investitionsplaner

Woraus können sich Modernisierungskosten ergeben?

Willi Werft KI-Hinweis

Achtung! Vielleicht wird’s am Ende teurer…
Ich habe schon einmal Informationen zum Zustand des Objektes recherchiert.

Hinweis für Eigentumswohnungen:

Die im KI-Investitionsplaner ausgewiesenen Modernisierungs- und Sanierungskosten dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und Transparenz. Bei Eigentumswohnungen können Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Dach, Fassade, Fenster, Heizung oder Aufzug) grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und entsprechender Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) umgesetzt werden. Ob und wann Investitionen tatsächlich erfolgen, welche Maßnahmen beschlossen werden und in welcher Höhe Kosten auf einzelne Eigentümer entfallen, hängt insbesondere von den Entscheidungen der WEG, dem Zustand der Instandhaltungsrücklage sowie möglichen Sonderumlagen ab. Die dargestellten Kosten stellen daher keine verbindliche Prognose oder Zusage dar und ersetzen keine Prüfung der Teilungserklärung, der Protokolle der Eigentümerversammlungen, des Wirtschaftsplans sowie der vorhandenen Rücklagen.

Sanierung der Heizung

Basierend auf den übermittelten Daten wurde eine Analyse für die Sanierungskosten der Heizungs- und Klimatechnik durchgeführt. Da für das Objekt kein Baujahr (Angabe: 0) und keine Energieeffizienzklasse vorliegen, greift gemäß den Vorgaben der Bedarfs-Check für Bestandsgebäude mit unklarem oder älτεrem Standard. Es wird daher von einem Sanierungsbedarf ausgegangen. Da keine konkreten Sanierungswünsche im Text genannt wurden, kommt die Kalkulations-Logik für eine Vollsanierung (inklusive moderner Wärmepumpe/Technik) zur Anwendung. Mit einer angegebenen Wohnfläche von 75 m² und dem Pauschalsatz von 150 € pro m² für eine Vollsanierung im Bereich Heizung/Klimatechnik belaufen sich die berechneten Sanierungskosten auf insgesamt 11.250 €.

Renovierung der Böden und Malerarbeiten

Basierend auf den übermittelten Daten (Baujahr 0, Wohnfläche 75 m²) ergibt sich folgendes Analyseergebnis: Da das Baujahr mit 0 angegeben wurde und somit keine konkreten Angaben zum Zustand oder zu durchgeführten Sanierungen vorliegen, wird vorsorglich von einem hohen Renovierungsbedarf ausgegangen. Bei einer Wohnfläche von 75 m² und unter Anwendung der Standardpauschale von insgesamt 50 € pro m² für Boden- und Malerarbeiten belaufen sich die kalkulierten Renovierungskosten auf 3.750 €.

Was ist in der Küche los?

Es wurde kein Text übermittelt. Bitte stelle den Text zur Verfügung, damit ich prüfen kann, ob eine Einbauküche vorhanden ist und gegebenenfalls die Kosten kalkulieren kann.

Nasszelle oder Spa?

Basierend auf den übermittelten Daten und den zugrundeliegenden Regeln ergibt sich folgende Analyse für die Renovierungskosten der Badezimmer und WCs: Da in der Beschreibung keine konkrete Anzahl an Bädern oder separaten WCs genannt wurde, wird gemäß den Vorgaben von einem Standard mit **1 Vollbad und 1 separaten Gäste-WC** ausgegangen. Da zudem weder ein Baujahr nach 2015 noch Begriffe wie „Neubau“, „modernisiert“, „gehoben“ oder „Erstbezug“ vorliegen, die eine Kostenfreiheit rechtfertigen würden, und auch keine Hinweise auf einen sanierungsbedürftigen Zustand (Vollsanierung) oder einen lediglich optisch veralteten Zustand (Teilsanierung) gegeben sind, lässt sich der genaue Zustand anhand des kurzen Inputs nicht eindeutig bestimmen. Unter Berücksichtigung der Standardannahmen für eine übliche Bestandsimmobilie ohne explizite Mängelhinweise wird eine **Teilsanierung** (angenommen als gepflegter, aber optisch veralteter Zustand) zugrunde gelegt: * 1 Vollbad (Teilsanierung): 7.500 € * 1 Gäste-WC (Teilsanierung): 2.000 € Daraus resultieren kalkulatorische Renovierungskosten von **9.500 €**.

Fenster und Türen

Basierend auf den genannten Daten handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) mit einer Wohnfläche von 75 m² und ohne Altersangabe des Baujahrs (Baujahr 0, daher als sanierungsbedürftig einzustufen). Für die Bestandsaufnahme wird die Wohnfläche anhand der Faustregel (1 Fenster pro 10 m²) auf 8 Fenster geschätzt. Da kein spezifischer Zustand der Fenster beschrieben ist, der auf eine neuere Verglasung hindeutet, wird ein Austauschbedarf angenommen. Gemäß der Kalkulations-Logik für eine Eigentumswohnung werden 8 Fenster à 1.200 € berechnet (9.600 €). Da es sich um eine Wohnung handelt und Wohnungseingangstüren zum Treppenhaus im Zweifel angesetzt werden können, wird die Haustür mit 1.500 € einbezogen. Die finale Summe für den Austausch von Fenstern und der Haustür beläuft sich somit auf 11.100 €.

Alles nur Fassade?

Basierend auf den übergebenen Daten handelt es sich um eine Eigentumswohnung (Objektart: Wohnungen) mit einer Wohnfläche von 75 m² und ohne spezifische Hinweise auf eine anstehende oder beschlossene Fassadensanierung bzw. Sonderumlage. Da die Fassade bei einer Eigentumswohnung zwingend zum Gemeinschaftseigentum gehört und im vorliegenden Fall keine Sonderumlage erwähnt wird, belaufen sich die direkt dem Eigentümer zuzuordnenden Sanierungskosten für die Gebäudehülle auf 0 Euro.

Rohbau und Baumaßnahmen

Basierend auf den übermittelten Daten ergibt sich folgende Analyse für die Sanierungskosten im Bereich Rohbau und strukturelle Baumaßnahmen: Da kein spezifisches Baujahr übermittelt wurde (Baujahr 0) und keine detaillierte Baubeschreibung vorliegt, die auf einen Neubau, Erstbezug oder eine bereits erfolgte Kernsanierung hinweist, muss im Sinne einer konservativen Wertermittlung von einem grundlegenden Sanierungsbedarf ausgegangen werden. Bei einer Wohnfläche von 75 m² handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW). Gemäß den Kalkulationsvorgaben für Eigentumswohnung mit Sanierungsbedarf wird hierfür ein pauschaler Eigenanteil von 1.000 € pro m² Wohnfläche angesetzt (75 m² × 1.000 €). Hinweise auf einen feuchten Keller oder spezifische statische Eingriffe liegen nicht vor, sodass keine Zusatzpauschalen hinzukommen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Entscheidung und Durchführung von baulichen Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) liegt. Die finale Summe für die strukturellen Baumaßnahmen und den geschätzten Eigenanteil beläuft sich auf **75.000 €**.

Dach über dem Kopf

Da für diese Immobilie keine konkreten Beschreibungen zum Zustand des Daches oder des Baujahrs vorliegen, lässt sich der genaue Sanierungsbedarf allein aus den Stammdaten nicht im Detail ableiten. Da es sich jedoch um eine Wohnung (Objektart: Wohnungen) handelt, wird für die anteiligen Kosten der Dachsanierung eine pauschale Summe von **5.000 €** angesetzt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über eine Dachsanierung bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) liegt. Vor dem Erwerb sollte unbedingt geprüft werden, inwiefern hierfür ausreichende Instandhaltungsrücklagen bestehen oder Sonderumlagen drohen.

Wasser Marsch!

Basierend auf den vorliegenden Daten handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW / Wohnungen) mit einer Wohnfläche von 75 m². Das Baujahr ist mit 0 angegeben (was auf ein unbekanntes oder sehr altes Baujahr hinweist, jedoch ohne explizite Schadenshinweise im Text). Da es sich um eine Eigentumswohnung handelt, fallen Steige- und Fallleitungen sowie Grundleitungen in der Regel in das Gemeinschaftseigentum der WEG, weshalb hierfür keine direkten Sonderkosten für das Sondereigentum anfallen, sofern keine spezifischen Beschlüsse oder Sanierungen der Wohnungsinternen Leitungen genannt sind. Unter Berücksichtigung der Regeln für Eigentumswohnungen und dem Fehlen konkreter Angaben zu veralteten Leitungen innerhalb der Wohnung oder beschlossenen Sonderumlagen ergibt sich für die Erneuerung von Trinkwasser- und Abwasserrohren im Sondereigentum ein Betrag von 0 €.

Angebotshistorie

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Wer
Preis
15.08.2026
BPD Immobilienentwicklung GmbH
560.000 €
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