Immobilie aus der Marktbeobachtung

Wohnung | 50996 Köln

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Etagenwohnung
Objekttyp
385.000 €
Aktueller Angebotspreis
2
Zimmer
56,00 m²
Wohnfläche
2,00
Im Angebot seit (in Tagen):

Infos zu dieser Angebotsbeobachtung

Hier sehen Sie ein von uns beobachtetes Immobilieninserat. Ob das Angebot von einem anderen Makler, einem privaten Verkäufer oder uns stammt, erfahren Sie, wenn Sie den Link zur Anzeige öffnen.

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Die Angaben von Willi wurden automatisiert mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt. Die Texte können unvollständige, veraltete oder fehlerhafte Angaben enthalten und ersetzen keine eigene Prüfung anhand der angegebenen Quellen. Soweit die Angaben Tatsachen über Personen, Unternehmen, Produkte, rechtliche Verhältnisse oder sonstige überprüfbare Umstände enthalten, gelten diese Angaben nur als vorläufige Zusammenfassung der angegebenen Quellen. Bitte prüfen Sie die Originalquellen, bevor Sie Entscheidungen darauf stützen. Wenn Sie eine falsche, rechtsverletzende oder rufschädigende Aussage bemerken, informieren Sie uns bitte über info@maklerwerft.de. Wir prüfen konkrete Hinweise unverzüglich und korrigieren oder entfernen betroffene Inhalte, soweit erforderlich.

Was ich über das Objekt weiß:

Willi Werft KI-Hinweis

Kurzer Überblick
Ich habe schon einmal das Wichtigste für Sie zusammengefasst.

Eigentumswohnung in München-Schwabing

Mir liegen leider noch nicht genügend Informationen vor. Sobald diese da sind, gibt es hier meine Beschreibung zur Immobilie.

Diese Zusammenfassung beruht ausschließlich auf den Angaben der öffentlich zugänglichen Immobilienanzeige des Anbieters. Die Angaben wurden nicht eigenständig geprüft. Maßgeblich für Inhalt, Verfügbarkeit und Kontaktaufnahme ist das Originalangebot.

Mein Investitionsplaner

Woraus können sich Modernisierungskosten ergeben?

Willi Werft KI-Hinweis

Achtung! Vielleicht wird’s am Ende teurer…
Ich habe schon einmal Informationen zum Zustand des Objektes recherchiert.

Hinweis für Eigentumswohnungen:

Die im KI-Investitionsplaner ausgewiesenen Modernisierungs- und Sanierungskosten dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und Transparenz. Bei Eigentumswohnungen können Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Dach, Fassade, Fenster, Heizung oder Aufzug) grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und entsprechender Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) umgesetzt werden. Ob und wann Investitionen tatsächlich erfolgen, welche Maßnahmen beschlossen werden und in welcher Höhe Kosten auf einzelne Eigentümer entfallen, hängt insbesondere von den Entscheidungen der WEG, dem Zustand der Instandhaltungsrücklage sowie möglichen Sonderumlagen ab. Die dargestellten Kosten stellen daher keine verbindliche Prognose oder Zusage dar und ersetzen keine Prüfung der Teilungserklärung, der Protokolle der Eigentümerversammlungen, des Wirtschaftsplans sowie der vorhandenen Rücklagen.

Sanierung der Heizung

Basierend auf den übermittelten Daten zur Immobilie (Wohnfläche von 56 m² sowie dem nicht näher definierten Baujahr “0”, wodurch kein Baujahr nach 2015 oder eine Effizienzklasse A/A+ vorliegt) ergibt sich ein Sanierungsbedarf für die Heizung und Klimatechnik. Da keine konkreten Sanierungswünsche im Text genannt wurden, greift die Kalkulations-Logik für den Fall ohne modernsten Neubaustandard. Bei einer Wohnfläche von 56 m² und der Annahme einer standardmäßigen Teilsanierung/Optimierung (60 € pro m²) betragen die geschätzten Sanierungskosten für Heizung und Klimatechnik 3.360 €.

Renovierung der Böden und Malerarbeiten

Basierend auf den übermittelten Daten verfügt die Immobilie über eine Wohnfläche von 56 m². Da zum Baujahr und zum genauen Zustand keine spezifischen Angaben vorliegen (Baujahr 0), lässt sich kein konkreter Sanierungsbedarf ableiten. Für eine grundlegende Renovierung mit Boden- und Malerarbeiten wird daher die Standardpauschale von 50 € pro m² angesetzt. Multipliziert mit der Wohnfläche von 56 m² ergeben sich geschätzte Kosten in Höhe von 2.800 €.

Was ist in der Küche los?

Bitte übermittle den Text, den ich analysieren soll. Sobald du ihn eingefügt hast, werde ich prüfen, ob eine Einbauküche vorhanden ist oder – falls nicht – die Kosten basierend auf den Flächenangaben für dich kalkulieren.

Nasszelle oder Spa?

Da in den übermittelten Daten und der Beschreibung weder Angaben zur Anzahl der Bäder noch zum Baujahr oder Zustand der Immobilie enthalten sind, wird gemäß den Vorgaben von einem Standard ausgegangen, der 1 Vollbad und 1 separates Gäste-WC enthält. Da keine spezifischen Hinweise auf einen modernen Zustand, Erstbezug oder eine Renovierungsbedürftigkeit vorliegen, lässt sich anhand der vorliegenden Informationen kein eindeutiger Sanierungsbedarf ableiten. Unter Berücksichtigung der Standardannahmen für einen ungeklärten Bestandszustand wird die Kalkulation auf Basis einer Teilsanierung (gepflegter, aber optisch veralteter Zustand) vorgenommen: Für das 1 Vollbad ergeben sich 7.500 € und für das 1 Gäste-WC 2.000 €. Die Gesamtkosten für die Renovierung der Badezimmer und WCs belaufen sich somit auf 9.500 €.

Fenster und Türen

Basierend auf den übergebenen Daten handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) mit einer Wohnfläche von 56 m² und einem nicht näher definierten Baujahr (hier als unbestimmt bzw. älter eingestuft, da kein modernes Baujahr > 2012 oder eine Sanierung vorliegt). 1. **Bestandsaufnahme:** Bei einer Wohnfläche von 56 m² ergibt sich rechnerisch eine geschätzte Anzahl von 6 Fenstern (1 Fenster pro 10 m² Wohnfläche, kaufmännisch gerundet). Der Objekttyp ist eine Eigentumswohnung. 2. **Bedarfs-Check:** Da kein Baujahr nach 2012 und keine Hinweise auf eine moderne 3-fach-Verglasung vorliegen, ist ein Austausch der Fenster erforderlich. 3. **Kalkulations-Logik:** – 6 Fenster (Standardmaß) à 1.200 € = 7.200 € – Haustür entfällt bei der typischen Betrachtung von Eigentumswohnungen bezüglich der Außenhülle (bzw. Wohnungseingangstüren zum Treppenhaus sind oft Gemeinschaftseigentum, werden hier objekttypspezifisch für ETW nicht zur Standard-Außenfenstersumme addiert). 4. **Sonderlogik nach Objekttyp:** Für die Eigentumswohnung ergibt sich die Summe ausschließlich aus den Fenstern. Die finale Summe für den Austausch der Fenster beträgt **7.200 €**.

Alles nur Fassade?

Basierend auf den übergebenen Daten handelt es sich um eine Eigentumswohnung (Objektart: Wohnungen). Da die Fassade bei einer Eigentumswohnung zwingend zum Gemeinschaftseigentum gehört und keine explizite Sonderumlage oder ein anstehender Beschluss für eine Fassadensanierung erwähnt wird, entstehen für diese Einheit keine direkten Kosten aus einer individuellen Sanierung der Gebäudehülle. Die finale Summe beträgt: 0 €.

Rohbau und Baumaßnahmen

Basierend auf den übermittelten Daten ergibt sich folgende Analyse für die Sanierungskosten im Bereich Rohbau und strukturelle Baumaßnahmen: Da kein Baujahr angegeben wurde und keine weiteren Beschreibungen zum Zustand oder Objekttyp vorliegen (es ist lediglich eine Wohnfläche von 56 m² genannt), kann kein konkreter Sanierungsbedarf abgeleitet werden. Ohne Hinweise auf Mängel, Feuchtigkeit oder notwendige Grundrissänderungen sind keine strukturellen Maßnahmen kalkulierbar. Die finale Summe beträgt somit: **0 €**.

Dach über dem Kopf

Basierend auf den übermittelten Daten handelt es sich um eine Wohnung mit einer Wohnfläche von 56 qm. Da es sich um eine Eigentumswohnung (Objektart: Wohnungen) handelt, liegt die Entscheidung über eine Dachsanierung in der Regel bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Es sollte daher im Vorfeld geprüft werden, ob für solche Maßnahmen ausreichende Instandhaltungsrücklagen vorhanden sind. Unter Berücksichtigung der spezifischen Kalkulationsregeln für Wohnungen wird pauschal ein Betrag von 5.000 € angesetzt.

Wasser Marsch!

Basierend auf den vorliegenden Daten handelt es sich um eine Wohnung (ETW) mit einer Wohnfläche von 56 m². Ein konkretes Baujahr ist nicht angegeben, und es liegen keine näheren Beschreibungen zum Zustand der Leitungen, zu Sanierungsmaßnahmen oder zu Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) vor. Da bei einer Eigentumswohnung die Steige- und Fallleitungen sowie die Grundleitungen als Gemeinschaftseigentum in der Regel über die Instandhaltungsrücklage der WEG finanziert werden und hier keine spezifischen Mängel des Sondereigentums (wie veraltete Leitungen innerhalb der Wohnung) genannt sind, ergibt sich für den Eigentümer kein direkter, separat zu kalkulierender Handlungsbedarf. Die finale Summe für anfallende Kosten zur Erneuerung der Trinkwasser- und Abwasserrohre beträgt somit **0 €**.

Angebotshistorie

Wann
Wo
Wer
Preis
15.08.2026
BPD Immobilienentwicklung GmbH
385.000 €
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