Immobilie aus der Marktbeobachtung

Wohnung | 50996 Köln

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Etagenwohnung
Objekttyp
495.000 €
Aktueller Angebotspreis
3
Zimmer
79,00 m²
Wohnfläche
2,00
Im Angebot seit (in Tagen):

Infos zu dieser Angebotsbeobachtung

Hier sehen Sie ein von uns beobachtetes Immobilieninserat. Ob das Angebot von einem anderen Makler, einem privaten Verkäufer oder uns stammt, erfahren Sie, wenn Sie den Link zur Anzeige öffnen.

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Hinweis zu KI generierten Inhalten

Die Angaben von Willi wurden automatisiert mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt. Die Texte können unvollständige, veraltete oder fehlerhafte Angaben enthalten und ersetzen keine eigene Prüfung anhand der angegebenen Quellen. Soweit die Angaben Tatsachen über Personen, Unternehmen, Produkte, rechtliche Verhältnisse oder sonstige überprüfbare Umstände enthalten, gelten diese Angaben nur als vorläufige Zusammenfassung der angegebenen Quellen. Bitte prüfen Sie die Originalquellen, bevor Sie Entscheidungen darauf stützen. Wenn Sie eine falsche, rechtsverletzende oder rufschädigende Aussage bemerken, informieren Sie uns bitte über info@maklerwerft.de. Wir prüfen konkrete Hinweise unverzüglich und korrigieren oder entfernen betroffene Inhalte, soweit erforderlich.

Was ich über das Objekt weiß:

Willi Werft KI-Hinweis

Kurzer Überblick
Ich habe schon einmal das Wichtigste für Sie zusammengefasst.

Wohnung in Stuttgart-West

Mir liegen leider noch nicht genügend Informationen vor. Sobald diese da sind, gibt es hier meine Beschreibung zur Immobilie.

Diese Zusammenfassung beruht ausschließlich auf den Angaben der öffentlich zugänglichen Immobilienanzeige des Anbieters. Die Angaben wurden nicht eigenständig geprüft. Maßgeblich für Inhalt, Verfügbarkeit und Kontaktaufnahme ist das Originalangebot.

Mein Investitionsplaner

Woraus können sich Modernisierungskosten ergeben?

Willi Werft KI-Hinweis

Achtung! Vielleicht wird’s am Ende teurer…
Ich habe schon einmal Informationen zum Zustand des Objektes recherchiert.

Hinweis für Eigentumswohnungen:

Die im KI-Investitionsplaner ausgewiesenen Modernisierungs- und Sanierungskosten dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und Transparenz. Bei Eigentumswohnungen können Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Dach, Fassade, Fenster, Heizung oder Aufzug) grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und entsprechender Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) umgesetzt werden. Ob und wann Investitionen tatsächlich erfolgen, welche Maßnahmen beschlossen werden und in welcher Höhe Kosten auf einzelne Eigentümer entfallen, hängt insbesondere von den Entscheidungen der WEG, dem Zustand der Instandhaltungsrücklage sowie möglichen Sonderumlagen ab. Die dargestellten Kosten stellen daher keine verbindliche Prognose oder Zusage dar und ersetzen keine Prüfung der Teilungserklärung, der Protokolle der Eigentümerversammlungen, des Wirtschaftsplans sowie der vorhandenen Rücklagen.

Sanierung der Heizung

Basierend auf den übermittelten Daten wurde eine Analyse zur Berechnung der Sanierungskosten für Heizung und Klimatechnik durchgeführt. Da für das Objekt kein Baujahr (Angabe: 0) und keine Energieeffizienzklasse vorliegen, greift gemäß den Prioritäten der Bedarfs-Check für unvollständige oder ältere Bestandsdaten. Da kein modernes Baujahr (> 2015) oder eine Energieeffizienzklasse A/A+ nachgewiesen ist, wird ein Sanierungsbedarf angenommen. Da keine spezifischen Sanierungswünsche im Text genannt wurden, kommt die Kalkulations-Logik für eine Vollsanierung (Fallback) zur Anwendung. Unter Berücksichtigung der angegebenen Wohnfläche von 79 m² und dem Pauschalsatz von 150 € pro m² für eine moderne Wärmepumpe inklusive Technik belaufen sich die kalkulierten Sanierungskosten für Heizung und Klimatechnik auf insgesamt 11.850 €.

Renovierung der Böden und Malerarbeiten

Basierend auf den übermittelten Daten zur Immobilie (Baujahr 0, Wohnfläche von 79 m²) ergibt sich folgendes Analyseergebnis: Da kein konkretes Baujahr genannt wurde (Angabe “0”) und somit auch keine Informationen über den tatsächlichen Zustand oder eventuell bereits durchgeführte Sanierungen vorliegen, wird für die Kalkulation pauschal ein Renovierungsbedarf angenommen. Bei einer Wohnfläche von 79 m² und standardisierten Kosten für Boden- und Malerarbeiten von 50 € pro m² belaufen sich die geschätzten Kosten für diese grundlegenden Renovierungsarbeiten auf insgesamt 3.950 €. Ich empfehle Ihnen daher, bei der Budgetplanung mindestens diesen Betrag für Bodenbeläge und einen Frischeanstrich zu kalkulieren.

Was ist in der Küche los?

Bitte reiche den Text nach, den ich für dich analysieren soll. Sobald du mir den Text zur Verfügung stellst, werde ich prüfen, ob eine Einbauküche vorhanden ist, oder anhand der Flächenangaben die Kosten kalkulieren bzw. den entsprechenden Hinweis ausgeben.

Nasszelle oder Spa?

Basierend auf den übermittelten Daten und den zugrunde gelegten Regeln wurde die Anzahl der Sanitärbereiche analysiert. Da in der Beschreibung keine spezifischen Angaben zur Anzahl der Bäder und WCs gemacht wurden, wird gemäß den Vorgaben von einem Standard mit 1 Vollbad und 1 separaten Gäste-WC ausgegangen. Da jedoch keine näheren Angaben zum Baujahr oder zum Zustand der Immobilie vorliegen, lässt sich keine konkrete Notwendigkeit für eine Sanierung (weder Voll- noch Teilsanierung) ableiten. Ohne Hinweise auf Modernisierungen oder Renovierungsbedürftigkeit wird in diesem Standardfall kalkulatorisch von keinem akuten Sanierungsbedarf ausgegangen, entsprechend der Logik für Bestandsaufnahmen ohne negative Zustandsmerkmale. Die kalkulierten Renovierungskosten für Badezimmer und WCs betragen daher **0 €**.

Fenster und Türen

Basierend auf den übergebenen Daten handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) mit einer Wohnfläche von 79 m². 1. **Bestandsaufnahme:** Da keine konkrete Fensteranzahl angegeben ist, wird diese anhand der Wohnfläche geschätzt (1 Fenster pro 10 m² Wohnfläche), was bei 79 m² zu **8 Fenstern** führt. Der Objekttyp ist eine Eigentumswohnung. 2. **Bedarfs-Check:** Da das Baujahr mit 0 (bzw. nicht explizit modernisiert) angegeben ist, wird gemäß den Regeln ein Austausch der Fenster erforderlich. 3. **Kalkulations-Logik:** – 8 Fenster * 1.200 € = 9.600 € – Haustür (Wohnungseingangstür bei ETW): 1.500 € (Hinweis: Oft Gemeinschaftseigentum, aber gemäß Standard angesetzt). 4. **Sonderlogik ETW:** Summe = (8 Fenster * 1.200 €) + 1.500 € (Wohnungseingangstür) = 11.100 €. Die finale Summe für den Austausch von Fenstern und der Haustür beträgt **11.100 €**.

Alles nur Fassade?

Basierend auf der Objektart “Wohnungen” handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW). Da keine Hinweise auf eine anstehende Sonderumlage oder einen beschlossenen Fassadenbeschluss vorliegen und die Fassade zum Gemeinschaftseigentum gehört, belaufen sich die direkt dem Eigentümer zuzuordnenden Sanierungskosten für die Gebäudehülle auf 0 Euro.

Rohbau und Baumaßnahmen

Basierend auf den übermittelten Daten (Wohnfläche von 79 m², kein Baujahr oder spezifische Beschreibungen zur Bausubstanz angegeben) erfolgt die Analyse und Kalkulation nach den vorgegebenen Richtlinien. Da keine Angaben zum Zustand, zum Objekttyp (z. B. EFH oder ETW) oder zu Schäden vorliegen, sind weder Hinweise auf Feuchtigkeit, Risse noch auf notwendige Grundrissänderungen erkennbar. Gemäß der Regel, dass bei fehlenden Angaben keine pauschalen Rohbausanierungen unterstellt werden, sind im vorliegenden Fall keine Kosten für den Rohbau und strukturelle Baumaßnahmen anzusetzen. Die finale Summe beträgt: **0 €**.

Dach über dem Kopf

0

Wasser Marsch!

Basierend auf der Analyse der vorliegenden Daten ergibt sich für die Erneuerung der Trinkwasser- und Abwasserrohre folgendes Bild: Es handelt sich um eine Eigentumswohnung (Objektart: Wohnungen) mit einer Wohnfläche von 79 m². Da kein konkretes Baujahr (Baujahr: 0) und keine näheren Angaben zum Zustand der Leitungen oder zu anstehenden Beschlussfassungen der WEG vorliegen, lässt sich kein akuter Sanierungsbedarf im Sondereigentum ableiten. Die Steige- und Fallleitungen sowie die Grundleitungen als Gemeinschaftseigentum fallen in den Zuständigkeitsbereich der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und werden üblicherweise über die Instandhaltungsrücklage finanziert. Da keine spezifischen Mängel oder Sanierungsmaßnahmen für die Wohnung beschrieben sind, fällt für den Eigentümer kein direkt zu beziffernder Sonderaufwand an. Die finale Summe für anfallende Kosten zur Erneuerung der Leitungen im Sondereigentum beträgt somit: 0.

Angebotshistorie

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Preis
15.08.2026
BPD Immobilienentwicklung GmbH
495.000 €
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