Immobilie aus der Marktbeobachtung

Wohnung | 50996 Köln

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Etagenwohnung
Objekttyp
607.500 €
Aktueller Angebotspreis
4
Zimmer
121,00 m²
Wohnfläche
1983
Baujahr
8,00
Im Angebot seit (in Tagen):

Infos zu dieser Angebotsbeobachtung

Hier sehen Sie ein von uns beobachtetes Immobilieninserat. Ob das Angebot von einem anderen Makler, einem privaten Verkäufer oder uns stammt, erfahren Sie, wenn Sie den Link zur Anzeige öffnen.

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Die Angaben von Willi wurden automatisiert mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt. Die Texte können unvollständige, veraltete oder fehlerhafte Angaben enthalten und ersetzen keine eigene Prüfung anhand der angegebenen Quellen. Soweit die Angaben Tatsachen über Personen, Unternehmen, Produkte, rechtliche Verhältnisse oder sonstige überprüfbare Umstände enthalten, gelten diese Angaben nur als vorläufige Zusammenfassung der angegebenen Quellen. Bitte prüfen Sie die Originalquellen, bevor Sie Entscheidungen darauf stützen. Wenn Sie eine falsche, rechtsverletzende oder rufschädigende Aussage bemerken, informieren Sie uns bitte über info@maklerwerft.de. Wir prüfen konkrete Hinweise unverzüglich und korrigieren oder entfernen betroffene Inhalte, soweit erforderlich.

Was ich über das Objekt weiß:

Willi Werft KI-Hinweis

Kurzer Überblick
Ich habe schon einmal das Wichtigste für Sie zusammengefasst.

Eigentumswohnung in direkter Rheinnähe

Mir liegen leider noch nicht genügend Informationen vor. Sobald diese da sind, gibt es hier meine Beschreibung zur Immobilie.

Diese Zusammenfassung beruht ausschließlich auf den Angaben der öffentlich zugänglichen Immobilienanzeige des Anbieters. Die Angaben wurden nicht eigenständig geprüft. Maßgeblich für Inhalt, Verfügbarkeit und Kontaktaufnahme ist das Originalangebot.

Mein Investitionsplaner

Woraus können sich Modernisierungskosten ergeben?

Willi Werft KI-Hinweis

Achtung! Vielleicht wird’s am Ende teurer…
Ich habe schon einmal Informationen zum Zustand des Objektes recherchiert.

Hinweis für Eigentumswohnungen:

Die im KI-Investitionsplaner ausgewiesenen Modernisierungs- und Sanierungskosten dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und Transparenz. Bei Eigentumswohnungen können Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Dach, Fassade, Fenster, Heizung oder Aufzug) grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und entsprechender Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) umgesetzt werden. Ob und wann Investitionen tatsächlich erfolgen, welche Maßnahmen beschlossen werden und in welcher Höhe Kosten auf einzelne Eigentümer entfallen, hängt insbesondere von den Entscheidungen der WEG, dem Zustand der Instandhaltungsrücklage sowie möglichen Sonderumlagen ab. Die dargestellten Kosten stellen daher keine verbindliche Prognose oder Zusage dar und ersetzen keine Prüfung der Teilungserklärung, der Protokolle der Eigentümerversammlungen, des Wirtschaftsplans sowie der vorhandenen Rücklagen.

Sanierung der Heizung

Basierend auf den übermittelten Daten wurde eine Analyse zur Ermittlung der Sanierungskosten für die Heizungs- und Klimatechnik durchgeführt. Das Baujahr der Immobilie ist 1983 und die Energieeffizienzklasse wird mit D angegeben, womit die Kriterien für einen Sanierungsbedarf erfüllt sind (Baujahr vor 2005 bzw. nicht A/A+). Da im Text keine spezifischen Sanierungswünsche genannt werden, greift die Kalkulations-Logik für eine Vollsanierung im Altbau. Bei einer Wohnfläche von 121 m² und dem zugrunde gelegten Pauschalsatz von 150 € pro m² für eine moderne Wärmepumpe inklusive Technik ergeben sich kalkulierte Sanierungskosten in Höhe von 18.150 €.

Renovierung der Böden und Malerarbeiten

Basierend auf den übermittelten Daten handelt es sich um eine Eigentumswohnung mit einer Wohnfläche von 121 m² und dem Baujahr 1983. In der Beschreibung wird der Zustand als stilvoll und von hoher Qualität beschrieben, es liegen jedoch keine konkreten Angaben zu einer kürzlich erfolgten Kernsanierung vor. Gemäß unserer Logik lässt sich bei einem Baujahr aus den 1980er Jahren ein potenzieller Renovierungsbedarf ableiten, sofern keine Modernisierungen stattgefunden haben. Unter Anwendung der Standardpauschale von 50 € pro m² für Boden- und Malerarbeiten belaufen sich die kalkulierten Renovierungskosten für die 121 m² große Wohnfläche auf insgesamt 6.050 €.

Was ist in der Küche los?

Ich habe keine Informationen zum Zustand der Küche gefunden. Ich empfehle Ihnen, sich genau zu informieren, inwiefern eine Einbauküche bereits vorhanden ist, um möglicherweise anfallende Anschaffungskosten in die Budgetplanung einkalkulieren zu können.

Nasszelle oder Spa?

Basierend auf der übermittelten Immobilienbeschreibung und den angegebenen Daten ergibt sich folgende Analyse für die Renovierungskosten der Sanitärbereiche: Gemäß den Angaben ist 1 Bad vorhanden; da keine genauere Angabe zu einem separaten Gäste-WC gemacht wurde, wird in diesem Fall standardmäßig von 1 Vollbad und keinem separaten Gäste-WC ausgegangen. Die Beschreibung enthält Begriffe wie „Elegantes Wohnen“, „Stil und hohe Qualität“ sowie die Bezeichnung „Das Lage Plus“, was auf einen gehobenen und modernen Zustand hindeutet. Nach unseren Kalkulationsregeln werden bei Begriffen, die auf gehobene Standards oder Neubau-/Hochwertigkeit hindeuten, die Renovierungskosten mit 0 € veranschlagt. Somit belaufen sich die kalkulierten Kosten für Badezimmer und WCs auf **0 €**.

Fenster und Türen

Basierend auf den übergebenen Daten handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) mit einer Wohnfläche von 121 m² und dem Baujahr 1983. 1. **Bestandsaufnahme:** Bei einer Wohnfläche von 121 m² wird die Anzahl der Fenster auf 13 Stück geschätzt (1 Fenster pro 10 m² Wohnfläche, aufgerundet). Der Objekttyp ist eine Eigentumswohnung. 2. **Bedarfs-Check:** Da das Baujahr 1983 vor 2005 liegt und keine Hinweise auf eine moderne Dreifachverglasung oder Sanierung vorliegen, ist ein Austausch der Fenster und der Haustür (Wohnungseingangstür) erforderlich. 3. **Kalkulations-Logik:** Für die 13 Fenster fallen Kosten von je 1.200 € an (Gesamt: 15.600 €). Für die Wohnungseingangstür wird gemäß den Vorgaben für eine ETW ein Betrag von 1.500 € angesetzt. 4. **Sonderlogik nach Objekttyp:** Für Eigentumswognungen errechnet sich die Gesamtsumme aus den Fenstern und der Wohnungseingangstür (13 Fenster * 1.200 € + 1.500 € für die Wohnungstür). Die finale Summe für den Austausch von Fenstern und Haustür beträgt somit 17.100 €.

Alles nur Fassade?

Da es sich bei dem Objekt um eine Eigentumswohnung (ETW) handelt, ist die Fassade zwingend Gemeinschaftseigentum und Sanierungskosten werden regulär aus der Instandhaltungsrücklage finanziert. Da im Text keine explizite Sonderumlage oder ein beschlossener Sanierungsbeschluss für die Fassade erwähnt wird, belaufen sich die direkt dem Käufer entstehenden Kosten für die Fassade auf 0 €.

Rohbau und Baumaßnahmen

**Analyse der Sanierungskosten (Rohbau und strukturelle Baumaßnahmen)** **1. Bestandsaufnahme:** * **Objekttyp:** Eigentumswohnung (ETW) * **Wohnfläche:** 121 m² * **Baujahr:** 1983 * **Hinweise auf Schäden/Grundrissänderungen:** In der Beschreibung finden sich keine Hinweise auf Feuchtigkeit, Risse, notwendige Grundrissänderungen oder einen Sanierungsbedarf. Die Immobilie wird als “elegant”, in “hoher Qualität” und als “Lebensraum für Wasserliebhaber” beschrieben. **2. Bedarfs-Check:** Da es sich um eine Bestandsimmobilie aus dem Jahr 1983 handelt, liegt das Baujahr zwar vor 2015, jedoch fehlen jegliche Indikatoren wie “sanierungsbedürftig”, “Entkernung erforderlich” oder “stark modernisierungsbedürftig”, die eine große Rohbausanierung oder Kernsanierung rechtfertigen würden. Die Beschreibung deutet auf einen gepflegten, gehobenen Zustand hin (“elegantes Wohnen… mit Stil und hoher Qualität”). Entsprechend ist für strukturelle Maßnahmen kein akuter, über den normalen Instandhaltungsbedarf hinausgehender Bedarf im Sondersondereigentum erkennbar. **3. & 4. Kalkulations-Logik & Sonderlogik für ETW:** Da kein spezifischer Sanierungsbedarf für den Rohbau oder die Struktur vorliegt, sind die kalkulatorischen Kosten für bauliche Maßnahmen in der Wohnung für den Erwerber zum aktuellen Zeitpunkt mit **0 €** anzusetzen. Sollten im Rahmen von zukünftigen Instandhaltungen oder Modernisierungen dennoch Maßnahmen an Gemeinschaftseigentum oder im Innenbereich anfallen (wie z. B. Grundrissänderungen), ist zu beachten, dass bei einer Eigentumswohnung (ETW) die Entscheidung über bauliche Veränderungen und Sanierungen grundsätzlich bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) liegt. **Finale Summe:** 0 €

Dach über dem Kopf

Basierend auf den übermittelten Daten handelt es sich bei der Immobilie um eine Eigentumswohnung (Baujahr 1983) mit einer Wohnfläche von 121 m². Da es sich um eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus handelt und keine spezifischen Angaben zu einem akuten Dachschaden oder einer anstehenden Dachsanierung in der Beschreibung enthalten sind, belaufen sich die direkt dem Käufer zuzuordnenden Kosten für Sondereigentum in diesem Bereich auf pauschal 5.000 €. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über eine eventuelle Dachsanierung beim Gesamtobjekt bei der Wohnungs-Eigentümergemeinschaft (WEG) liegt und im Vorfeld geprüft werden sollte, inwiefern hierfür ausreichend Instandhaltungsrücklagen gebildet wurden.

Wasser Marsch!

Basierend auf der Analyse der vorliegenden Objektdaten handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) mit dem Baujahr 1983. **1. Bestandsaufnahme:** * **Objekttyp:** Eigentumswohnung (ETW) in einem Mehrfamilienhaus. * **Anzahl Wohneinheiten / Wohnfläche:** 1 Wohneinheit (121 m² Wohnfläche). * **Baujahr:** 1983. * **Rohrmaterial:** Es gibt keine expliziten Hinweise im Text auf das verwendete Rohrmaterial oder bereits durchgeführte Sanierungen der Leitungen. **2. Bedarfs-Check:** Da das Baujahr vor 1985 liegt und keine Hinweise auf eine bereits erfolgte Kernsanierung oder Erneuerung der Leitungen vorliegen, besteht prinzipiell ein Bedarf für eine Sanierung (Vollsanierung im Gebäude). **3. & 4. Sonderlogik ETW & Kalkulation:** Bei einer Eigentumswohnung sind die Steige- und Fallleitungen sowie die Grundleitungen Teil des Gemeinschaftseigentums. Die Kosten für die Erneuerung dieser zentralen Stränge werden in der Regel von der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) aus der Instandhaltungsrücklage finanziert. Da im Text weder ein konkreter Beschluss über eine Sonderumlage noch eine explizite Beschreibung veralteter Leitungen *innerhalb* des Sondereigentums (ab dem Wohnungsabzweig) erwähnt wird, fallen für den Käufer bezüglich des Gemeinschaftseigentums keine direkt zusätzlich zu kalkulierenden Sonderkosten an. **5. Output-Format:** 0 €

Angebotshistorie

Wann
Wo
Wer
Preis
11.08.2026
immomaxx ImmobilienCenter KölnCity
607.500 €
06.08.2026
immomaxx ImmobilienCenter KölnCity
607.500 €
05.08.2026
immomaxx ImmobilienCenter KölnCity
607.500 €
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