Immobilie aus der Marktbeobachtung
Wohnung | 50996 Köln
Infos zu dieser Angebotsbeobachtung
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Was ich über das Objekt denke!
Was für ein Objekt!
Ich habe schon einmal das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
Lichtdurchfluteter Wohntraum: Ihr neues Zuhause in Köln
Entdecken Sie diese lichtdurchflutete 3-Zimmer-Etagenwohnung in Köln (50996). Mit einer Wohnfläche von ca. 86 Quadratmetern ist diese Immobilie wie gemacht für Paare, kleine Familien oder alle Personen, die ein entspanntes Wohnen bevorzugen und dabei den großen Vorteil genießen möchten, stadtnah zu bleiben.
Ausstattung und Details der Wohnung
Die auf drei Zimmer verteilte Wohnfläche bietet Ihnen viel Raum zur Entfaltung. Eine moderne Einbauküche ist bereits vorhanden und lädt zum gemeinsamen Kochen ein. Erholung nach Feierabend finden Sie auf dem dazugehörigen Balkon, der zum Durchatmen einlädt. Für täglichen Komfort sorgt das Badezimmer, welches mit einer Dusche, einem Waschtisch, einem WC sowie einem Handtuchwärmer ausgestattet ist. Die Etagenwohnung ist bequem über einen Aufzug zu erreichen. Zusätzliche Staufläche bietet der eigene Kellerraum, während ein praktischer KFZ-Stellplatz das Ausstattungsangebot optimal abrundet.
Ihre Lage: Entspanntes Wohnen in direkter Stadtnähe
Die Immobilie befindet sich in Köln im Postleitzahlengebiet 50996. Diese Adresse bietet die ideale Kombination für alle, die eine entspannte Wohnatmosphäre schätzen, aber auf eine attraktive Nähe zur Stadt nicht verzichten möchten.
Woraus können sich Modernisierungskosten ergeben?
Achtung! Vielleicht wird’s am Ende teurer…
Ich habe schon einmal Informationen zum Zustand des Objektes recherchiert.
Sanierung der Heizung
Basierend auf der Analyse der übermittelten Daten und der Immobilienbeschreibung ergibt sich folgendes Bild für die Kalkulation der Sanierungskosten im Bereich Heizung und Klimatechnik: Das Objekt wurde im Jahr 1971 erbaut und verfügt über eine Wohnfläche von 86 m². Konkrete Angaben zur Energieeffizienzklasse sowie zum aktuellen Energieträger sind in den bereitgestellten Informationen nicht enthalten. Da das Baujahr jedoch deutlich vor 2005 liegt, ist gemäß der Analysekriterien von einem grundlegenden Sanierungsbedarf der Heizungstechnik auszugehen. Weil der Beschreibungstext keine spezifischen Sanierungswünsche enthält, wird für die Kalkulation die Fallback-Logik für eine Vollsanierung im Altbau angewendet. Diese Pauschale beinhaltet ein Upgrade auf moderne Technik, wie beispielsweise eine Wärmepumpe, und wird mit 150 Euro pro Quadratmeter veranschlagt. Multipliziert mit der Wohnfläche von 86 m² ergeben sich somit kalkulierte Sanierungskosten in Höhe von insgesamt 12.900 Euro. Da es sich bei der Objektart um eine Wohnung handelt, ist hierbei zwingend zu beachten, dass die Entscheidung zu einer solchen Investition in die Gebäudetechnik nicht beim einzelnen Eigentümer, sondern gemeinschaftlich bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) liegt.
Renovierung der Böden und Malerarbeiten
Aus den übermittelten Daten geht hervor, dass die Wohnung im Jahr 1971 erbaut wurde und über eine Wohnfläche von 86 m² verfügt. Der Zustand wird im Text als lichtdurchflutet beschrieben, wobei besonders eine moderne Einbauküche und ein komfortables Badezimmer mit Handtuchwärmer hervorgehoben werden. Konkrete Angaben zu einer umfassenden Modernisierung oder allgemeinen Renovierungsmaßnahmen in der Vergangenheit fehlen jedoch. Da das Baujahr der Immobilie deutlich vor 1990 liegt und keine weitreichende Sanierung explizit erwähnt wird, muss logischerweise von einem hohen Renovierungsbedarf der Grundsubstanz ausgegangen werden. Um die Räumlichkeiten zumindest optisch auf einen aktuellen Stand zu bringen, sollten grundlegende Boden- und Malerarbeiten eingeplant werden. Legt man hierfür eine Pauschale von 50 Euro pro Quadratmeter zugrunde, belaufen sich die kalkulierten Gesamtkosten für diese Arbeiten bei einer Fläche von 86 m² auf 4.300 Euro.
Was ist in der Küche los?
Laut dem übermittelten Text ist in der Immobilie bereits **eine moderne Einbauküche vorhanden**. Es müssen daher keine zusätzlichen Investitionskosten für eine Neuanschaffung einkalkuliert werden.
Nasszelle oder Spa?
Bei der Bestandsaufnahme der vorliegenden Immobilienbeschreibung lässt sich eindeutig ein Vollbad identifizieren, das mit einer Dusche, einem Waschtisch, einem WC und einem Handtuchwärmer ausgestattet ist; ein separates Gäste-WC ist nicht aufgeführt. Für den Bedarfs-Check fehlen sowohl Angaben zum genauen Baujahr als auch jegliche Schlagworte, die auf einen Sanierungs- oder Renovierungsstau hindeuten würden (wie etwa “renovierungsbedürftig” oder “baujahrestypisch”). Da die Beschreibung stattdessen mit Ausstattungsmerkmalen wie dem Handtuchwärmer und einer im Text erwähnten modernen Einbauküche einen zeitgemäßen, gepflegten und komfortablen Zustand suggeriert, gibt es keine Anhaltspunkte für eine optische Veralterung, die eine Teilsanierung rechtfertigen würde. Da somit keine Angaben oder Hinweise für einen Sanierungsbedarf vorhanden sind, greift die entsprechende Vorgabe für die Kalkulations-Logik und die Renovierungskosten für die sanitären Anlagen belaufen sich auf 0 €.
Fenster und Türen
Bei der vorliegenden Immobilie handelt es sich um eine 86 m² große Eigentumswohnung (ETW) aus dem Baujahr 1971. Da die genaue Anzahl der Fenster in der Beschreibung nicht angegeben ist, ermittle ich den Bestand gemäß der Vorgabe von einem Fenster pro 10 m² Wohnfläche, was aufgerundet insgesamt 9 Elementen entspricht. Das Baujahr liegt deutlich vor 2005 und der Text enthält keinerlei Hinweise auf bereits durchgeführte Modernisierungen, weshalb ein kompletter Austausch der Fenster erforderlich ist. Da im Text ein Balkon explizit erwähnt wird, bewerte ich eines der 9 Elemente als größeres Balkon- bzw. Terrassenelement und setze hierfür 2.500 € an. Die verbleibenden 8 Standardfenster werden mit jeweils 1.200 € kalkuliert, was Zwischenkosten von 9.600 € ergibt. Da es sich um eine Eigentumswohnung handelt, bewerte ich die Wohnungseingangstür – welche oft zum Gemeinschaftseigentum gehört – im Zweifel als auszutauschendes Element und berechne sie mit 1.500 €. Die finale Summe für die Sanierung der Fensterelemente und der Eingangstür beläuft sich somit auf 13.600 €.
Alles nur Fassade?
Bei dem vorliegenden Objekt handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW). Gemäß der Bewertungslogik für Mehrfamilienhäuser ist die Fassade zwingend Gemeinschaftseigentum, weshalb eventuelle Sanierungsmaßnahmen regulär aus der Instandhaltungsrücklage der Eigentümergemeinschaft finanziert werden. Da im Beschreibungstext weder eine bereits beschlossene Fassadensanierung noch eine anstehende Sonderumlage explizit erwähnt werden, greift der Sonderfall nicht. Die geschätzten Sanierungskosten für die Gebäudehülle betragen für Sie somit 0 €.
Rohbau und Baumaßnahmen
**86.000 €** Bei dem vorliegenden Objekt handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) mit einer Wohnfläche von 86 m². Aus der Bestandsaufnahme der Immobilienbeschreibung geht hervor, dass die Wohnung im Inneren offenbar in einem gepflegten und modernisierten Zustand ist, da eine moderne Einbauküche sowie ein zeitgemäß ausgestattetes Badezimmer erwähnt werden. Es gibt im Text keinerlei Hinweise auf Feuchtigkeitsprobleme im Keller, Risse im Mauerwerk oder einen nicht mehr zeitgemäßen Grundriss. Bei der Bedarfsprüfung ist jedoch das Baujahr 1971 ausschlaggebend. Da das Gebäude vor 1980 errichtet wurde, ist strukturell von einem grundsätzlichen Sanierungsbedarf am Gebäude (Gemeinschaftseigentum wie Rohbau, Stränge, Dach oder Fassade) auszugehen. Für die Kalkulation greift daher die Sonderlogik für Eigentumswohnungen: Da ein altersbedingter Sanierungsbedarf am Gebäude vorhanden ist, wird ein voraussichtlicher Eigenanteil (beispielsweise für kommende Sonderumlagen) von 1.000 € pro Quadratmeter Wohnfläche angesetzt. Dies ergibt bei 86 m² eine kalkulatorische Summe von 86.000 € für rohbaurelevante und strukturelle Maßnahmen. In diesem Zusammenhang weise ich ausdrücklich darauf hin, dass die Entscheidung zur Durchführung jeglicher Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum stets bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) liegt und nicht von einem einzelnen Eigentümer allein getroffen werden kann.
Dach über dem Kopf
Basierend auf den übermittelten Daten handelt es sich bei dem Objekt um eine Etagenwohnung in einem Gebäude aus dem Baujahr 1971. Da das Baujahr deutlich vor 1995 liegt und dem Text keine kürzlich durchgeführten Modernisierungen am Dach zu entnehmen sind, ist grundsätzlich von einem Sanierungsbedarf hinsichtlich der Dacheindeckung und der energetischen Dämmung auszugehen. Da es sich bei der Objektart jedoch um eine Wohnung handelt, werden für die anteiligen Sanierungskosten pauschal 5.000 € angesetzt. Bitte beachten Sie zwingend, dass die Entscheidung zu einer Dachsanierung immer bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) liegt und gemeinschaftlich getroffen werden muss. Es sollte vor dem Kauf unbedingt geprüft werden, inwiefern für solche Maßnahmen bereits ausreichend Instandhaltungsrücklagen durch die WEG gebildet wurden oder ob Sonderumlagen drohen.
Wasser Marsch!
Bei dem vorliegenden Objekt handelt es sich um eine Eigentumswohnung (ETW) mit einer Wohneinheit. Das Baujahr des Gebäudes ist 1971, es liegen im Text keine spezifischen Hinweise auf das verbaute Rohrmaterial vor. Gemäß dem Bedarfs-Check wäre bei einem Baujahr vor 1985 (hier 1971) theoretisch eine Vollsanierung der Leitungen erforderlich, da diese als veraltet einzustufen sind. Hier greift jedoch die Sonderlogik für Eigentumswohnungen: Die Grundleitungen sowie die Steige- und Fallstränge zählen zum Gemeinschaftseigentum. Die Kosten für eine notwendige Strangsanierung werden in der Regel von der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) aus der Instandhaltungsrücklage getragen. Da in der Objektbeschreibung weder explizit veraltete Leitungen innerhalb des Sondereigentums (der Wohnung selbst) erwähnt werden, noch von einer beschlossenen Sonderumlage für die Haussanierung die Rede ist, fallen für Sie keine direkten Kosten an. Die finale Summe beträgt somit 0 €.

