Immobilie aus der Marktbeobachtung
Haus | 50996 Köln
Infos zu dieser Angebotsbeobachtung
Hier sehen Sie ein von uns beobachtetes Immobilieninserat. Ob das Angebot von einem anderen Makler, einem privaten Verkäufer oder uns stammt, erfahren Sie, wenn Sie den Link zur Anzeige öffnen.
Für weiterführende Informationen besuchen Sie bitte die verlinkte Anzeige. Bei Interesse finden Sie dort die Kontaktdaten des Verkäufers und können sich direkt an ihn wenden.
Anzeige öffnen
Was ich über das Objekt denke!
Was für ein Objekt!
Ich habe schon einmal das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
Luxuriöses Wohnen: Beeindruckende Villa mit ästhetischer Architektur
Willkommen in Ihrer neuen Immobilie! Dieses beeindruckend schöne und über alle Maßen gepflegte Anwesen wurde mit besonders hohem Anspruch an Lifestyle und ästhetischer Architektur errichtet. Mit ihrem Erscheinungsbild verkörpert die Villa alles, was unter luxuriösem Wohnen zu verstehen ist.
Exklusive Ausstattungsmerkmale des Anwesens
Die Villa verfügt über eine hochwertige Ausstattung, die einen begehbaren Kleiderschrank, Einbauschränke, Einbaumöbel sowie eine Einbauküche umfasst. Als Bodenbeläge sind Parkett und Fliesen verlegt, die mit einer Fußbodenheizung kombiniert sind. Für das Raumklima und eine besondere Atmosphäre sorgen eine Teilklima-Anlage sowie ein Kamin. Zudem ist die Immobilie mit einem Personenaufzug ausgestattet.
Informationen zu Lage und Kaufabwicklung
Für weitere Informationen zu der Immobilie bitten wir Sie um Kontaktaufnahme. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils 3,57% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Woraus können sich Modernisierungskosten ergeben?
Achtung! Vielleicht wird’s am Ende teurer…
Ich habe schon einmal Informationen zum Zustand des Objektes recherchiert.
Sanierung der Heizung
Basierend auf der Analyse der Immobilienbeschreibung und der übermittelten Daten habe ich die Ermittlung der Sanierungskosten für die Heizung und Klimatechnik durchgeführt. Aus den Informationen geht hervor, dass das beeindruckende Anwesen im Jahr 2016 erbaut wurde und über eine sehr großzügige Wohnfläche von 850 Quadratmetern verfügt. Ein konkreter Energieträger wird im Text zwar nicht explizit benannt, jedoch zeichnet sich die Villa durch eine exzellente Energieeffizienzklasse von A+ sowie eine bereits vorhandene Fußbodenheizung und Teilklimatisierung aus. Gemäß den festgelegten Kriterien zur Bedarfsermittlung fällt dieses Objekt in die Kategorie der hochmodernen Gebäude, da das Baujahr nach 2015 liegt und die beste Energieeffizienzklasse (A+) aufweist. Aus diesem Grund ist kein energetischer Sanierungsbedarf im Bereich der Heizungs- und Klimatechnik gegeben. Die kalkulierten Sanierungskosten werden für dieses Haus daher auf 0 Euro festgesetzt.
Renovierung der Böden und Malerarbeiten
Aus den übermittelten Daten geht hervor, dass die luxuriöse Villa im Jahr 2016 erbaut wurde und eine überaus großzügige Wohnfläche von 850 Quadratmetern bietet. Der Zustand der Immobilie wird in der Beschreibung als beeindruckend schön sowie über alle Maßen gepflegt hervorgehoben, was einem exzellenten Standard entspricht. Aufgrund dieses sehr guten Pflegezustandes und des relativ jungen Baujahres ist von keinem grundlegenden Sanierungs- oder Renovierungsbedarf auszugehen. Da bei einem Eigentümerwechsel jedoch in der Regel individuelle optische Anpassungen vorgenommen werden, empfiehlt es sich, ein Budget für grundlegende Handwerksleistungen einzuplanen. Unter Anwendung einer marktüblichen Pauschale von 50 Euro pro Quadratmeter ergeben sich für einfache Boden- und Malerarbeiten bei der vorliegenden Wohnfläche kalkulatorische Gesamtkosten in Höhe von 42.500 Euro.
Was ist in der Küche los?
Laut dem übermittelten Text ist eine **Einbauküche** in der Immobilie vorhanden (diese wird in der Auflistung der Ausstattungsmerkmale explizit genannt). Es müssen daher voraussichtlich keine Anschaffungskosten für eine neue Küche in die Budgetplanung einkalkuliert werden.
Nasszelle oder Spa?
Basierend auf den übermittelten Daten ergibt die Bestandsaufnahme für diese Immobilie eine Anzahl von 5 Vollbädern; separate Gäste-WCs werden im Text nicht explizit erwähnt. Im Rahmen des Bedarfs-Checks zeigt die Beschreibung, dass das Anwesen “über alle Maßen gepflegt” ist und “luxuriöses Wohnen” sowie einen “besonders hohen Anspruch an Lifestyle und ästhetischer Architektur” verkörpert. Diese Attribute sind gleichzusetzen mit einem sehr gehobenen Ausstattungsstandard. Gemäß den festgelegten Kalkulationsregeln für Immobilien mit gehobenem Zustand oder Neubaustandard ist hier kein Sanierungsbedarf gegeben. Die voraussichtlichen Renovierungskosten für die Badezimmer und WCs belaufen sich somit auf 0 €.
Fenster und Türen
Basierend auf den vorliegenden Daten der Immobilie handelt es sich um ein Einfamilienhaus beziehungsweise eine Villa mit einer sehr großzügigen Wohnfläche von 850 Quadratmetern, was nach der allgemeinen Faustregel rechnerisch einem Bestand von etwa 85 Fenstern entsprechen würde. Für die Kalkulation des Sanierungsbedarfs ist jedoch das Baujahr der entscheidende Faktor. Da das Anwesen im Jahr 2016 errichtet wurde und dieses Baujahr nach der strikten Vorgabe von 2012 liegt, gelten die Bauelemente als energetisch modern und zeitgemäß. Es besteht somit kein Handlungsbedarf für einen Austausch der Fenster oder der Haustür. Die anfallenden Sanierungskosten belaufen sich daher auf 0 Euro.
Alles nur Fassade?
Bei dem vorliegenden Objekt handelt es sich um ein Einfamilienhaus (Villa) mit einer Wohnfläche von 850 Quadratmetern, woraus sich eine geschätzte Fassadenfläche von 1.275 Quadratmetern ergibt. Da das Baujahr der Immobilie 2016 ist und somit nach dem Stichtag von 2010 liegt, besteht laut dem Bedarfs-Check keinerlei Handlungsbedarf für eine Sanierung der Gebäudehülle. Die finalen Sanierungskosten für die Fassade betragen daher 0.
Rohbau und Baumaßnahmen
Basierend auf den übermittelten Daten handelt es sich bei dem Objekt um ein freistehendes Einfamilienhaus (Villa/Anwesen) mit einer sehr großzügigen Wohnfläche von 850 m². Die Bestandsaufnahme der Objektbeschreibung liefert keinerlei Hinweise auf strukturelle Mängel wie Feuchtigkeit im Keller, Risse im Mauerwerk oder die Notwendigkeit von Grundrissänderungen. Im Gegenteil, die Immobilie wird als “über alle Maßen gepflegt” und luxuriös ausgestattet beschrieben. Beim Bedarfs-Check greift bei dieser Immobilie die Ausschlussklausel für neuwertige Gebäude: Da das Baujahr 2016 ist (und somit größer als 2015) und der Zustand offensichtlich makellos ist, sind keinerlei strukturelle Baumaßnahmen, Rohbauarbeiten oder Grundrissoptimierungen erforderlich. Eine Kalkulation über die Quadratmeterpreise oder Kellerpauschalen entfällt demnach komplett. Die finale Summe für die Rohbausanierung beläuft sich somit auf 0 €.
Dach über dem Kopf
Da das Baujahr der vorliegenden Immobilie 2016 ist und somit nach 2010 liegt, greift der Bedarfs-Check für neuwertige Gebäude. Es sind aktuell keine Maßnahmen an der Dachkonstruktion, der Eindeckung oder der Dämmung erforderlich. Die kalkulierten Sanierungskosten belaufen sich daher auf 0.
Wasser Marsch!
Bei dem vorliegenden Objekt handelt es sich um ein Einfamilienhaus (Villa) mit einer Wohneinheit. Das Baujahr der Immobilie ist 2016, spezifische Hinweise auf das verwendete Rohrmaterial sind in der Beschreibung nicht enthalten. Gemäß dem Bedarfs-Check entfallen jegliche Maßnahmen zur Erneuerung der Trinkwasser- und Abwasserrohre, da das Baujahr deutlich nach 1998 liegt und die Installationen somit modernen Standards entsprechen. Es besteht kein Handlungsbedarf. Die finale Summe beläuft sich daher auf 0.

