Auch wenn der genaue Gesetzesentwurf noch abzuwarten gilt, erklärt die angedachte Novellierung das altbekannte Vergütungssystem als haltlos und wird den bisher bekannten Immobilienmarkt auf den Kopf stellen.
Angekündigt ist bisher, dass beim Kauf von Wohneigentum derjenige, der den Makler beauftragt, höchstens 50 % der Maklergebühren zahlen muss. Diese 50 % sind aber nur dann fällig, wenn auch der Auftraggeber den gleichen Anteil bezahlt. Falls also der Auftraggeber (meist Verkäufer) keine Maklergebühren bezahlt, so dürfen auch dem Käufer der Immobilie keine Kosten in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das für Sie als Interessent oder Auftraggeber, wenn Sie mit uns Immobilienverkäufe abwickeln möchten?
Der Gesetzgeber hat die Provisions-Regelung, die wir bereits seit Jahren mit unseren Kunden bevorzugen, zu einem Gesetz gemacht. Als Makler haben wir uns immer als Dienstleister für beiden Parteien gleich fair gearbeitet und freuen uns über die Bestätigung dieses Vorgehens.