Neuregelung der Maklerprovision

Eine überraschende Wende bewegt seit neuestem den Immobilienmarkt in Deutschland. Der Ausschuss der Großen Koalition von CDU/CSU und SPD hat diverse Vorhaben für den deutschen Wohnungsmarkt beschlossen. Dies betrifft auch die Maklergebühren.

Auch wenn der genaue Gesetzesentwurf noch abzuwarten gilt, erklärt die angedachte Novellierung das altbekannte Vergütungssystem als haltlos und wird den bisher bekannten Immobilienmarkt auf den Kopf stellen.

Angekündigt ist bisher, dass beim Kauf von Wohneigentum derjenige, der den Makler beauftragt, höchstens 50 % der Maklergebühren zahlen muss. Diese 50 % sind aber nur dann fällig, wenn auch der Auftraggeber den gleichen Anteil bezahlt. Falls also der Auftraggeber (meist Verkäufer) keine Maklergebühren bezahlt, so dürfen auch dem Käufer der Immobilie keine Kosten in Rechnung gestellt werden.

Was bedeutet das für Sie als Interessent oder Auftraggeber, wenn Sie mit uns Immobilienverkäufe abwickeln möchten?

Der Gesetzgeber hat die Provisions-Regelung, die wir bereits seit Jahren mit unseren Kunden bevorzugen, zu einem Gesetz gemacht. Als Makler haben wir uns immer als Dienstleister für beiden Parteien gleich fair gearbeitet und freuen uns über die Bestätigung dieses Vorgehens.

Es gibt lediglich eine kleine Einschränkung in unserer unternehmerischen Freiheit. Wenn wir dem Verkäufer einen Rabatt gewähren, müssen wir diesen in gleicher Höhe auch dem Käufer einräumen. Wir begrüßen diese Regelung sehr, da es so nicht mehr möglich ist, ausschließlich vom Käufer eine Provision verlangen. Der Gesetzgeber möchte damit erreichen, dass die Verkäufer vor der Auftragsvergabe die Leistungen des Maklerunternehmens hinterfragen und damit auch den Preis kontrollieren. Als Unternehmen mit hohem Qualitätsanspruch, langer Erfahrung und vielen zufriedenen Kunden sind wir froh über diese Regelung und scheuen nicht den Vergleich unserer Leistungen mit unseren Marktbegleitern.

Wir freuen uns auch weiterhin für Käufer und Verkäufer tätig sein zu dürfen. Wenn Sie Fragen zu der neuen Regelung haben, stehen wir sehr gerne zur Verfügung.
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